383/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada und

Genossen vom 2. März 2000, Nr. 453/J, betreffend Verlagerung der Agenden der Grenz -

zollämter Marchegg, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Zollbeamte wurden nur zum Teil vom Zollamt Marchegg abgezogen und nach Kledering

versetzt. Es gab keine Versetzungen zum Zollamt Hohenau, es erfolgte lediglich eine

Umwandlung des Zollamtes Marchegg in eine Zweigstelle des Zollamtes Hohenau. Diese

Zweigstelle ist mit einem Leiter und fünf Zollwachebeamten besetzt, die auch die Zollkontrolle

in den Zügen durchführen.

 

Zu 2.:

Mit der Personalverlagerung ist nicht grundsätzlich eine größere Durchlässigkeit für

Schmuggelwaren gegeben, da neben den Zollorganen aufgrund der Bestimmungen des § 15a

Zollrechts - Durchführungsgesetzes 1994 auch die Organe des Grenzdienstes der Bundes -

gendarmerie mit der zollamtlichen Überwachung beauftragt sind. Durch die Weiterführung der

Dienststelle Marchegg als Zweigstelle des Zollamtes Hohenau soll auch weiterhin dem

Schmuggel über die Zollgrenze entgegengewirkt werden.

Zu 3.:

Derzeit sind, wie unter Punkt 1 angeführt, 1 Zollbeamter sowie 5 Zollwachebeamte zur

Wahrung der Zollinteressen und Bekämpfung der Schmuggeltätigkeit bei der Zweigstelle

Marchegg des Zollamtes Hohenau stationiert.

 

Zu 4.:

Die Gütertransporte auf der Schiene werden seit 1.1.2000 ordnungsgemäß beim Zollamt

Kledering in ein Zollverfahren übergeführt. Die Abfertigung von Gütertransporten auf der

Strasse ist bei den Zollämtern Berg und Kittsee möglich.