3824/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident,
auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3872/J vom 8. Mai 2002
der
Abgeordneten Heinz Gradwohl und Kollegen, betreffend Kompensati-
onsgeschäfte beim Ankauf von Abfangjägern, beehre ich mich Folgendes
mit-
zuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Die
Beantwortung dieser Fragen fällt in die ausschließliche
Zuständigkeit
des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit. Ich verweise daher auf
die Antwort des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit auf die gleich-
lautend an Ihn gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3870/J.
Zu 5.:
In den
Ausschreibungsunterlagen wurde für die Gegengeschäfte festgelegt,
dass grundsätzlich eine
Kompensationsquote von zumindest 200% erwartet
wird. Die Erfüllung der Gegengeschäftsverpflichtung hat innerhalb
eines
Zeitraums von 15 Jahren zu erfolgen, wobei die zeitliche Verteilung den
Möglichkeiten
des Bieters und der österreichischen Wirtschaft entsprechen
muss.
Die spätere Überwachung der Einhaltung der Gegengeschäfts-
vereinbarungen
und Pönalisierung etwaiger Verstöße obliegt dem
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 6. und 7.:
Da allfällige "Kompensationsaufschläge" von den Bietern nicht ausgewiesen
werden, können die gewünschten Daten nicht ermittelt werden.
Zu 8. und 9.:
Die
Mitwirkungsbefugnis des Bundesministers für Finanzen ist im Bundes-
haushaltsgesetz
(BHG) sowie in den Durchführungsbestimmungen zum
jeweils
geltenden Bundesfinanzgesetz (BFG) festgelegt und bezieht sich auf
die
Wahrung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie
übergeordneter
finanzieller Interessen des Bundes.
Besonderes
Augenmerk ist darüber hinaus der Qualität der Gegengeschäfte
in
Richtung Forschung und Entwicklung, Strukturverbesserungen, Zugang
zur
Hochtechnologie, Schaffung und Absicherung von Arbeitsplätzen sowie
Betriebsansiedlungen zuzumessen. Die Berücksichtigung regionaler Aspekte
im
Zusammenhang etwa mit den in den Fragen genannten umweit-
spezifischen
Gesichtspunkten ist dem Bundesministerium für Wirtschaft
und
Arbeit vorbehalten.