3835/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lapp und Genossen haben am 23.05.2002 unter der
Nummer 3944/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schutz auch
behinderter TrafikantInnen vor Überfällen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1.:

Aufgrund des im Artikel 18 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz normierten Legalitätsprinzipes,
wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden
darf, normiert § 22 Sicherheitspolizeigesetz-SPG, in welchen Fällen den Sicher-
heitsbehörden der vorbeugende Schutz von Rechtsgütern obliegt. Daraus ergibt sich, dass
sich der Einzelne grundsätzlich selbst präventiv zu schützen hat, sofern der gefährliche
Angriff nicht konkret im Einzelfall vorhersehbar ist. Zur Bereitschaft und Fähigkeit des
Einzelnen sich selbst präventiv zu schützen, sind die Sicherheitsbehörden gem. § 25 SPG
zur kriminalpolizeilichen Beratung verpflichtet.

In diesem Sinne führten am 10.06.2002 Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien mit
Vertretern der Handelskammer bzw. der Trafikanteninnung ein Informationsgespräch


hinsichtlich präventiver Maßnahmen. Bei diesem wurde vereinbart, potentiellen Opfern von
Überfällen Verhaltensrichtlinien aufzuzeigen, um falschen Reaktionen vorzubeugen.
Entsprechende Broschüren, welche bereits im Vorfeld von der "Kriminalpolizeilichen
Beratung" ausgearbeitet wurden, liegen bereits bei der Trafikanteninnung auf und bedarf es
nur mehr der Verteilung dieser durch die Innung.

Ergänzend dazu darf auf die Beantwortungen zu den Fragen 2., 3. und 4. verwiesen
werden.

Zu Frage 2.:

Bereits seit zwei Jahren sind die Wirtschaftskammer Wien und die Bundespolizeidirektion
Wien gemeinsam präventiv für TrafikantInnen tätig. Es wurden seither ca. 40
Informationsveranstaltungen zum Thema "Schutz vor Raubüberfällen" abgehalten. Diese
wurden von insgesamt 1.200 TrafikbetreiberInnen besucht. Zahlreiche Sicherheits-
maßnahmen wurden umgesetzt und wurden darüber hinaus auf Ersuchen der
TrafikbetreiberInnen Beratungen vor Ort durchgeführt. Auf das Problem behinderter
TrafikantInnen wurde bei Bedarf individuell eingegangen. Seit Ende April 2002 kontaktiert
ein Beamter der "Kriminalpolizeilichen Beratung" nach jedem Überfall den Betreiber der
jeweils betroffenen Trafik und führt auf Wunsch des Betroffenen mit diesem ein
ausführliches Beratungsgespräch.

Zu den Fragen 3. und 4.:

Abgesehen von den in den Beantwortungen zu den Fragen 1. und 2. erläuterten
kriminalpräventiven Maßnahmen der "Kriminalpolizeilichen Beratung" wurden und werden
Maßnahmen der erhöhten Streifentätigkeiten sowie der verstärkten Kontaktaufnahme mit
potentiellen Opfern angeordnet.

Auf Grund des Ansteigens der Trafiküberfälle wurden punktuell und über einen längeren
Zeitraum verstärkt Streifentätigkeiten von Kriminalbeamten durchgeführt. Da Überfälle auf
Trafiken in vielen Fällen der Suchtgiftbeschaffungskriminalität zuzuordnen sind, wurden und
werden von den dienstversehenden Kriminalbeamten auch jene Orte, die von
Suchtgiftkonsumenten frequentiert werden, bestreift und verdächtige Personen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen perlustriert. Diese Vorgangsweisen sollen sowohl präventiv als
auch repressiv wirken.


Es ist beabsichtigt, die verstärkte Streifentätigkeit auch in naher Zukunft beizubehalten und
durch Kontakte der uniformierten Exekutive mit dem betroffenen Personal das subjektive
Schutzgefühl zu verstärken.

Zu Frage 5.:

Grundsätzlich darf auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1. verwiesen werden.
Private Videoüberwachungen und das Besitzen eines wachsamen Hundes sind
erfahrungsgemäß gut geeignete kriminalpräventive Maßnahmen, da diese die Täter zumeist
abschrecken, derartige kriminelle Handlungen zu begehen, weshalb deren Anwendung von
den Beratungsstellen von Polizei und Gendarmerie empfohlen wird.

Zu Frage 6.:

Im Sinne der Ausführungen in der Beantwortung der Frage 1. können keine Förderungen,
Zuschüsse etc. von den Sicherheitsbehörden geleistet werden.