3863/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.07.2002
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen
und Freunde haben
am 21. Mai 2002 unter der Nr. 3901/J an mich eine schriftliche parlamentarische
An-
frage betreffend Ausschreibung einer Planstelle zur Leitung einer Stabstelle
des
Österreichischen Staatsarchivs
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Bewertung der Planstelle wurde entsprechend den
einschlägigen dienstrecht-
lichen Vorschriften aufgrund des Richtverwendungskataloges vorgenommen. Der
Vorschlag des Bundeskanzleramtes wurde dem Bundesministerium für
Öffentliche
Leistung und Sport übermittelt, das zu dieser Bewertung die Zustimmung
erteilt hat,
da sie der Gesetzeslage entspricht.
Zu Frage 2:
Es werden zur Ermöglichung der Bewertung der Planstelle keine anderen Planstellen
im österreichischen Staatsarchiv eingespart. Die allgemeine Planstellenreduktion im
Ausmaß von jährlich zwischen 2 und 3% betrifft allerdings auch das Österreichische
Staatsarchiv.
Zu Frage 3:
Die Bewertung ist dadurch zu rechtfertigen, daß die
Funktion Tätigkeiten umfaßt,
welche nach den Richtverwendungskatalog der entsprechenden Bewertungskate-
gorie
zugeordnet sind.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Tätigkeit der Stabstelle wird sich - wie bereits
aus der Bezeichnung hervorgeht -
nicht auf die Beantwortung von Anfragen und die Bearbeitung von Unterlagen im
Entschädigungsbereich
konzentrieren; vielmehr ist Aufgabe dieser Funktion die stra-
tegische Planung und die Weiterentwicklung des Österreichischen
Staatsarchivs ent-
sprechend den technischen Änderungen im Archivbereich und eine sinnvolle
organi-
satorische Weiterentwicklung und betriebswirtschaftliche Rationalisierung.
Zu Frage 6:
Die Aufgaben werden deshalb nicht unmittelbar vom
Generaldirektor des österreichi-
schen Staatsarchivs
wahrzunehmen sein, da dieser wie bisher das gesamte Öster-
reichische Staatsarchiv zu leiten hat. Die beschriebenen Herausforderungen -
Vor-
bereitung des Übergangs von einem Papierarchiv zur elektronischen
Archivierung
elektronischer Verwaltungsunterlagen und der Umstieg auf neue
organisationsrecht-
liche und
betriebswirtschaftliche Konzeptionen - sind ein punktuelles mittelfristiges
Projekt, das einer Steuerung durch eine damit in vollem Ausmaß
beschäftigte quali-
fizierte
Person bedarf.
Zu Frage 7:
Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Zu Frage 8:
Die Schaffung neuer Planstellen ist aufgrund der allgemeinen Planstellensituation
nicht möglich.
Zu Frage 9:
Es handelt sich bei der Stabsabteilung um
einen von den einzelnen Archiven ge-
trennten
Bereich.