3848/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3945/J der Abgeordneten Lapp und Genossen wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Ein Neugeborenenhörscreening wird derzeit in den Bundesländern Niederösterreich,
Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg an allen Krankenanstalten mit geburtshilflichen
Abteilungen durchgeführt.

In der Steiermark erfolgt ein Neugeborenenhörscreening an folgenden Krankenan-
stalten: LKH Bruck/Mur, LKH Deutschlandsberg, LKH Feldbach, LKH Univ. Kliniken
Graz, LKH Hartberg, LKH Judenburg, LKH Leoben, LKH Rottenmann, LKH Voits-
berg, LKH Wagna, Privatklinik Graz/Raggnitz.

In Wien wird bei Neugeborenen ein Hörscreening in den folgenden Krankenanstalten
durchgeführt: Kaiser-Franz-Josef-Spital, KA Rudolfsstiftung, SMZ-Ost Donauspital,
Wilhelminenspital, Hanuschkrankenhaus, Krankenhaus Döbling, Krankenhaus Gött-
licher Heiland, Krankenhaus Hera, St. Josefs Krankenhaus, AKH Wien und Ignaz
Semmelweisfrauenklinik. Das Krankenhaus Lainz bietet das Neugeborenenhör-
screening nur bei Risikoneugeborenen und medizinischer Indikation an. Auf Wunsch
der Eltern und gegen Kostenersatz bieten das Goldene Kreuz und das Rudolfiner-
haus ein Neugeborenenhörscreening an.

Im Burgenland erfolgt ein Hörscreening im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in
Eisenstadt.

In Kärnten wird ein Neugeborenenhörscreening im LKH Klagenfurt, LKH Villach, LKH
Wolfsberg, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan, Krankenhaus Spit-
tal/Drau und Sanatorium “Maria Hilf durchgeführt.


In Salzburg erfolgt ein Neugeborenenhörscreening an folgenden Krankenanstalten:
St. Johanns-Spital Salzburg, Diakonissenkrankenhaus Salzburg, KH Oberndorf, KH
der Stadtgemeinde Hallein, Kardinal Schwarzenberg'sches Krankenhaus in Schwar-
zach, KH der Marktgemeinde Tamsweg, KH der Marktgemeinde Mittersill, KH Zell
am See.

Meinem Ressort liegen auch zahlreiche Vorschläge zur Ausweitung des Mutter-Kind-
Pass-Untersuchungsprogrammes vor. Seit 1993 werden Erweiterungsvorschläge
dem Obersten Sanitätsrat zur Bewertung nach den von der Weltgesundheitsorgani-
sation definierten "Principles and Practice of Screening for Disease" zugeleitet. Von
diesem wird dann eine Prioritätenreihung der Mutter-Kind-Pass-Erweiterungsvor-
schläge erstellt. Die Mutter-Kind-Pass-Kommission des Obersten Sanitätsrates hat in
diesem Zusammenhang auch die Durchführung eines Neugeborenenhörscreenings
grundsätzlich befürwortet und in der Prioritätenliste für die Neuaufnahme von Unter-
suchungen an die dritte Stelle gereiht.

Die Kosten für die Untersuchungen des Mutter-Kind-Pass-Programms werden grund-
sätzlich zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem
Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Im Hinblick
auf die budgetäre Situation des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann einer
allgemeinen Leistungserweiterung jedoch derzeit nicht näher getreten werden, wobei
zu betonen ist, dass ein Neugeborenenhörscreening bereits in großer Anzahl durch-
geführt wird.

Frage 5:

Statistische Erhebungen über die Untersuchungsergebnisse liegen mir nicht vor.

Frage 6:

Die Angaben zur Frage 4 zeigen, dass ein Neugeborenenhörscreening bereits in
großem Ausmaß durchgeführt wird. Im Mutter-Kind-Pass-Programm ist eine HNO-
Untersuchung des Kindes im 7.-9.Lebenmonat vorgesehen. Weiters wird auch bei
allen Kindesuntersuchungen bis zum 5. Lebensjahr durch den vorgesehenen Unter-
suchungsgang verstärktes Augenmerk auf die Prüfung des Hörvermögens gelegt.
Darüber hinaus werden von den Bundesländern Hörtestungen in Kindergärten
durchgeführt. Insgesamt besteht daher bereits ein umfangreiches Angebot zur Früh-
erkennung kindlicher Hörstörungen.