3838/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.07.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Hlavac und GenossInnen haben am
8. Mai 2002 unter der Nr. 3858/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Förderungen an den CV oder an den MKV, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Förderung periodischer Druckschriften gemäß dem Abschnitt II des
Publizistikförderungsgesetzes 1984 wurde die Zeitschrift “Couleur, deren Heraus-
geber der Mittelschüler-Kartell-Verband ist, in den Jahren 2000 und 2001 gefördert.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2000 wurde ein Förderungsbetrag von S 45.913.70. im Jahr 2001 ein

Förderungsbetrag von S 46.889.30 an die Zeitschrift “Couleur" ausbezahlt.

Die beiden Förderungsbeträge wurden ausbezahlt, weil die Zeitschrift “Couleur" die
Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts
II des Publizistikförderungsgesetzes
1984 erfüllt hat und die Bundesregierung daher - auf der Grundlage einer diesbe-
züglichen Beiratsempfehlung - in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2000 bzw. 30. Okto-
ber 2001 die Förderung dieser Zeitschrift beschlossen hat.

Die Frage, ob in den Statuten eines Vereins, dessen Zeitschrift eine Förderung er-
hält, die Mitgliedschaft von Frauen vorgesehen ist oder nicht, stellt kein im Abschnitt
II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 vorgesehenes und daher förderungsrele-
vantes Kriterium dar und wurde aus diesem Grund nicht überprüft.


Zu Frage 3:

Es ist darauf hinzuweisen, daß jedem Verein die Auswahl seiner Mitglieder frei steht.

Zu Frage 4:

Die Beurteilung der Tätigkeit von Vereinen ist nicht Aufgabe des
Bundeskanzleramtes. Zuständig für die Umsetzung des Vereinsgesetzes ist das
Bundesministerium für Inneres.

Die Bundesregierung fordert mit ihrer Politik jedenfalls die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie insbesondere für Frauen und damit auch die Karrierechancen für
Frauen. Eine konkrete Maßnahme in diesem Zusammenhang ist das
Kinderbetreuungsgeld, das gerade bisher benachteiligten Frauen, wie z.B.
Schülerinnen und Studentinnen, zugute kommt und diesen somit den Abschluß der
Ausbildung erleichtert und daher ihre Karrierechancen fördert. Gleichzeitig ist durch
die massive Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit auch der Kontakt der Frauen zur
Arbeitswelt leichter möglich und daher auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben
wesentlich erleichtert.