3858/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Personalreduktion in Justizanstalten"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Gemäß   den   Sparvorhaben   der   Bundesregierung   wurden   im   Rahmen   des

Stellenplans für das Jahr 2002 in allen Planstellenbereichen der Justiz Kürzungen
vorgenommen. Die Anzahl der Planstellen im Bereich der Justizanstalten wurde
dabei im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 um 83
E2b-Planstellen vermindert. Die Umsetzung dieser Reduktion muss nicht
ausschließlich im E2b-Bereich erfolgen; durch Entfall niedriger bewerteter
Planstellen wird ein höheres Maß an Flexibilität geschaffen, zumal Planstellen
gegebenenfalls auch unterwertig besetzt werden können. Im Übrigen liegt diese
Veränderung nicht zuletzt auf Grund der besonderen sicherheitspolitischen
Interessen an einem funktionierenden Strafvollzug, unter den allgemeinen
Sparvorgaben des Bundes. Damit liegt die Zahl der Bediensteten in den
Justizanstalten derzeit noch immer etwa auf dem Niveau des Jahres 1993.

Zur Umsetzung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Planstellenkürzungen hat das
Bundesministerium für Justiz unter Einbindung der Leiter der nachgeordneten
Dienstbehörden sowie der Leiter der Justizanstalten, der Organe der Personal- und
Standesvertretungen sowie externer Berater seine laufenden Bemühungen, in allen


Justizbereichen - Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten und
Zentralleitung- Einsparungen durch vereinfachte und optimierte Verfahrens- und
Arbeitsabläufe sowie durch strukturelle Maßnahmen zu erzielen, weiter verstärkt. Auf
Grund der konstruktiven Maßnahmen zur Abfederung der Kürzungen ist es trotz der
ergriffenen Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Justizanstalten zu keinen
Beeinträchtigungen im Dienstbetrieb gekommen. Das Bundesministerium für Justiz
steht in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und
Sport, um die Reduktionen auf das budgetär unbedingt erforderliche Maß zu
beschränken. Generell ist auch darauf hinzuweisen, dass die Justizverwaltung
bestrebt ist, frei werdende Planstellen nach Maßgabe und unter Rücksichtnahme auf
die gebotenen Maßnahmen der Einsparungen (insbesondere bei den
Vollbeschäftigten-äquivalenten) verzögerungsfrei nachzubesetzen.

Zu 2:

Mit     Erlass     des     Bundesministers    für    Justiz    vom     16.     April     2002,

JMZ 232.50/3-III.1/2002, wurden auf Grundlage des vom Nationalrat beschlossenen
und als Anlage zum Bundesfinanzgesetz 2002 ausgewiesenen Stellenplans für das
Jahr 2002 die Aufteilung und Zuweisung der Planstellen für den Planstellenbereich
“Justizanstalten" auf die einzelnen Sprengel der Oberlandesgerichte vorgenommen.
Dabei entfallen die im E2b-Bereich vorgesehenen Planstellenkürzungen auf die
einzelnen Oberlandesgerichtssprengel wie folgt: OLG-Sprengel Wien 50, OLG-
Sprengel Graz 13, OLG-Sprengel Linz 14 und OLG-Sprengel Innsbruck 6
Planstellen.

Diese zugewiesenen Planstellen wurden mit Zustimmung der Präsidenten der
Oberlandesgerichte unter Bedachtnahme auf die Funktionsbesetzungspläne sowie
nach Maßgabe der bislang systemisierten Planstellen auf die einzelnen
Organisationseinheiten (Justizanstalten und übrige Dienststellen des Planstellen-
bereiches Justizanstalten) aufgeteilt.

Zu 3:

Im Rahmen der Vollziehung der gesetzlich vorgeschriebenen Planstellenkürzungen

wird es zu keinen Kündigungen kommen.

Zu 4:

Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stellenplan für das Jahr 2002.


Zu 5:

Bei einer Kürzung des Personalstandes kommt es zwingend zu einer
verhältnismäßigen Reduktion der Personalkosten. Geringere Kosten führen - bei
gleichbleibenden Ausgaben - zu Einsparungen.

Zu 6:

Das Bundesministerium für Justiz unternimmt nach Maßgabe der personellen,

budgetären, technischen und organisatorischen Möglichkeiten alles, damit es zu
keiner Sicherheitsbeeinträchtigung in Justizanstalten kommt und die Qualität des
Strafvollzuges erhalten bleibt. Insbesondere wurde in den letzten Jahren der Einsatz
technischer Überwachungsmittel und die Einführung der Integrierten (IT-gestützten)
Vollzugsverwaltung forciert. Überdies wurden Personalkapazitäten aus den
Verwaltungs- hin zu den Vollzugs- und Betreuungsbereichen verlagert.