3865/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.07.2002

BUNDESMINISTER
SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3959/J der Abgeordneten Silhavy und GenossInnen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen in der Beant-
wortung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und
Freunde, Nr. 3985/J, vom 12. Juni 2002.

Zu den Fragen 7 und 8:

Sollte mit diesen Fragen eine Reihung durch die Fa. Jenewein gemeint sein, so halte

ich dazu fest, dass diese keine Reihung von Bewerberinnen vorgenommen hat.

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Begründungen stehen selbstverständlich unter Datenschutz, liegen aber dem

Überleitungsausschuss vor.


Zu den Fragen 11 und 12:

Mir hat die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten mitgeteilt, dass ein

solcher Auftrag nie erteilt wurde.

Zur Frage 13:

Der Überleitungsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am 18. März 2002 beschlossen,
zur Auswahl geeigneter Kandidaten für die Position des leitenden Angestellten und
leitenden Arztes der künftigen Pensionsversicherungsanstalt sowie deren ständiger
Stellvertreter aus seiner Mitte ein Bewerbungskomitee zu bilden und begleitend
einen externen Berater beizuziehen. In der Folge sind der Vorsitzende des Über-
leitungsausschusses, Herr Karl Haas und seine beiden Stellvertreter
übereingekommen, die Dr. Jean-Francois Jenewein GmbH mit der unterstützenden
Beratung bei der Auswahl des Managements der künftigen
Pensionsversicherungsanstalt zu betrauen.

Zur Frage 14:

Als Honorar für die vereinbarte unterstützende Beratung bei der Auswahl des
leitenden Angestellten und leitenden Arztes sowie deren ständiger Stellvertreter
wurden pauschal 20% des Jahresbruttoentgeltes jeder zur Besetzung gelangenden
Position, zuzüglich 20% USt., vereinbart.

Zur Frage 15:

Diese Kosten sind aus dem Fusionsbudget der PVA zu decken.

Zur Frage 16:

Mir sind keine derartigen Termine bekannt.

Zur Frage 17:

Im Überleitungsausschuss wurde Herr Dr. Müller und nicht Herr Dr. Schneider zum

leitenden Arzt bestellt.


Zur Frage 18:

Diese Entscheidung hat der Überleitungsausschuss zu treffen. Im Übrigen halte ich
die derzeit ausgesprochene Dienstfreistellung des Herrn Generaldirektor Hofrat
Ehrenstein für nicht dienstordnungskonform. Ich gehe davon aus, dass diese Ent-
scheidung revidiert wird und habe dies auch Herrn Generaldirektor Hofrat
Wetscherek mitgeteilt.

Zur Frage 19:

Ja. Ich habe allerdings immer betont, dass ich diese kollektivvertraglichen Regelun-
gen für nicht mehr zeitgemäß halte.

Zur Frage 20:

Seit Juni gibt es einen Generaldirektorstellvertreter der PVA. Die Funktion der zwei
anderen Personen befindet sich - im Einklang mit der Dienstordnung - im Auslaufen.
Zur bezugsrechtlichen Frage verweise ich auf die Beantwortung der Frage 19.

Zur Frage 21:

Mir ist kein Vertrag mit dieser Größenordnung bekannt.

Zur Frage 22:

Die Sozialversicherungsträger sind als Selbstverwaltungskörper eingerichtet; ein
allfälliges Vorruhestandsmodell werde ich im Rahmen des mir zustehenden
Aufsichtsrechts überprüfen lassen.