3853/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maga. Prammer, Kolleginnen und Kollegen
vom 13.06.2002, Nr. 4038/J, betreffend Frauenförderungsplan, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

§ 41 Abs. 2 des Bundesbediensteten-Gleichbehandlungsgesetzes sieht vor, dass der
Frauenförderungsplan alle 2 Jahre an die aktuelle Entwicklung anzupassen ist. Im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde in der
Zentralleitung im Zeitraum Juli 2001 bis Jänner 2002 eine umfangreiche Reorganisation
durchgeführt. Mit 1. Jänner 2002 ist die Reorganisation in Kraft getreten, im Zuge ihrer
Umsetzung ist die Ausarbeitung des Frauenförderungsplanes vorgesehen. So wurden
inzwischen die Gleichbehandlungsbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen im Bereich
der Zentralleitung sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen neu
bestellt. Es liegt nunmehr an der Arbeitsgruppe, einen Vorschlag gemäß § 41 Abs. 1 des
Bundesbediensteten-Gleichbehandlungsgesetzes auszuarbeiten. Die Erlassung des
Frauenförderungsplanes ist für den Herbst 2002 geplant.


Zu den Fragen 3 und 4:

Nein.