3852/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3910/J-NR/2002 betreffend “sicherheitsgefährdender
Bruch
von Glasscheiben der Fassade und der Decke des neuen SoWi-Gebäudes in
Innsbruck", die
die Abgeordneten Klaus
Wittauer, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2002 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet.
Ad 1.bis 4.:
Die
Bundes-Immobilien Ges.m.b.H (BIG) als Eigentümerin und Vermieterin des
SoWi-Gebäudes
Innsbruck hat sicherzustellen, dass vom
Gebäude und seinen Teilen keine Gefahr für die Benutzer
des Hauses ausgeht. Auf Grund der
von der BIG schon bisher gesetzten Sicherungsmaßnahmen bei
aufgetretenen Glasbrüchen und
den aktuellen Überlegungen zu weiteren vorbeugenden Maßnahmen
ist augenscheinlich, dass die BIG diesen ihren Verpflichtungen
nachkommt. Da weder die .BIG
bisher Anlass hatte im Rahmen ihrer Verantwortung auf eine mögliche
Gefährdung der Benutzer
hinzuweisen, noch seitens der Universität Innsbruck die gefahrlose
Benützbarkeit des Hauses in
Zweifel gezogen wurde, kann auch das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
davon ausgehen, dass keine akute
Sicherheitsgefährdung anzunehmen ist.