3854/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
Der Bundesminister für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “unzulässige
Verbindung von
öffentlichen Aufträgen mit Geschäftsinteressen freiheitlicher
Wirtschaftstreibender"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Diese Frage fällt nicht in die Vollziehung durch das Bundesministerium für Justiz.
Zu 2 und 4:
Der Genannte hat die Anmietung des City Tower Vienna durch
den Bund, vertreten
durch den Bundesminister für Justiz, dieser vertreten durch den
Präsidenten des
Oberlandesgerichtes
Wien, vermittelt.
Zu 3:
Der monatliche Hauptmietzins für den City Tower Vienna mit einer Mietfläche von
26.576 m2 (davon 3.796 m2
Lagerfläche) beträgt 335.868 Euro netto; daraus
errechnet sich ein jährlicher Hauptmietzins von 4.030.416 Euro netto.
Zu 5:
Vermieterin des City Tower Vienna ist die City Tower Vienna Errichtungs- und
Vermietungs-GmbH, Bankgasse 2, 1010 Wien.
Zu 6:
Die Provision beträgt 1,5 Monatsmieten und liegt somit deutlich unter den
ortsüblichen Sätzen und dem in der Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für
Immobilienmakler, BGBI Nr. 297/1997 idF BGBI. II Nr. 490/2001, normierten
Höchstbetrag.