3867/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.07.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Inge Jäger und Genossinnen haben am 23. Mai 2002
unter der Nr.
3948/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Koordinationsbüros der österreichischen EZA des BMaA
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Fragen 1, 2 und 4:
Koordinationsbüros der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit führen keine
direktimplementierten Projekte durch, sondern arbeiten als Teil der jeweils
zuständigen
österreichischen Vertretungsbehörde mit einem Partner im jeweiligen
Programmland.
Dieser kann eine öffentliche Stelle, Behörde der Regierung oder einer
Gebietskörperschaft
oder auch eine Nichtregierungsorganisation, zum Beispiel eine Universität,
sein. Prinzipiell
wird darauf geachtet, dass die Verantwortung für ein Vorhaben auf der
Seite des
Empfängers liegt. (“Ownership"). Dies gilt grundsätzlich
auch für “multi-bi-Projekte", also
jene Vorhaben, welche in
Zusammenarbeit mit einer VN-Organisation, z.B. der UNIDO,
abgewickelt werden sowie für Vorhaben, welche durch Zwischenschaltung
einer
Durchführungsorganisation, zum Beispiel im Wege von österreichischen
Nichtregierungsorganisationen, gefördert werden. Falls nicht eine
Einrichtung des
Partnerlandes die Umsetzung eines ÖEZA-Projektes selbst übernimmt,
bzw. auch zur
Beratung oder Erbringung
besonderer technischer Leistungen, können durch Vergabe
österreichische Firmen oder NRO damit beauftragt werden.
Über österreichische NRO wird etwa die
Hälfte der PPH abgewickelt, etwa 10 - 12 % der
PPH werden mit bilateralen Partnern und etwa 30 % mit österreichischen
Firmen und
öffentlichen Stellen abgewickelt.
Zu Frage 3:
Da Koordinationsbüros selbst keine Projekte
durchführen, gilt für alle österreichischen
Einsätze in Programmländern ein in der Regel dreijähriges
Programm der ÖEZA, in
welchem prioritäre Sektoren oder Themen der Zusammenarbeit vereinbart
werden. Dabei
werden Orientierungen wie “Poverty Reduction Strategy Papers" der
Partner zur
Identifizierung herangezogen, ebenso wie bereits vorhandene Erfahrungen der
ÖEZA.
Ferner sind diese Überlegungen immer auch im Rahmen der Geberkoordination
vor Ort,
jedenfalls jedoch mit den Programmen der EU sowie anderer EU-Mitgliedstaaten,
abgestimmt. Diese Kriterien stimmen in Programmländern in der Regel auch
mit Anliegen
von NRO überein.
Zu Frage 5:
Der Gesamtaufwand von derzeit etwa 3,5 Mio € für
Koordinationsbüros entspricht in etwa 5
% der für PPH zur Verfügung stehenden Mittel. Davon wird etwa ein
Viertel für Fachkräfte
in den Koordinationsbüros aufgewendet, was jedenfalls keine
Administrationskosten
darstellt, sondern Sektor- und Querschnittsthemen-Know-how betrifft, das
für eine
Teilnahme am entwicklungspolitischen Dialog mit den Partnerländern und im
Rahmen der
Geberkoordination erforderlich ist. Derartige und auch administrative Kosten
sind in den
von NGOs durchgeführten Vorhaben inbegriffen, jedoch dort nicht gesondert
ausgewiesen.