3835/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lapp und Genossen haben am
23.05.2002 unter der
Nummer 3944/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Schutz auch
behinderter
TrafikantInnen vor Überfällen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:
Aufgrund des im Artikel 18 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz
normierten Legalitätsprinzipes,
wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze
ausgeübt werden
darf, normiert § 22 Sicherheitspolizeigesetz-SPG, in welchen Fällen
den Sicher-
heitsbehörden der vorbeugende Schutz von Rechtsgütern obliegt. Daraus
ergibt sich, dass
sich der Einzelne grundsätzlich selbst präventiv zu schützen
hat, sofern der gefährliche
Angriff nicht konkret im Einzelfall vorhersehbar ist. Zur Bereitschaft und
Fähigkeit des
Einzelnen sich selbst präventiv zu schützen, sind die
Sicherheitsbehörden gem. § 25 SPG
zur kriminalpolizeilichen Beratung verpflichtet.
In
diesem Sinne führten am 10.06.2002 Vertreter der Bundespolizeidirektion
Wien mit
Vertretern der Handelskammer bzw. der Trafikanteninnung ein
Informationsgespräch
hinsichtlich präventiver Maßnahmen. Bei diesem
wurde vereinbart, potentiellen Opfern von
Überfällen Verhaltensrichtlinien aufzuzeigen, um falschen Reaktionen
vorzubeugen.
Entsprechende Broschüren, welche bereits im Vorfeld von der
"Kriminalpolizeilichen
Beratung" ausgearbeitet wurden, liegen bereits bei der Trafikanteninnung
auf und bedarf es
nur mehr der Verteilung dieser durch die Innung.
Ergänzend dazu darf auf die Beantwortungen zu den
Fragen 2., 3. und 4. verwiesen
werden.
Zu Frage 2.:
Bereits
seit zwei Jahren sind die Wirtschaftskammer Wien und die Bundespolizeidirektion
Wien gemeinsam präventiv für TrafikantInnen tätig. Es wurden
seither ca. 40
Informationsveranstaltungen zum Thema "Schutz vor
Raubüberfällen" abgehalten. Diese
wurden von insgesamt 1.200 TrafikbetreiberInnen besucht. Zahlreiche
Sicherheits-
maßnahmen wurden umgesetzt und wurden darüber hinaus auf Ersuchen
der
TrafikbetreiberInnen Beratungen vor Ort durchgeführt. Auf das Problem
behinderter
TrafikantInnen wurde bei Bedarf individuell eingegangen. Seit Ende April 2002
kontaktiert
ein Beamter der "Kriminalpolizeilichen Beratung" nach jedem
Überfall den Betreiber der
jeweils betroffenen Trafik
und führt auf Wunsch des Betroffenen mit diesem ein
ausführliches
Beratungsgespräch.
Zu den Fragen 3. und 4.:
Abgesehen von den in den Beantwortungen zu den Fragen 1.
und 2. erläuterten
kriminalpräventiven
Maßnahmen der "Kriminalpolizeilichen Beratung" wurden und
werden
Maßnahmen der erhöhten Streifentätigkeiten sowie der
verstärkten Kontaktaufnahme mit
potentiellen Opfern angeordnet.
Auf
Grund des Ansteigens der Trafiküberfälle wurden punktuell und
über einen längeren
Zeitraum verstärkt Streifentätigkeiten von Kriminalbeamten
durchgeführt. Da Überfälle auf
Trafiken in vielen Fällen der Suchtgiftbeschaffungskriminalität
zuzuordnen sind, wurden und
werden von den dienstversehenden Kriminalbeamten auch jene Orte, die von
Suchtgiftkonsumenten frequentiert werden, bestreift und verdächtige
Personen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen perlustriert. Diese Vorgangsweisen sollen sowohl
präventiv als
auch repressiv wirken.
Es ist beabsichtigt, die verstärkte
Streifentätigkeit auch in naher Zukunft beizubehalten und
durch Kontakte der uniformierten Exekutive mit dem betroffenen Personal das
subjektive
Schutzgefühl zu
verstärken.
Zu Frage 5.:
Grundsätzlich
darf auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1. verwiesen werden.
Private Videoüberwachungen und das Besitzen eines wachsamen Hundes sind
erfahrungsgemäß
gut geeignete kriminalpräventive Maßnahmen, da diese die Täter
zumeist
abschrecken, derartige kriminelle Handlungen zu begehen, weshalb deren
Anwendung von
den Beratungsstellen von Polizei und Gendarmerie empfohlen wird.
Zu Frage 6.:
Im Sinne der Ausführungen in der
Beantwortung der Frage 1. können keine Förderungen,
Zuschüsse etc. von den Sicherheitsbehörden geleistet werden.