383/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada und
Genossen vom 2. März 2000, Nr. 453/J, betreffend Verlagerung der Agenden der Grenz -
zollämter Marchegg, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Zollbeamte wurden nur zum Teil vom Zollamt Marchegg abgezogen und nach Kledering
versetzt. Es gab keine Versetzungen zum Zollamt Hohenau, es erfolgte lediglich eine
Umwandlung des Zollamtes Marchegg in eine Zweigstelle des Zollamtes Hohenau. Diese
Zweigstelle ist mit einem Leiter und fünf Zollwachebeamten besetzt, die auch die Zollkontrolle
in den Zügen durchführen.
Zu 2.:
Mit der Personalverlagerung ist nicht grundsätzlich eine größere Durchlässigkeit für
Schmuggelwaren gegeben, da neben den Zollorganen aufgrund der Bestimmungen des § 15a
Zollrechts - Durchführungsgesetzes 1994 auch die Organe des Grenzdienstes der Bundes -
gendarmerie mit der zollamtlichen Überwachung beauftragt sind. Durch die Weiterführung der
Dienststelle Marchegg als Zweigstelle des Zollamtes Hohenau soll auch weiterhin dem
Schmuggel über die Zollgrenze
entgegengewirkt werden.
Zu 3.:
Derzeit sind, wie unter Punkt 1 angeführt, 1 Zollbeamter sowie 5 Zollwachebeamte zur
Wahrung der Zollinteressen und Bekämpfung der Schmuggeltätigkeit bei der Zweigstelle
Marchegg des Zollamtes Hohenau stationiert.
Zu 4.:
Die Gütertransporte auf der Schiene werden seit 1.1.2000 ordnungsgemäß beim Zollamt
Kledering in ein Zollverfahren übergeführt. Die Abfertigung von Gütertransporten auf der
Strasse ist bei den Zollämtern Berg und Kittsee möglich.