3851/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, GenossInnen und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3894/J) betreffend “Gleichstellung von Fachhochschulabsolventlnnen
und Universitätsabgängerlnnen bei Anstellung im öffentlichen Dienst" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Ist Ihnen die Problematik bekannt? Wie stehen Sie zur Gleichstellung von FH - AbsolventInnen

und Universitätsabgängerlnnen im öffentlichen Dienst?

Frage 3:

Gibt es Vorbereitungen zu einer Änderung der Gesetzeslage hin zu einer Gleichstellung von

FH - AbsolventInnen im Bundesdienst?

Zu Fragen 1 und 3:

Das  Thema  ist  mir  als  für das  Dienst-  und  Besoldungsrecht  der  Bundesbediensteten

zuständige Ressortministerin bekannt.

Im Zuge der durch das Vertragsbediensteten-Reformgesetz eingeleiteten und von mir stark
forcierten Weichenstellung zu vertraglich gestalteten Dienstverhältnissen ist dem in der
Anfrage zum Ausdruck gebrachten Anliegen bezüglich der Einreihung der Absolventen von
Fachhochschul-Studiengängen in folgender Weise Rechnung getragen: Im Bereich des


Entlohnungsschemas v (Vertragsbedienstete des Allgemeinen Verwaltungsdienstes) sind
keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse festgelegt, sodass der Qualität
des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit gegenüber der formalen
Vorbildung im Einzelfall Vorrang zukommt.

Eine generelle Gleichstellung des Fachhochschul-Abschlusses mit einem
Universitätsabschluss in den gesetzlichen Ernennungserfordernissen des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979 ist - ausgehend von den seinerzeitigen Festlegungen anlässlich der
Beschlussfassung über das Fachhochschul-Studiengesetz - nicht beabsichtigt.

Frage 2:

Sind  in   ihrem  Ministerium  bzw.   den   ihrem  Ministerium   unterstellten  Behörden  FH-

AbgängerInnen tätig und wie werden diese eingestuft?

Zu Frage 2:

Im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, das die Bereiche Zentralleitung,
Verwaltungsakademie des Bundes, Haus des Sports und Amt der Bundessporteinrichtungen
umfasst, sind keine FH-AbgängerInnen und FH-Abgänger tätig, weshalb auch über die
Einstufung keine Angaben gemacht werden können.

Frage 4:

Mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen, wenn FH-AbsolventInnen im öffentlichen Dienst

gleich den Universitätsabgängerlnnen entlohnt würden?

Zu Frage 4:

Die generelle Anerkennung der A 1/A-Wertigkeit des Fachhochschul-Abschlusses in den
gesetzlichen Ernennungserfordernissen würde Folgeforderungen (insbesondere seitens der
Absolventen der Pädagogischen Akademien und der Militärakademie) auslösen, deren
Erfüllung laut Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen, Basis 1998, allein im
Lehrerbereich letztendlich zu jährlichen Mehrkosten von € 1,09 Milliarden (~15 Milliarden
Schilling) fuhren würde, ohne dass dabei qualitative oder strukturelle Verbesserungen erzielt
werden könnten.


Aufgrund dieser prognostizierten Mehrkosten hat die frühere Regierung bei der Einführung
der Fachhochschulen von der A-Wertigkeit von Fachhochschulabsolventinnen und
Fachhochschulabsolventen Abstand genommen.