3850/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 3961/J der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Ridi Steibel und Kollegen wie
folgt:
Zu Frage 1 :
Die
Kostenschätzung für die Einführung dieser Heimfahrtbeihilfe
orientiert sich an
den Kosten der “Heimfahrtbeihilfe für Schüler und
Studenten", die bis einschließlich
dem Schuljahr 1994/95 gewährt wurde und jährliche Kosten von ca. 29,4
Mio. €
ausmachte. Unter der Annahme der geringeren Anzahl an Lehrlingen und der
Anhebung der ggst. Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge
gegenüber den
Beträgen des Schuljahres 1994/95 um durchschnittlich 4 bis 15 % wären
die
jährlichen Kosten
für die ggst. Heimfahrtbeihilfe mit ca. 26,5 Mio. € anzusetzen, die
aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu finanzieren
wären.
Zu Frage 2:
Voraussetzung
für die Einführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und
Lehrlinge ist
die Finanzierbarkeit, sodass Form und Zeitpunkt der Einführung dieser
Leistung auf
die budgetären Möglichkeiten des Staatshaushaltes abzustimmen sind.
Derzeit ist
auch eine etappenweise Einführung noch nicht möglich. Sobald aber die
finanzielle
Situation des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Durchführung
des
Regierungsvorhabens “Heimfahrtbeihilfe" möglich macht, werde ich
die notwendigen
Veranlassungen zur Behebung dieses langjährigen Problems sicherlich
treffen!