3872/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 15. Mai 2002
unter der Nr. 3885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Fonds
zur Integration von Flüchtlingen und zur Flüchtlingspolitik" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5, 8 und 9:

Der Fonds zur Integration von Flüchtlingen besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Bestellung des Geschäftsführers, einer/s Stellvertreter/in, sowie die Bestellung des
sonstigen Personals und sofern dies erforderlich, deren Entlohnung, obliegt gemäß der
Satzung des Fonds dem Kuratorium des Fonds und nicht dem Bundesminister für Inneres.
Auch die Stellenausschreibung des Geschäftsführers erfolgte durch den Fonds selbst und
nicht durch das Bundesministerium für Inneres. Die Beschlussfassung über die Verwendung
des Fondsvermögens obliegt ebenfalls dem Kuratorium.

Dem Bundesminister für Inneres obliegt lediglich die Bestellung der einem
Bundesministerium angehörigen Kuratoriumsmitglieder nach Herstellung des


Einvernehmens mit der/dem jeweiligen Bundesminister/in sowie die Bestellung des/der
Vorsitzenden sowie dessen/deren Stellvertreter/in. Der/Die Vertreter/in des UNHCR wird von
dem /der Leiter/in des Büros des UNHCR in Österreich benannt.

Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit, wobei die Anwesenheit von
mindestens sechs Mitgliedern erforderlich ist.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich aus diesem Grund von einer weitergehenden
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.

Zu Frage 6:

Ich darf hier grundsätzlich auf das Vorblatt sowie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage
(1172 dB) verweisen. Das parlamentarische Genehmigungsverfahren ist jedoch abzuwarten.

Zu den Fragen 7 und 10:

Mit dem UNHCR wurde aufgrund dessen Stellungnahme im Begutachtungsverfahren, die
über die Homepage des Parlaments abrufbar ist, eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Diese konnte inzwischen - wie mir berichtet wurde - erreicht werden.

Zu den Fragen 11 und 12:

Da die Beitragszahlungen an den UNHCR nicht durch das Bundesministerium für Inneres
erfolgen, bitte ich um Verständnis, wenn ich, da keine Fragen der Vollziehung des
Bundesministeriums für Inneres angesprochen sind, von einer weitergehenderen
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.