3819/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3869/J betreffend
Förderungen an den CV oder an den MKV, welche die Abgeordneten Dr.
Elisabeth
Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2002 an mich richteten, stelle ich
ein-
leitend fest:
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beurteilt Förderansuchen
nach
sachlichen Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit
und nicht
nach Zugehörigkeit als Mitglied etwa von
MKV oder CV.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Von
den in der Anfrage genannten Organisationen hat in den Jahren 2000 und 2001
der Mittelschüler-Kartellverband vom
Arbeitsmarktservice aus Mitteln der Arbeits-
marktförderung Zahlungen erhalten.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Als Förderungen wurden zwei besondere
Eingliederungsbeihilfen in der Höhe von
insgesamt €
17.569,80 gewährt.
Bei der Gewährung von Beihilfen aus Mitteln der
Arbeitsmarktförderung an “Vereine"
handelt es sich um keine allgemeine Subvention für den jeweiligen
Organisations-
bzw. Vereinszweck. Das Arbeitsmarktservice nutzt das arbeitsmarktpolitische
Poten-
tial von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Einrichtungen in
ihrer Funktion als
Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen). Die
besondere
Eingliederungsbeihilfe ist eine allgemeine Arbeitsmarktförderung zur
Schaffung von
Arbeitsplätzen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die besondere
Eingliederungsbeihilfe wurde in beiden Fällen für die
Beschäftigung
von Frauen gewährt. Ich kann hieraus keine Diskriminierung ableiten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern stellt eine wesentli-
che Zielsetzung der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung dar, wie sie
im Nati-
onalen Aktionsplan festgeschrieben ist. Diesem Ziel wird durch eine zweifache
Stra-
tegie Rechnung getragen: zum Einen durch die Politik des Gender Mainstreaming,
die bedeutet, dass bei der Organisation, Konzeption, Umsetzung sowie bei der
Eva-
luierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen
und Be-
dürfnisse von Frauen und Männern systematisch berücksichtigt
werden. Zum Ande-
ren werden Frauen gezielt gefördert, um der geschlechtsspezifischen
Segregation
am
Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.
Ich
bin der Ansicht, dass die Bundesregierung damit nicht nur ein klares Bekenntnis
zu einer Politik der
Chancengleichheit abgegeben hat, sondern auch die entspre-
chenden Maßnahmen setzt.