3854/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

Der Bundesminister für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “unzulässige Verbindung von
öffentlichen Aufträgen mit Geschäftsinteressen freiheitlicher Wirtschaftstreibender"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Diese Frage fällt nicht in die Vollziehung durch das Bundesministerium für Justiz.

Zu 2 und 4:

Der Genannte hat die Anmietung des City Tower Vienna durch den Bund, vertreten
durch den Bundesminister für Justiz, dieser vertreten durch den Präsidenten des
Oberlandesgerichtes Wien, vermittelt.

Zu 3:

Der monatliche Hauptmietzins für den City Tower Vienna mit einer Mietfläche von

26.576 m2 (davon 3.796 m2 Lagerfläche) beträgt 335.868 Euro netto; daraus
errechnet sich ein jährlicher Hauptmietzins von 4.030.416 Euro netto.

Zu 5:

Vermieterin des City Tower Vienna ist die City Tower Vienna Errichtungs- und

Vermietungs-GmbH, Bankgasse 2, 1010 Wien.


Zu 6:

Die  Provision  beträgt  1,5  Monatsmieten  und  liegt somit deutlich  unter den

ortsüblichen   Sätzen   und   dem   in   der  Verordnung   des   Bundesministers   für

wirtschaftliche    Angelegenheiten    über   Standes-    und    Ausübungsregeln    für

Immobilienmakler,  BGBI  Nr.  297/1997  idF BGBI. II Nr.  490/2001,  normierten

Höchstbetrag.