3869/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen

vom 15. Mai 2002, Nr. 3877/J, betreffend Pestizidrückstände in der tierischen Lebensmittel-
produktion, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

1997

 

22 (Gruppenuntersuchungen); 92 (Organochlorpestizide + PCB)

 

1998

 

250 (Organochlorpestizide + PCB)

 

 

 

1999

 

191 (Organochlorpestizide + PCB)

 

 

 

2000

 

146 PCB + 154 Organchlorpestizide

 

 

 

2001

 

252 (Organochlorpestizide + PCB)

 

 

 

 

 

davon 164 Proben im nachhinein zusätzlich

 

auf Nitrofen-Vorkommen

 

 

 

evaluiert

 

 

 

2002 (bisher)

 

192 (Organochlorpestizide + PCB)

 

 

 

 

 

davon 131 Proben im nachhinein zusätzlich

 

auf Nitrofen-Vorkommen

 

 

 

evaluiert

 

 

 

Es wurden Getreide und getreidereiche Mischfutter untersucht.


Die Futtermittel sind überwiegend österreichischer Herkunft. Genauere Angaben (Marke,
Produzent) sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Es konnten keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Die angeführten
Untersuchungen wurden im BFL in Wien sowie im BAB in Linz durchgeführt.

Die Proben aus der amtlichen Futtermittelkontrolle (Linz, Wien) und die Proben von den
Aufsichtsorganen der Bundesländer werden wie bisher in den Labors des Bundesamtes für
Ernährungssicherheit untersucht.

Darüber hinaus darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3878/J
durch den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verweisen.

Zu Frage 2:

Die Landwirte sowie die Öffentlichkeit werden über den Jahresbericht der Bundesämter
informiert. Bisher sind keine Beanstandungsfälle aufgetreten; in einem solchen Fall hätte
eine Anzeige zu erfolgen.

Zu den Fragen 3 und 8:

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft wurden die in der Richtlinie
74/63/EWG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung angeführten Pestizid-
Höchstwerte in Futtermitteln im österreichischen Futtermittelrecht umgesetzt (u.a.
Höchstgehalte für Aldrin, Dieldrin, Chlordan, DDT, Endosulfan, Endrin, Heptachlor,
Hexachlorbenzol, Hexachlorcyclohexan).

Durch die Richtlinie 97/41/EG wurde festgelegt, dass die für Lebensmittel festgelegten
Höchstwerte für Schädlingsbekämpfungsmittel auch für Futtermittel anzuwenden sind. Nach
dem Wortlaut dieser Richtlinie fallen darunter “die zur menschlichen oder, wenn auch nur
gelegentlich, zur tierischen Ernährung bestimmten Erzeugnisse, die in den in Anhang l
genannten Tarifnummern des Gemeinsamen Zolltarifs aufgeführt sind, soweit sich auf oder
in ihnen die in Anhang
II genannten Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln
befinden."


Folgende Stamm-Richtlinien sind daher auch auf Futtermittel anzuwenden:

Richtlinie 76/895/EWG des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen

von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse;

Richtlinie 86/362/EWG des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen

von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide;

Richtlinie 86/363/EWG des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen

von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs;

Richtlinie 90/642/EWG des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen

von   Schädlingsbekämpfungsmitteln  auf  und   in   bestimmten   Erzeugnissen   pflanzlichen

Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse.

Die   Höchstgehalte  sind  in  den  Anhängen   II   dieser  Richtlinien  festgelegt;  detaillierte

Informationen über Rückstandswerte und Wirkstoffe können auf der Homepage der

Kommission zur “Food Safety" abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/food/index_en.html

Die  Richtlinie 97/41/EG wurde durch die  Futtermittelverordnung 2000,  BGBI. II  Nr. 93,

umgesetzt.

Die Bestimmungen betreffend Rückstandshöchstwerte in Futtermitteln sind EU-konform;
nationale (abweichende) Vorschriften bestehen nicht. Im Rahmen des darüber hinaus
existierenden koordinierten EG-Kontrollprogramms im Bereich Futtermittel wurden Pestizide
bisher nicht erfasst.

Zu Frage 4:

Im Rahmen des Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahrens gemäß PMG 1997 wird die mög-
liche Belastung von Futtermitteln und in weiterer Folge ein möglicher Transfer von Pestizid-
Rückständen in landwirtschaftliche Nutztiere sowie den daraus gewonnenen Lebensmitteln
tierischer Herkunft berücksichtigt.

Basierend auf den beantragten Anwendungsgebieten für das jeweilige Pflanzenschutzmittel
müssen unter anderem Daten bzw. Studien vorgelegt werden, die die Abschätzung von
Pestizid-Rückständen in/an Futtermitteln ermöglichen. Weiters werden zur Abschätzung


einer möglichen Pestizid-Belastung von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Metabolismusuntersuchungen an landwirtschaftlichen Nutztieren, Fütterungsstudien an
landwirtschaftlichen Nutztieren und geeignete Analysenverfahren zur Bestimmung von
Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmittel tierischer Herkunft zu Grunde gelegt.
Eine Festsetzung von Höchstwerten in Lebensmitteln tierischer Herkunft bedingt durch den
Pestizideinsatz im/am möglichen Futtermittel pflanzlicher Herkunft wird basierend auf einem
in der Europäischen Union anerkannten Berechnungsmodell abgeleitet, wobei der
Futterverzehr sowie die aus den Rückstandsuntersuchungen resultierenden
Pflanzenschutzmittel-Rückstände in/an Futtermitteln Berücksichtigung finden.

Zu Frage 5:

Wie in  Beantwortung der Frage 4 ausgeführt, werden entsprechende  Höchstwerte in

Lebensmitteln tierischer Herkunft festgesetzt. Basierend auf diesen Höchstwerten in

Lebensmitteln tierischer Herkunft (und gemeinsam mit den für pflanzliche Lebensmittel
festgesetzten Höchstwerten) werden entsprechende Risikobewertungen durchgeführt, um
ein Gefährdungspotential für den Konsumenten durch Pestizidrückstände in der Nahrung
ausschließen zu können. Demnach ist aufgrund des derzeitigen Wissensstandes bzw. der
Vorgangsweise bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des nationalen
aber auch EU-Zulassungsverfahrens kein Risiko für den Konsumenten bedingt durch
Pestizid-Behandlungen von Futtermitteln identifizierbar.

Zu Frage 6:

Der Wirkstoff umfang entspricht im Wesentlichen der ÖNORM EN ISO 14181, mit Ausnahme
von Methoxychlor, aber erweitert um PCB's und einige relevante Vorratsschutzmittel-
wirkstoffe aus der Gruppe der Phosphorsäureester:

Wirkstoff

 

lUPAC-Name

 

CASRN

 

HCB

 

Hexachlorobenzene

 

118-74-1

 

HCH-A

 

1 ,2,3,4,5, 6-Hexachlorocyclohexane

 

319-84-6

 

HCH-B

 

1,2,3,4,5,6-Hexachlorocyclohexane

 

319-85-7

 

HCH-G

 

1,2, 3, 4, 5, 6-Hexachlorocyclohexane

 

58-89-9

 


Quintozene

 

Pentachloronitrobenzene

 

82-68-8

 

Pentachloranilin

 

Pentachloroaniline

 

527-20-8

 

Aldrin

 

(1R,4S,4aS,5S,8R,8aR)-1,2,3,4,10,10-Hexachloro-
1,4,4a,5,8,8a-hexahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalene

 

309-00-2

 

Dieldrin

 

(1R,4S,4aS,5R,6R,7S,8S,8aR)-1,2,3,4,10,10-Hexachloro-
1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro-6,7-epoxy-1,4:5,8-
dimethanonaphthalene

 

60-57-1

 

DDE-op

 

2-(2-Chlorophenyl)-2-(4-chlorophenyl)-1 ,1 -dichloroethene

 

3424-82-6

 

DDE-pp

 

2,2-Bis(4-chlorophenyl)-1 ,1 -dichloroethen

 

72-55-9

 

DDT-op

 

1,1,1-Trichloro-2-(2-chlorophenyl)-2-(4-chlorophenyl)ethane

 

789-02-6

 

DDT-pp

 

1,1,1-Trichloro-2,2-bis(4-chlorophenyl)ethane

 

50-29-3

 

DDD-pp

 

1,1-Dichloro-2,2-bis(4-chlorophenyl)ethane

 

72-54-8

 

Endosulfan A

 

(1,4,5,6,7,7)-Hexachloro-8,9,10-trinorborn-5-en-2,3,-
ylenebismethylene)sulfite

 

959-98-8

 

Endosulfan B

 

(1,4,5,6,7,7)-Hexachloro-8,9,10-trinorborn-5-en-2,3,-
ylenebismethylene)sulfite

 

33213-65-9

 

Endosulfansulfat

 

1 ,4,5,6,7,7-Hexachlorobicyclo[2.2. 1 ]-5-hepten--2,3-bis-
methylenesulfate

 

001031-07-8

 

Heptachlor

 

1,4,5,6,7,8,8-Heptachloro-3a,4,7,7a-tetrahydre-4,7-

methanoindene

76-44-8

Heptachlorepoxid A

 

1,4,5,6,7,8-Heptachloro-2,3-epoxy-4,7-endomethano-
3a,4,7,7a-tetrahydroindene

 

028044-83-9

 

Heptachlorepoxid B

 

1,4,5, 6,7,8, 8-Heptachloro-2,3-epoxy-4, 7-endomethano-
3a,4,7,7a-tetrahydroindene

 

[028044-83-
9]

 

Endrin

 

(1R,4S,4aS,5S,6S,7R,8R,8aR)-1,2,3,4,10,10-Hexachloro-
1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro-6,7-epoxy-1,4:5.8-
dimethanonaphthalene

 

72-20-8

 

Chlordane-G

 

1,2,4,5,6,7,8,8-Octachloro-2,3,3a,4,7,7a-hexahydro-4,7-
methanoindene

 

5103-74-2

 

Chlordane-A

 

1,2,4,5, 6, 7,8,8-Octachloro-2,3,3a,4,7,7a-hexahydro-4,7-
methanoindene

 

5103-71-9

 

Chlorpyriphos

 

0,0-Diethyl 0-3,5,6-trichloro-2-pyridyl phosphorothioate

 

2921-88-2

 

Chlorpyriphos-methyl

 

0,0-Dimethyl 0-3,5, 6-trichloro-2-pyridyl phosphorothioate

 

5598-13-0

 

Bromophos

 

0-4-Bromo-2,5-dichlorophenyl 0,0-dimethyl phosphorothioate

 

2104-96-3

 

Bromophos-ethyl

 

0-(4-Bromo-2,5-dichlorophenyl)-0,0-diethylphosphorothioate

 

4824-78-6

 

PCB-28

 

2, 4,4'-Tetrachlorobiphenyl

 

7012-37-5

 

PCB-52

 

2,2,5,5'-Tetrachlorobiphenyl

 

35693-99-3

 

PCB-101

 

2,3',4,4',5-Pentachlorobiphenyl

 

37680-73-2

 

PCB-118

 

2,2',4,5,5'-Pentachlorobiphenyl

 

31508-00-6

 

PCB-128

 

2,2',3,3',4,4'-Hexachlorobiphenyl

 

38380-07-3

 

PCB-138

 

2,2',3,4,4',5'-Hexachlorobiphenyl

 

35065-28-2

 

PCB-153

 

2,2',4,4',5,5'-Hexachlorobiphenyl

 

35065-27-1

 

PCB-180

 

2,2',3,4,4',5,5'-Heptachlorobiphenyl

 

35065-29-3

 


Zu Frage 7:

Die Untersuchung landwirtschaftlicher Nutzflächen liegt im Kompetenzbereich der Länder.
Soweit mir bekannt ist, sind im Rahmen der Bodenzustandsinventur von einzelnen
Bundesländern (z.B. OÖ, Ktn.) auch Grünlandflächen auf Pestizidbelastungen untersucht
worden. Diese Ergebnisse sind allenfalls in Berichten der Länder dokumentiert.

Zu Frage 9:

Ja; weiters darf ich auf die Beantwortung der Frage 3 verweisen.

Zu Frage 10:

Es wurden keine Rückstände über den Grenzwerten in Futtermitteln gefunden.

Zu Frage 11:

Für das Jahr 2002 sind 200 Proben bezüglich Pestiziden und 200 Proben bezüglich PCB
geplant.