3820/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Einem, Genossinnen und Genossen haben am
7. Mai 2002 unter der Nr. 3835/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Iran-Reise gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wertungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und unterliegen daher nicht dem
parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung dieser Frage Abstand nehme. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung
der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zur ähnlichlautenden Anfrage
Nr. 3834/J, die die Haltung Österreichs und der Europäischen Union zur Problematik des
Nahostkonfliktes darlegt.

Zu 2 bis 4 und 6:

Diese Fragen betreffen durchwegs Angelegenheiten, die im Interesse der Staatssicherheit
nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischem Anfragebeantwortung öffentlich
erörtert zu werden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
Abstand nehme und verweise auf das Recht des Ständigen Unterausschusses des
Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates (Art. 52a B-VG), nachrichtendienstliche
Maßnahmen zu überprüfen.


Zu 5 und 7:

Meines Erachtens bezieht sich die ähnliche Sichtweise der Verhältnisse im Nahen Osten
zwischen Österreich und dem Iran im Wesentlichen darauf, dass gewaltsame Lösungen
keinen Erfolg haben werden, die einschlägigen UN- Resolutionen einzuhalten, dass
Friedensverhandlungen aufgenommen werden sollten und der Terror in jeglicher Form
abzulehnen ist.

Zu 8:

Eine allgemein gültige verbindliche Definition des Terrorismus kann nicht im Rahmen einer
bilateralen Übereinkunft, sondern nur durch die Staatengemeinschaft getroffen werden. Wie
den Anfragestellern sicher bekannt sein dürfte, wird im Rahmen der Vereinten Nationen seit
Jahren an einer solchen Definition gearbeitet.

Zu 9 und 10:

Fragen nach persönlichen Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar
und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich bitte daher um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.