3866/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.07.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Blasisker, Wittauer und
Kollegen haben am 22.
Mai 2002 unter 3909/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
EU-Internetseite
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Fragen 2 - 4:
Es handelt sich bei der erwähnten Homepage um ein
privat eingerichtete Homepage,
auf deren Inhalt staatliche Stellen keinen Einfluß haben. Da es sich beim
Internet
aber nicht um einen 'rechtsfreien Raum' handelt, sondern dort - wie auch z.B.
bei
Print- und elektronischen Medien - die privat- und strafrechtlichen
Vorschriften zum
Schutz des eigenen Rufes bzw. der eigenen Nachrede zur Anwendung kommen, ist
es Sache der in ihren Rechten verletzten physischen oder juristischen Person zu
entscheiden, welcher Form der Rechtsdurchsetzung sie sich allenfalls bedienen
will.
Die Wahrnehmung dieses individuellen Rechtsschutzes ist keine Angelegenheit der
Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für
auswärtige
Angelegenheiten.