3848/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3945/J der Abgeordneten Lapp und Genossen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Ein Neugeborenenhörscreening wird
derzeit in den Bundesländern Niederösterreich,
Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg an allen Krankenanstalten mit
geburtshilflichen
Abteilungen durchgeführt.
In der Steiermark
erfolgt ein Neugeborenenhörscreening an folgenden Krankenan-
stalten: LKH Bruck/Mur, LKH
Deutschlandsberg, LKH Feldbach, LKH Univ. Kliniken
Graz, LKH Hartberg, LKH Judenburg, LKH Leoben, LKH Rottenmann, LKH Voits-
berg, LKH Wagna, Privatklinik Graz/Raggnitz.
In Wien wird bei Neugeborenen ein
Hörscreening in den folgenden Krankenanstalten
durchgeführt:
Kaiser-Franz-Josef-Spital, KA Rudolfsstiftung, SMZ-Ost Donauspital,
Wilhelminenspital, Hanuschkrankenhaus, Krankenhaus Döbling, Krankenhaus
Gött-
licher Heiland, Krankenhaus
Hera, St. Josefs Krankenhaus, AKH Wien und Ignaz
Semmelweisfrauenklinik. Das Krankenhaus Lainz bietet das Neugeborenenhör-
screening nur bei Risikoneugeborenen und medizinischer Indikation an. Auf
Wunsch
der Eltern und gegen
Kostenersatz bieten das Goldene Kreuz und das Rudolfiner-
haus ein Neugeborenenhörscreening an.
Im Burgenland erfolgt ein Hörscreening im Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder in
Eisenstadt.
In Kärnten wird ein
Neugeborenenhörscreening im LKH Klagenfurt, LKH Villach, LKH
Wolfsberg, Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan, Krankenhaus Spit-
tal/Drau und Sanatorium “Maria Hilf durchgeführt.
In Salzburg erfolgt ein
Neugeborenenhörscreening an folgenden Krankenanstalten:
St. Johanns-Spital Salzburg, Diakonissenkrankenhaus Salzburg, KH Oberndorf, KH
der Stadtgemeinde Hallein, Kardinal Schwarzenberg'sches Krankenhaus in Schwar-
zach, KH der Marktgemeinde Tamsweg, KH der Marktgemeinde Mittersill, KH Zell
am See.
Meinem Ressort liegen auch zahlreiche
Vorschläge zur Ausweitung des Mutter-Kind-
Pass-Untersuchungsprogrammes vor. Seit 1993 werden Erweiterungsvorschläge
dem Obersten Sanitätsrat zur Bewertung nach den von der
Weltgesundheitsorgani-
sation definierten "Principles and Practice of Screening for Disease"
zugeleitet. Von
diesem wird dann eine Prioritätenreihung der
Mutter-Kind-Pass-Erweiterungsvor-
schläge erstellt. Die Mutter-Kind-Pass-Kommission des Obersten
Sanitätsrates hat in
diesem Zusammenhang auch die Durchführung eines
Neugeborenenhörscreenings
grundsätzlich befürwortet und in der Prioritätenliste für
die Neuaufnahme von Unter-
suchungen an die dritte Stelle gereiht.
Die Kosten für die Untersuchungen des
Mutter-Kind-Pass-Programms werden grund-
sätzlich zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
und zu einem
Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Im
Hinblick
auf die budgetäre Situation des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
kann einer
allgemeinen Leistungserweiterung jedoch derzeit nicht näher getreten
werden, wobei
zu betonen ist, dass ein Neugeborenenhörscreening bereits in großer
Anzahl durch-
geführt
wird.
Frage 5:
Statistische Erhebungen über die Untersuchungsergebnisse liegen mir nicht vor.
Frage 6:
Die Angaben zur Frage 4 zeigen, dass ein
Neugeborenenhörscreening bereits in
großem Ausmaß durchgeführt wird. Im Mutter-Kind-Pass-Programm
ist eine HNO-
Untersuchung des Kindes im 7.-9.Lebenmonat vorgesehen. Weiters wird auch bei
allen Kindesuntersuchungen
bis zum 5. Lebensjahr durch den vorgesehenen Unter-
suchungsgang verstärktes Augenmerk auf die Prüfung des
Hörvermögens gelegt.
Darüber hinaus werden von den Bundesländern Hörtestungen in
Kindergärten
durchgeführt. Insgesamt besteht daher bereits ein umfangreiches Angebot
zur Früh-
erkennung kindlicher
Hörstörungen.