3868/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.07.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
10. Juni 2002 unter der Nr. 3965/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Artothek, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Hierzu kann mangels Zuständigkeit keine Stellungnahme abgegeben werden, da das

Bundeskanzleramt nicht in die Vergabe derartiger Mittel eingebunden ist.

Zu Frage 2:

Hierzu kann keine Stellungnahme abgegeben werden, da die Antragstellung auf EU-
Förderungen durch Private keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzler-
amtes bildet.

Zu Frage 3:

Die Vergabe von Equal-Mitteln liegt nicht in der Ingerenz des Bundeskanzleramtes.

Zu Frage 4:

Für den Bund tritt keine Änderung in den Kosten des “Outsourcings" der Verwaltung
der Artothek ein, da die Vereinbarung mit dem Verein unabhängig davon gültig ist, ob
er Equal-Mittel bekommt oder nicht. In der Vereinbarung wurde die Höhe des Ent-
gelts für die Übernahme der Verwaltungstätigkeit nicht an eine Bedingung - bei-
spielsweise den Erhalt des genannten Projekts - geknüpft. Die Bewertung, daß die-
ser Verein Best- und Billigstbieter sei, bleibt daher weiterhin aufrecht.


Zu Frage 5:

Die Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes hat bekräftigt, daß
sie zu dem abgeschlossenen Vertrag und damit zum Billigstpreis steht, unabhängig
davon, ob sie Equal-Förderungsmittel erhält oder nicht. Die Frage einer Neuaus-
schreibung der Verwaltung der Artothek bzw. die Auftragserteilung an die Theater-
service GmbH stellt sich somit nicht. Von einem mißglückten
Ausgliederungsverfahren der Artothek kann daher nicht gesprochen werden.

Zu Frage 6:
Ja.