3828/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generation
Ich beantworte die
an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 3888/J der Abgeordneten
Dr. Eva
Glawischnig, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Eine Novellierung
der Schädlingsbekämpfungsmittel Höchstwerteverordnung erfolgt
regelmäßig
im
Abstand von etwa einem Jahr. Es werden dabei die einschlägigen
EU-Richtlinien umgesetzt
und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmittelzulassungen durch das
Bundesministerium für
Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft berücksichtigt.
Die toxikologische Bewertung von Pestiziden bzw. von Rückständen in
Lebensmitteln ist Auf-
gabe
der ab 1. Juni 2002 gegründeten Agentur für Gesundheit- und
Ernährungssicherheit.
Im übrigen
verweise ich auf das für diesen Bereich federführend zuständige
Bundesministerium
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Beantwortung der
an den
Herrn
Bundesminister Mag. Molterer zu diesem Gegenstand gerichteten Anfrage Nr.
3889/J.