3850/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3961/J der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Ridi Steibel und Kollegen wie
folgt:

Zu Frage 1 :

Die Kostenschätzung für die Einführung dieser Heimfahrtbeihilfe orientiert sich an
den Kosten der “Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Studenten", die bis einschließlich
dem Schuljahr 1994/95 gewährt wurde und jährliche Kosten von ca. 29,4 Mio. €
ausmachte. Unter der Annahme der geringeren Anzahl an Lehrlingen und der
Anhebung der ggst. Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge gegenüber den
Beträgen des Schuljahres 1994/95 um durchschnittlich 4 bis 15 % wären die
jährlichen Kosten für die ggst. Heimfahrtbeihilfe mit ca. 26,5 Mio. € anzusetzen, die
aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu finanzieren wären.

Zu Frage 2:

Voraussetzung für die Einführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge ist
die Finanzierbarkeit, sodass Form und Zeitpunkt der Einführung dieser Leistung auf
die budgetären Möglichkeiten des Staatshaushaltes abzustimmen sind. Derzeit ist
auch eine etappenweise Einführung noch nicht möglich. Sobald aber die finanzielle
Situation des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Durchführung des
Regierungsvorhabens “Heimfahrtbeihilfe" möglich macht, werde ich die notwendigen
Veranlassungen zur Behebung dieses langjährigen Problems sicherlich treffen!