3827/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 3878/J
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

Frage 1:

Im Zuge des seit 1998 entsprechend der Richtlinie 96/23/EG jährlich
durchzuführenden Tierarzneimittelkontrollprogramms werden Schädlings-
bekämpfungsmittelrückstände in Schlachttierkörpern Rohmilch, Eiern und Honig
untersucht.

Im Bereich Schlachttieruntersuchung werden die Proben von den
Fleischuntersuchungsorganen der Länder gezogen und von der österreichischen
Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit,

Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, untersucht. Die Ergebnisse sind
aus der nachfolgenden Tabelle nach untersuchte Substanzen, Anzahl der Proben
etc. ersichtlich:



 



 



 



 



 


Bezüglich der Untersuchungen von Rohmilch, Eiern und Honig ist festzuhalten, dass
sämtliche Proben von österreichischen Erzeugern stammen und von den
Lebensmittelaufsichtsorganen so gezogen werden, dass die Rückführbarkeit zum
einzelnen Produzenten (Milchbauer, Legebetrieb, Imker) gewährleistet ist, d.h. beim
Bauern direkt, an der Milchsammelstelle usw.

Die Untersuchungen wurden bisher an der Bundesanstalt für Lebensmittel-
untersuchung und -forschung in Wien durchgeführt (siehe nachfolgende Tabelle). Mit
1. Juni 2002 wurde die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
eingerichtet, die diese Untersuchungen künftig zu übernehmen hat. An einer
Neuorganisation des Monitoringeinsatzes innerhalb der Gesundheits- und
Ernährungsagentur wird derzeit gearbeitet.


Fragen 2 und 3:

Weiterverarbeitete Lebensmittel tierischer Herkunft wie z.B. Wurst sind vom
Tierarzneimittelkontrollmonitoring der EU nicht umfasst (siehe dazu auch die
Beantwortung der Frage 5).

Frage 4:

Bezüglich der Tierkörper verweise ich auf die Tabelle zu Frage 1. Milch, Eier und
Honig wurden auf die Organochlorpestizide Azinphos-metyl, Bromophos-ethyl,
Chlorpyrifos, Chlorpyrifos-methyl, Coumaphos, Diazinon, Dichlorvos, Dimethoat,
Dioxathion, Fenchlorphos, Heptenophos, Hexachlorbenzol, Malathion, Mecarbam,
Methamidophos, Methidathion, Mevinphos, Omethoat, Parathion, Parathion-methyl,
Phosalone, Pirimiphos-methyl, Pyrazophos, Tetrachlorvinphos, Triazophos. Milch
wurde seit 2001 weiters auf die organischen Phosphorverbindungen Aldrin,
Chlorothalonil, o,p-DDD, o,p-DDE, o,p-DDT, p,p'-DDD, p,p'-DDE, p,p'-DDT,
Disulfoton, Dieldrin, α-Endosulfan, β-Endosulfan, Endrin, α-HCH, y-HCH, Heptachlor,
Heptachlorepoxid, Iprodion, Methoxychlor, Procymidon, Quintozen, Tecnazen,
Tolclofos-methyl, Vinclozolin untersucht. Honig wurde zusätzlich auch auf Benalaxyl,
Binapacryl, Brompropylat, Bupirimat, Captafol, Captan, Chlorobenzilate, Chlorfenson,
Dichlofluanid, Dicloran, Dicofol, Fenamirol, Folpet, Metalaxyl, Nitrothal-isopropyl,
Penconazol, Pirimicarb, Procymidon, Propiconazol, Propoxur, Propyzamid,
Tetradifon, Tolylfluanid, Triadimefon, Triadimenol untersucht.

Frage 5:

In der Entscheidung der Kommission 97/747/EG werden - in Verbindung mit der
Richtlinie 96/23/EG des Rates über “Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter


Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen" -
Umfang und Häufigkeit der Probenahmen (in Abhängigkeit von der innerstaatlichen
Produktion) festgelegt.

So ist beispielsweise pro Jahr bei Milch eine Probe je 15.000 Tonnen
Jahresproduktion -

mindestens jedoch 300 Proben - zu ziehen, 15 % der Proben sind auf
unterschiedliche, “andere Stoffe" als Tierarzneimittel, zB organische
Chlorverbindungen bzw. organische Phosphorverbindungen zu untersuchen. Für
Österreich bedeutet dies die Verpflichtung zur Untersuchung von 30 Proben auf
organische Chlorverbindungen bzw. auf organische Phosphorverbindungen.

Weiter ist bei Eiern pro Jahr eine Probe je 1.000 Tonnen Jahresproduktion zu
entnehmen, wobei die Mindestanzahl 200 Proben pro Jahr beträgt. Laut der zitierten
Entscheidung der Kommission sind “einige Untersuchungen" auch auf organische
Chlorverbindungen durchzuführen.

Bei Honig sind 10 Proben je 300 Tonnen Jahreserzeugung für die ersten 3.000
Tonnen und eine weitere Probe je zusätzliche Menge von 300 Tonnen zu
entnehmen. 40 % der Proben sind auf organische Chlorverbindungen und
organische Phosphorverbindungen zu untersuchen. Letzteres bedeutet, dass
Österreich die Untersuchung von 49 Proben vorzunehmen hat.

Frage 6:

Selbstverständlich erfolgen neben dem Tierarzneimittelmonitoring entsprechend den
vorhandenen Untersuchungskapazitäten Untersuchungen auf Pestizide bei
Lebensmitteln aus tierischer Produktion.

Frage 7:

Das Monitoring bei Milch, Eiern und Honig hat gezeigt, dass am häufigsten
Hexachlorbenzol in Milch - allerdings in ganz geringen, weit unter dem Grenzwert
von 10 µg/kg liegenden Mengen - nachgewiesen wurden. Studien zu dieser
Thematik liegen nicht vor.


Fragen 8 bis 14:

Die aus dem Detailhandel gezogenen Proben tierischer Lebensmittel werden
überwiegend einer Untersuchung auf Kennzeichnung, Verdorbenheit usw. zugeführt.
Die Kontrolle auf anfällige Rückstände an Pestiziden erfolgt überwiegend beim

Produzenten. Zur diesbezüglichen Rechtslage verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 5.

Neben den Kontrollen im Rahmen des Monitorings wurden darüber hinaus folgende
tabellarisch    zusammengefasste    -    Untersuchungen    durchgeführt.    Die
Probenziehung erfolgte beim Produzenten bzw. beim Importeur.


In den Jahren 2000 und 2001 erfolgten zusätzlich folgende Untersuchungen auf
Streptomycin in Honig.

Bezüglich der Planung einschlägiger Untersuchungen verweise ich auf die
Beantwortung zu Frage 5. Für das Jahr 2002 liegen noch keine
Untersuchungsergebnisse vor.