3852/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3910/J-NR/2002 betreffend “sicherheitsgefährdender
Bruch von Glasscheiben der Fassade und der Decke des neuen SoWi-Gebäudes in Innsbruck", die
die Abgeordneten Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2002 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet.

Ad 1.bis 4.:

Die Bundes-Immobilien Ges.m.b.H (BIG) als Eigentümerin und Vermieterin des SoWi-Gebäudes
Innsbruck hat sicherzustellen, dass vom Gebäude und seinen Teilen keine Gefahr für die Benutzer
des Hauses ausgeht. Auf Grund der von der BIG schon bisher gesetzten Sicherungsmaßnahmen bei
aufgetretenen Glasbrüchen und den aktuellen Überlegungen zu weiteren vorbeugenden Maßnahmen
ist augenscheinlich, dass die BIG diesen ihren Verpflichtungen nachkommt. Da weder die .BIG
bisher Anlass hatte im Rahmen ihrer Verantwortung auf eine mögliche Gefährdung der Benutzer
hinzuweisen, noch seitens der Universität Innsbruck die gefahrlose Benützbarkeit des Hauses in
Zweifel gezogen wurde, kann auch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
davon ausgehen, dass keine akute Sicherheitsgefährdung anzunehmen ist.