382/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz und Genossen
vom 1. März 2000, Nr. 422/J, betreffend 60.000,-- Schilling Wertgrenze, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich mich gegen die in der Präambel zur Anfrage gewählte Wortwahl auf
das Entschiedenste verwahren, da sie sicherlich nicht der Würde des Hohen Hauses
entspricht.
Zu den gestellten Fragen ist auszuführen:
Zu 1. bis 7.:
Laut dem Bundesbezügegesetz, BGBI. Nr.64/1997 idgF, verdienen alle Bundesminister der
Republik Österreich - ausgenommen Bundeskanzler und Vizekanzler - derzeit einheitlich
201.337 S brutto monatlich.
Die Bezugsansprüche der Bundespolitiker wurden mit der „Einkommenspyramide 1997“
einer weitreichenden Reform unterzogen. Diese Reform folgte den Vorschlägen einer unab-
hängigen Expertenkommission unter dem Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes und
führte zu einer Einkommensregelung, die dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungs-
bereich des Politikers und auch der Verantwortung vergleichbarer Funktionsinhaber in der
Privatwirtschaft entspricht.
Nach Meinung der Kommission wurde die Höhe der Bezüge nicht zuletzt auch deshalb so
festgesetzt, da Bezüge in angemessener Höhe der Unabhängigkeit der Politiker dienen und
daher in einer funktionierenden Demokratie einen eigenen Stellenwert haben.
Im übrigen berühren die Punkte 5 bis 7 betreffend die Disposition über sonstige Teile meines
Einkommens keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und unterliegen daher auch
nicht dem Fragerecht gemäß § 90 der Geschäftsordnung des Nationalrates.
Dennoch möchte ich festhalten, dass ich - wie ich dies bereits im Plenum des Nationalrates
klargestellt habe - monatlich ATS 10.000,-- für soziale Zwecke spenden werde. Ich lade die
Damen und Herren Abgeordneten der anfragenden Fraktion ein, diesem Beispiel zu folgen.