3819/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3869/J betreffend
Förderungen an den CV oder an den MKV, welche die Abgeordneten Dr. Elisabeth
Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2002 an mich richteten, stelle ich ein-
leitend fest:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beurteilt Förderansuchen nach
sachlichen Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit und nicht
nach Zugehörigkeit als Mitglied etwa von MKV oder CV.


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Von den in der Anfrage genannten Organisationen hat in den Jahren 2000 und 2001
der Mittelschüler-Kartellverband vom Arbeitsmarktservice aus Mitteln der Arbeits-
marktförderung Zahlungen erhalten.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Als Förderungen wurden zwei besondere Eingliederungsbeihilfen in der Höhe von
insgesamt € 17.569,80 gewährt.


Bei der Gewährung von Beihilfen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung an “Vereine"
handelt es sich um keine allgemeine Subvention für den jeweiligen Organisations-
bzw. Vereinszweck. Das Arbeitsmarktservice nutzt das arbeitsmarktpolitische Poten-
tial von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Einrichtungen in ihrer Funktion als
Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen). Die besondere
Eingliederungsbeihilfe ist eine allgemeine Arbeitsmarktförderung zur Schaffung von
Arbeitsplätzen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die besondere Eingliederungsbeihilfe wurde in beiden Fällen für die Beschäftigung
von Frauen gewährt. Ich kann hieraus keine Diskriminierung ableiten.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern stellt eine wesentli-
che Zielsetzung der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung dar, wie sie im Nati-
onalen Aktionsplan festgeschrieben ist. Diesem Ziel wird durch eine zweifache Stra-
tegie Rechnung getragen: zum Einen durch die Politik des Gender Mainstreaming,
die bedeutet, dass bei der Organisation, Konzeption, Umsetzung sowie bei der Eva-
luierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen und Be-
dürfnisse von Frauen und Männern systematisch berücksichtigt werden. Zum Ande-
ren werden Frauen gezielt gefördert, um der geschlechtsspezifischen Segregation
am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Ich bin der Ansicht, dass die Bundesregierung damit nicht nur ein klares Bekenntnis
zu einer Politik der Chancengleichheit abgegeben hat, sondern auch die entspre-
chenden Maßnahmen setzt.