3858/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer,
Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Personalreduktion in
Justizanstalten"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Gemäß den Sparvorhaben der Bundesregierung wurden im Rahmen des
Stellenplans
für das Jahr 2002 in allen Planstellenbereichen der Justiz Kürzungen
vorgenommen. Die Anzahl der Planstellen im Bereich der Justizanstalten wurde
dabei im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001
um 83
E2b-Planstellen vermindert. Die Umsetzung dieser Reduktion muss nicht
ausschließlich im E2b-Bereich erfolgen; durch Entfall niedriger
bewerteter
Planstellen wird ein höheres Maß an Flexibilität geschaffen,
zumal Planstellen
gegebenenfalls auch unterwertig besetzt werden können. Im Übrigen
liegt diese
Veränderung nicht zuletzt auf Grund der besonderen sicherheitspolitischen
Interessen an einem funktionierenden Strafvollzug, unter den allgemeinen
Sparvorgaben des Bundes. Damit liegt die Zahl der Bediensteten in den
Justizanstalten derzeit noch immer etwa auf dem Niveau des Jahres 1993.
Zur Umsetzung dieser gesetzlich vorgeschriebenen
Planstellenkürzungen hat das
Bundesministerium für Justiz unter Einbindung der Leiter der
nachgeordneten
Dienstbehörden sowie der Leiter der Justizanstalten, der Organe der
Personal- und
Standesvertretungen sowie externer Berater seine laufenden Bemühungen, in
allen
Justizbereichen - Gerichte, Staatsanwaltschaften,
Justizanstalten und
Zentralleitung- Einsparungen durch vereinfachte und optimierte Verfahrens- und
Arbeitsabläufe sowie durch strukturelle Maßnahmen zu erzielen,
weiter verstärkt. Auf
Grund der konstruktiven Maßnahmen zur Abfederung der Kürzungen ist
es trotz der
ergriffenen Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Justizanstalten zu keinen
Beeinträchtigungen im Dienstbetrieb gekommen. Das Bundesministerium
für Justiz
steht in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für öffentliche
Leistung und
Sport, um die Reduktionen auf das budgetär unbedingt erforderliche
Maß zu
beschränken. Generell ist auch darauf hinzuweisen, dass die
Justizverwaltung
bestrebt ist, frei werdende Planstellen nach Maßgabe und unter
Rücksichtnahme auf
die gebotenen Maßnahmen der Einsparungen (insbesondere bei den
Vollbeschäftigten-äquivalenten) verzögerungsfrei nachzubesetzen.
Zu 2:
Mit Erlass des Bundesministers für Justiz vom 16. April 2002,
JMZ
232.50/3-III.1/2002, wurden auf Grundlage des vom Nationalrat beschlossenen
und als Anlage zum Bundesfinanzgesetz 2002 ausgewiesenen Stellenplans für
das
Jahr 2002 die Aufteilung und Zuweisung der Planstellen für den
Planstellenbereich
“Justizanstalten" auf die einzelnen Sprengel der Oberlandesgerichte
vorgenommen.
Dabei entfallen die im E2b-Bereich vorgesehenen Planstellenkürzungen auf
die
einzelnen Oberlandesgerichtssprengel wie folgt: OLG-Sprengel Wien 50, OLG-
Sprengel Graz 13, OLG-Sprengel Linz 14 und OLG-Sprengel Innsbruck 6
Planstellen.
Diese zugewiesenen Planstellen wurden mit Zustimmung der
Präsidenten der
Oberlandesgerichte unter Bedachtnahme auf die Funktionsbesetzungspläne
sowie
nach Maßgabe der bislang systemisierten Planstellen auf die einzelnen
Organisationseinheiten (Justizanstalten und übrige Dienststellen des Planstellen-
bereiches Justizanstalten)
aufgeteilt.
Zu 3:
Im Rahmen der Vollziehung der gesetzlich vorgeschriebenen Planstellenkürzungen
wird es zu keinen Kündigungen kommen.
Zu 4:
Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stellenplan für das Jahr 2002.
Zu 5:
Bei
einer Kürzung des Personalstandes kommt es zwingend zu einer
verhältnismäßigen Reduktion der Personalkosten. Geringere
Kosten führen - bei
gleichbleibenden Ausgaben - zu Einsparungen.
Zu 6:
Das Bundesministerium für Justiz unternimmt nach Maßgabe der personellen,
budgetären,
technischen und organisatorischen Möglichkeiten alles, damit es zu
keiner Sicherheitsbeeinträchtigung in Justizanstalten kommt und die
Qualität des
Strafvollzuges erhalten bleibt. Insbesondere wurde in den letzten Jahren der
Einsatz
technischer Überwachungsmittel und die Einführung der Integrierten
(IT-gestützten)
Vollzugsverwaltung forciert. Überdies wurden Personalkapazitäten aus
den
Verwaltungs- hin zu den Vollzugs- und Betreuungsbereichen verlagert.