3872/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
BM für Inneres
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 15. Mai 2002
unter der Nr. 3885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Fonds
zur Integration von Flüchtlingen und zur Flüchtlingspolitik"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5, 8 und 9:
Der Fonds zur Integration von Flüchtlingen besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.
Die
Bestellung des Geschäftsführers, einer/s Stellvertreter/in, sowie die
Bestellung des
sonstigen Personals und sofern dies erforderlich, deren Entlohnung, obliegt
gemäß der
Satzung des Fonds dem Kuratorium des Fonds und nicht dem Bundesminister
für Inneres.
Auch die Stellenausschreibung des Geschäftsführers erfolgte durch den
Fonds selbst und
nicht durch das Bundesministerium für Inneres. Die Beschlussfassung
über die Verwendung
des Fondsvermögens obliegt ebenfalls dem Kuratorium.
Dem
Bundesminister für Inneres obliegt lediglich die Bestellung der einem
Bundesministerium angehörigen Kuratoriumsmitglieder nach Herstellung des
Einvernehmens
mit der/dem jeweiligen Bundesminister/in sowie die Bestellung des/der
Vorsitzenden sowie dessen/deren Stellvertreter/in. Der/Die Vertreter/in des
UNHCR wird von
dem /der Leiter/in des Büros des UNHCR in Österreich benannt.
Das
Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit, wobei die
Anwesenheit von
mindestens sechs Mitgliedern erforderlich ist.
Ich
ersuche daher um Verständnis, wenn ich aus diesem Grund von einer
weitergehenden
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.
Zu Frage 6:
Ich
darf hier grundsätzlich auf das Vorblatt sowie die Erläuterungen zur
Regierungsvorlage
(1172 dB) verweisen. Das parlamentarische Genehmigungsverfahren ist jedoch
abzuwarten.
Zu den Fragen 7 und 10:
Mit
dem UNHCR wurde aufgrund dessen Stellungnahme im Begutachtungsverfahren, die
über die Homepage des Parlaments abrufbar ist, eine einvernehmliche
Lösung gesucht.
Diese konnte inzwischen - wie mir berichtet wurde - erreicht werden.
Zu den Fragen 11 und 12:
Da
die Beitragszahlungen an den UNHCR nicht durch das Bundesministerium für
Inneres
erfolgen, bitte ich um Verständnis, wenn ich, da keine Fragen der
Vollziehung des
Bundesministeriums für Inneres angesprochen sind, von einer
weitergehenderen
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.