3838/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.07.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Hlavac und GenossInnen
haben am
8. Mai 2002 unter der Nr. 3858/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Förderungen an den CV oder an den MKV, gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im
Rahmen der Förderung periodischer Druckschriften gemäß dem
Abschnitt II des
Publizistikförderungsgesetzes
1984 wurde die Zeitschrift “Couleur, deren Heraus-
geber der Mittelschüler-Kartell-Verband ist, in den Jahren 2000 und 2001
gefördert.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2000 wurde ein Förderungsbetrag von S 45.913.70. im Jahr 2001 ein
Förderungsbetrag von S 46.889.30 an die Zeitschrift “Couleur" ausbezahlt.
Die
beiden Förderungsbeträge wurden ausbezahlt, weil die Zeitschrift
“Couleur" die
Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts II des Publizistikförderungsgesetzes
1984 erfüllt hat und die Bundesregierung daher - auf der Grundlage einer
diesbe-
züglichen Beiratsempfehlung - in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2000 bzw.
30. Okto-
ber 2001 die Förderung dieser
Zeitschrift beschlossen hat.
Die Frage, ob in den Statuten eines Vereins, dessen
Zeitschrift eine Förderung er-
hält, die Mitgliedschaft von Frauen vorgesehen ist oder nicht, stellt kein
im Abschnitt
II des Publizistikförderungsgesetzes
1984 vorgesehenes und daher förderungsrele-
vantes Kriterium dar und wurde aus diesem Grund nicht überprüft.
Zu Frage 3:
Es ist darauf hinzuweisen, daß jedem Verein die Auswahl seiner Mitglieder frei steht.
Zu Frage 4:
Die
Beurteilung der Tätigkeit von Vereinen ist nicht Aufgabe des
Bundeskanzleramtes. Zuständig für die Umsetzung des Vereinsgesetzes
ist das
Bundesministerium
für Inneres.
Die
Bundesregierung fordert mit ihrer Politik jedenfalls die Vereinbarkeit von
Beruf
und Familie insbesondere
für Frauen und damit auch die Karrierechancen für
Frauen. Eine konkrete Maßnahme in diesem Zusammenhang ist das
Kinderbetreuungsgeld, das gerade bisher benachteiligten Frauen, wie z.B.
Schülerinnen und Studentinnen, zugute kommt und diesen somit den
Abschluß der
Ausbildung erleichtert und daher ihre Karrierechancen fördert.
Gleichzeitig ist durch
die massive Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit auch der Kontakt der
Frauen zur
Arbeitswelt leichter möglich und daher auch der Wiedereinstieg ins
Berufsleben
wesentlich
erleichtert.