3868/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.07.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
10. Juni 2002 unter der Nr. 3965/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Artothek,
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Hierzu kann mangels Zuständigkeit keine Stellungnahme abgegeben werden, da das
Bundeskanzleramt nicht in die Vergabe derartiger Mittel eingebunden ist.
Zu Frage 2:
Hierzu
kann keine Stellungnahme abgegeben werden, da die Antragstellung auf EU-
Förderungen durch Private keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundeskanzler-
amtes
bildet.
Zu Frage 3:
Die Vergabe von Equal-Mitteln liegt nicht in der Ingerenz des Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 4:
Für
den Bund tritt keine Änderung in den Kosten des “Outsourcings"
der Verwaltung
der Artothek ein, da die Vereinbarung mit dem Verein unabhängig davon
gültig ist, ob
er Equal-Mittel bekommt oder nicht. In der Vereinbarung wurde die Höhe des
Ent-
gelts für die Übernahme der Verwaltungstätigkeit nicht an eine
Bedingung - bei-
spielsweise den Erhalt des genannten Projekts - geknüpft. Die Bewertung,
daß die-
ser Verein Best- und Billigstbieter sei, bleibt daher weiterhin aufrecht.
Zu Frage 5:
Die
Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes hat bekräftigt,
daß
sie zu dem abgeschlossenen Vertrag und damit zum Billigstpreis steht,
unabhängig
davon, ob sie Equal-Förderungsmittel erhält oder nicht. Die Frage
einer Neuaus-
schreibung der Verwaltung der Artothek bzw. die Auftragserteilung an die
Theater-
service GmbH stellt sich somit nicht. Von einem mißglückten
Ausgliederungsverfahren der Artothek kann
daher nicht gesprochen werden.
Zu Frage 6:
Ja.