3824/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

Bundesminister für Finanzen

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3872/J vom 8. Mai 2002
der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Kollegen, betreffend Kompensati-
onsgeschäfte beim Ankauf von Abfangjägern, beehre ich mich Folgendes mit-
zuteilen:

Zu 1. bis 4.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Ich verweise daher auf
die Antwort des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die gleich-
lautend an Ihn gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3870/J.

Zu 5.:

In den Ausschreibungsunterlagen wurde für die Gegengeschäfte festgelegt,
dass grundsätzlich eine Kompensationsquote von zumindest 200% erwartet
wird. Die Erfüllung der Gegengeschäftsverpflichtung hat innerhalb eines
Zeitraums von 15 Jahren zu erfolgen, wobei die zeitliche Verteilung den


Möglichkeiten des Bieters und der österreichischen Wirtschaft entsprechen
muss. Die spätere Überwachung der Einhaltung der Gegengeschäfts-
vereinbarungen und Pönalisierung etwaiger Verstöße obliegt dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Zu 6. und 7.:

Da allfällige "Kompensationsaufschläge" von den Bietern nicht ausgewiesen

werden, können die gewünschten Daten nicht ermittelt werden.

Zu 8. und 9.:

Die Mitwirkungsbefugnis des Bundesministers für Finanzen ist im Bundes-
haushaltsgesetz (BHG) sowie in den Durchführungsbestimmungen zum
jeweils geltenden Bundesfinanzgesetz (BFG) festgelegt und bezieht sich auf
die Wahrung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie
übergeordneter finanzieller Interessen des Bundes.

Besonderes Augenmerk ist darüber hinaus der Qualität der Gegengeschäfte
in Richtung Forschung und Entwicklung, Strukturverbesserungen, Zugang
zur Hochtechnologie, Schaffung und Absicherung von Arbeitsplätzen sowie
Betriebsansiedlungen zuzumessen. Die Berücksichtigung regionaler Aspekte
im Zusammenhang etwa mit den in den Fragen genannten umweit-
spezifischen Gesichtspunkten ist dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit vorbehalten.