3866/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.07.2002

  Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Blasisker, Wittauer und Kollegen haben am 22.
Mai 2002 unter 3909/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
EU-Internetseite gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu Fragen 2 - 4:

Es handelt sich bei der erwähnten Homepage um ein privat eingerichtete Homepage,
auf deren Inhalt staatliche Stellen keinen Einfluß haben. Da es sich beim Internet
aber nicht um einen 'rechtsfreien Raum' handelt, sondern dort - wie auch z.B. bei
Print- und elektronischen Medien - die privat- und strafrechtlichen Vorschriften zum
Schutz des eigenen Rufes bzw. der eigenen Nachrede zur Anwendung kommen, ist
es Sache der in ihren Rechten verletzten physischen oder juristischen Person zu
entscheiden, welcher Form der Rechtsdurchsetzung sie sich allenfalls bedienen will.
Die Wahrnehmung dieses individuellen Rechtsschutzes ist keine Angelegenheit der
Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten.