3828/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generation

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 3888/J der Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Eine Novellierung der Schädlingsbekämpfungsmittel Höchstwerteverordnung erfolgt regelmäßig
im Abstand von etwa einem Jahr. Es werden dabei die einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt
und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmittelzulassungen durch das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft berücksichtigt.
Die toxikologische Bewertung von Pestiziden bzw. von Rückständen in Lebensmitteln ist Auf-
gabe der ab 1. Juni 2002 gegründeten Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit.

Im übrigen verweise ich auf das für diesen Bereich federführend zuständige Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Beantwortung der an den
Herrn Bundesminister Mag. Molterer zu diesem Gegenstand gerichteten Anfrage Nr. 3889/J.