3830/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3839/J-NR/2002 betreffend LKW-Maut, die die
Abgeordneten Prähauser und Genossinnen am 7. Mai 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Fragen 1,3 und 4:
Wann wird die LKW-Maut installiert?
Ist das Angebots-, und Wettbewerbsverfahren, wie von der
ehemaligen BM Forstinger für Februar
2002 angekündigt, bereits beendet?
Steht der Betreiber des Mautsystems schon fest? Wenn nein,
wann ist mit einer Entscheidung zu
rechnen?
Antwort:
Die ASFINAG hat am 24. Mai 2002 die
Entscheidung über den Bestbieter für das Mautsystem
getroffen. Eine Vertragsunterzeichnung soll noch im Juni erfolgen. Die
Installierung des Maut-
systems einschließlich Testphase wird maximal 18 Monate beanspruchen, sodass
die Mautein-
hebung spätestens ab
1.1.2004 erfolgen kann.
Frage 2:
Ist es richtig, dass eine weitere Verschiebung der
Installierung der Maut die Republik Österreich
um mehrere Mrd. ATS bzw. ca. 580 Mio. € an jährlichen Einnahmen
bringt?
Antwort:
Die
ASFINAG rechnet mit jährlichen Einnahmen von 600 Mio.€ aus dem neuen
fahrleistungsab-
hängigen Mautsystem. Eine angenommene Verschiebung des Beginns der
Bemautung um ein
Jahr würde demnach zu einem Ertragsentgang in dieser
Größenordnung führen.
Fragen 5, 6 und 7: '
Sie
haben gesagt, die LKW-Maut könne gemeinsam mit anderen Maßnahmen den
Transitverkehr
auf der Straße für die Unternehmer uninteressant machen. Wie hoch
soll die Maut in Zahlen sein?
Sie haben in den Salzburger Nachrichten bestätigt, bei
den geplanten Tarifen den Frachtern ent-
gegengekommen zu sein. Wie hoch werden die Tarife in Zahlen sein?
Ist Ihnen bewusst, dass die beiden obigen Interessen kaum vereinbar sind?
Antwort:
Die sog. "Wegekostenrichtlinie" der EU
(99/62/EU), die auch für Österreich bindend ist, besagt,
dass sich die Höhe der Maut an den Kosten für Bau, Erhaltung und
Betrieb des mautpflichtigen
Straßennetzes orientieren muss. Die ASFINAG hat ermittelt, dass ein
durchschnittlicher Mauttarif
von 0,22 € pro km zur Deckung dieser Kosten notwendig und daher
EU-rechtlich zulässig wäre.
Schwere LKW werden über diesem Durchschnitt bemautet.
Gegenüber
der heutigen pauschalen, also fahrtstreckenunabhängigen
Straßenbenutzungsabgabe
von nur 8 € pro Tag stellt die Kilometermaut von über 0,22 €
pro gefahrenem Kilometer vor allem
auf den längeren Transitstrecken eine spürbare Kostenerhöhung
dar, die im Verband mit anderen
Maßnahmen die Attraktivität von Straßentransporten verringert.
Andererseits ist ein Mautsatz von 0,22
€ gegenüber den Forderungen nach ähnlichen Tarifen wie
in der Schweiz eine Größenordnung, die auch vom größten
Teil der Transportunternehmungen
bzw. der österreichischen Wirtschaft verkraftet werden kann. Mir ist aber
bewusst, dass eine
hundertprozentige Erfüllung beider Interessen nicht möglich und nur
ein EU-kompatibler Kompro-
miss umsetzbar ist.
Frage 8:
Ist
es richtig, dass eine weitere Verschiebung der Installierung der LKW-Maut den
Bau wichtiger
Verkehrsprojekte verhindert? Sie haben gesagt, dass mit den neuen Einnahmen
"die Post abge-
hen" werde. Was meinen sie konkret damit?
Antwort:
Die Finanzierbarkeit der notwendigen, auch im GVP
enthaltenen Projekte des Autobahn- und
Schnellstraßennetzes, vor allem auch im Zusammenhang mit der
bevorstehenden EU-
Erweiterung, ist an die zusätzlichen Einnahmen aus der vorgesehenen
fahrleistungsabhängigen
Maut gekoppelt. Eine Verzögerung dieser Maut würde wohl auch zu einer
Verzögerung von
Projekten führen. Die termingerechte Umsetzung des Mautprojektes aber
würde in weiterer Folge
auch wichtige Impulse für die Bauwirtschaft bringen.