3826/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

 

 

 

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3867/J der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Gassner und
Genossinnen,
wie folgt:

Frage 1:

Ja.

Fragen 2 und 3:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen wurden folgende Förderungen gewährt:

Jahr

 

Verein

 

Zweck

 

Betrag in Euro

 

2000

 

MKV

 

Basis- und Projektförderung aus
Mitteln des Bundesjugendplans

 

60.234,44

 

2000

 

MKV

 

Konferenz “Wir bringen Farben ins
neue Jahrtausend"

 

2.906,91

 

2001

 

MKV

 

Basisförderung gemäß § 7
Abs. 3 B-JFG

 

36.336,42

 

2001

 

MKV

 

Projektförderung für das Projekt “Kar-
tellführungsschule in Kremsmünster
für Jugendliche"

 

16.351,39

 

2001

 

MKV

 

Projektförderung für das Projekt “Zeit-
schrift HiScool"

 

19.985,03

 

In den Statuten des MKV ist die Mitgliedschaft für Mädchen und Frauen nicht explizit
ausgeschlossen. Zusätzlich darf aufmerksam gemacht werden, dass es eigene Da-
men- und Mädchenverbände gibt.


Frage 4:

Selbstverständlich trete ich für gleiche Karrierechancen von Frauen und Männern
ein.

Daneben gilt es aber auch, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Ver-
einsfreiheit zu wahren. Im Sinne der Privatautonomie liegt es im freien Ermessen der
jeweiligen Initiatoren, den Teilnehmerkreis auszusuchen und statutarisch festzule-
gen. Einem liberalen Rechtsstaat entspricht es nicht, sich hier durch Zwangsmaß-
nahmen einzumischen.

Im Übrigen ist im Einzelfall zu prüfen, ob nicht auf Grund des Vereinszwecks hin-
sichtlich der Mitglieder sehr wohl auf ein Geschlecht abgezielt werden und deshalb
eine Förderung sinnvoll sein kann (z.B. bei einem Verein, in dem auf geschlechts-
spezifische Probleme eingegangen wird).

Auch vor dem Hintergrund des Gender Mainstreaming, der Berücksichtigung ge-
schlechtsspezifischer Interessen und Aspekte beider Geschlechter, kann die Funkti-
on von Frauen- bzw. Männervereinen in unserer Gesellschaft erforscht werden und
Gegenstand von Förderungen sein.

Die Unterstellung einer Frauenfeindlichkeit in Männervereinen führt nur zu einer Po-
larisierung an Stelle einer ganzheitlich betrachteten Geschlechterpolitik.