3820/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Einem, Genossinnen und Genossen haben am
7. Mai 2002 unter der Nr. 3835/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Iran-Reise gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Wertungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar
und unterliegen daher nicht dem
parlamentarischen
Interpellationsrecht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung dieser
Frage Abstand nehme. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung
der Frau Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten zur ähnlichlautenden Anfrage
Nr. 3834/J, die die Haltung Österreichs und der Europäischen Union
zur Problematik des
Nahostkonfliktes
darlegt.
Zu 2 bis 4 und 6:
Diese Fragen betreffen durchwegs Angelegenheiten, die im Interesse der
Staatssicherheit
nicht geeignet sind, im
Rahmen einer parlamentarischem Anfragebeantwortung öffentlich
erörtert zu werden. Ich bitte daher um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
Abstand nehme und verweise auf das Recht des
Ständigen Unterausschusses des
Landesverteidigungsausschusses des
Nationalrates (Art. 52a B-VG), nachrichtendienstliche
Maßnahmen zu
überprüfen.
Zu 5 und 7:
Meines Erachtens bezieht sich die ähnliche
Sichtweise der Verhältnisse im Nahen Osten
zwischen Österreich
und dem Iran im Wesentlichen darauf, dass gewaltsame Lösungen
keinen Erfolg haben werden, die
einschlägigen UN- Resolutionen einzuhalten, dass
Friedensverhandlungen aufgenommen werden sollten und der Terror in jeglicher Form
abzulehnen ist.
Zu 8:
Eine allgemein gültige verbindliche Definition des
Terrorismus kann nicht im Rahmen einer
bilateralen
Übereinkunft, sondern nur durch die Staatengemeinschaft getroffen werden.
Wie
den Anfragestellern sicher bekannt sein dürfte, wird im Rahmen der
Vereinten Nationen seit
Jahren an einer solchen
Definition gearbeitet.
Zu 9 und 10:
Fragen nach persönlichen Einschätzungen stellen keinen
Gegenstand der Vollziehung dar
und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich
bitte daher um
Verständnis, dass
ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.