3863/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.07.2002

Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 21. Mai 2002 unter der Nr. 3901/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Ausschreibung einer Planstelle zur Leitung einer Stabstelle des
Österreichischen Staatsarchivs gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Bewertung der Planstelle wurde entsprechend den einschlägigen dienstrecht-
lichen Vorschriften aufgrund des Richtverwendungskataloges vorgenommen. Der
Vorschlag des Bundeskanzleramtes wurde dem Bundesministerium für Öffentliche
Leistung und Sport übermittelt, das zu dieser Bewertung die Zustimmung erteilt hat,
da sie der Gesetzeslage entspricht.

Zu Frage 2:

Es werden zur Ermöglichung der Bewertung der Planstelle keine anderen Planstellen

im österreichischen Staatsarchiv eingespart. Die allgemeine Planstellenreduktion im

Ausmaß von jährlich zwischen 2 und 3% betrifft allerdings auch das Österreichische

Staatsarchiv.

Zu Frage 3:

Die Bewertung ist dadurch zu rechtfertigen, daß die Funktion Tätigkeiten umfaßt,
welche nach den Richtverwendungskatalog der entsprechenden Bewertungskate-
gorie zugeordnet sind.


Zu den Fragen 4 und 5:

Die Tätigkeit der Stabstelle wird sich - wie bereits aus der Bezeichnung hervorgeht -
nicht auf die Beantwortung von Anfragen und die Bearbeitung von Unterlagen im
Entschädigungsbereich konzentrieren; vielmehr ist Aufgabe dieser Funktion die stra-
tegische Planung und die Weiterentwicklung des Österreichischen Staatsarchivs ent-
sprechend den technischen Änderungen im Archivbereich und eine sinnvolle organi-
satorische Weiterentwicklung und betriebswirtschaftliche Rationalisierung.

Zu Frage 6:

Die Aufgaben werden deshalb nicht unmittelbar vom Generaldirektor des österreichi-
schen Staatsarchivs wahrzunehmen sein, da dieser wie bisher das gesamte Öster-
reichische Staatsarchiv zu leiten hat. Die beschriebenen Herausforderungen - Vor-
bereitung des Übergangs von einem Papierarchiv zur elektronischen Archivierung
elektronischer Verwaltungsunterlagen und der Umstieg auf neue organisationsrecht-
liche und betriebswirtschaftliche Konzeptionen - sind ein punktuelles mittelfristiges
Projekt, das einer Steuerung durch eine damit in vollem Ausmaß beschäftigte quali-
fizierte Person bedarf.

Zu Frage 7:

Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

Zu Frage 8:

Die Schaffung neuer Planstellen ist aufgrund der allgemeinen Planstellensituation

nicht möglich.

Zu Frage 9:

Es handelt sich bei der Stabsabteilung um einen von den einzelnen Archiven ge-
trennten Bereich.