3874/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dieter Brosz, Kolleginnen
und Kollegen, haben
am 22. Mai 2002 unter der Nummer 3906/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Massengrab auf der Liegenschaft Wien
14.,
Flachgasse
7" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen und soweit
meine Zuständigkeit gegeben ist wie folgt, wobei ich zu den Fragen 1 bis
18 im
Konkreten auf die Beantwortungen auf die gleichlautenden parlamentarischen
Anfragen an das Bundesministerium für Justiz, Nr. 3907/J, und an das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Nr. 3908/J,
verweise:
Zu Fragen 1-18
Auf
der Liegenschaft EZ 571 in Wien Penzing Flachgasse 7, wurden im Herbst 1997
zur Feststellung von vermuteten Kontaminationen Probegrabungen unter Aufsicht
der MA 45 durchgeführt, bei denen am 20. bzw. 21. November 1997
Skelettteile, die
von Menschen stammen, gefunden wurden.
Von dem Fund wurde unverzüglich das Bez.Pol.Koat
Penzing und in weiterer Folge
die Stadtarchäologie
verständigt, die vor Ort in der Zeit vom 21. bis 25.11.1997
Grabungen durchführte. Aufgrund der Mutmaßung, dass es sich um
jüdische
Kriegstote handelt, hat die Stadtarchäologie, wie in solchen Fällen
üblich, die
Israelitische Kultusgemeinde Wien informiert; weiters wurde seitens der
Stadtarchäologie die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die ein
gerichtsmedizinisches
Gutachten veranlasste.
Am 25.11.1997 wurde die für die
Kriegsgräberfürsorge zuständige Abteilung IV/4 des
Bundesministeriums für
Inneres von den aufgefundenen Skelettteilen in der
Flachgasse informiert und hat aufgrund der Vorinformationen durch die
Stadtarchäologie, dass es sich um jüdische Kriegstote handelt,
vorläufig ihre
Zuständigkeit bejaht, aber auch unverzüglich das Bundesdenkmalamt,
dessen
Zuständigkeit in dieser Angelegenheit auch nicht auszuschließen war,
beigezogen.
Die Grabungen des Bundesdenkmalamtes, Abteilung für Bodendenkmale, fanden
in
der Zeit vom 16. bis 17.12.1997, einhergehend mit einer archäologischen
Bestandsaufnahme und Dokumentation auf dem betroffenen Areal, statt. An diesen
Grabungen nahm auch über Empfehlung der Israelitischen Kultusgemeinde der
Grabungsexperte Herr Shalom Fried teil.
Anlässlich eines Lokalaugenscheines am 18.2.1998 mit
Vertretern des
Bundesdenkmalamtes, Abteilung für Bodendenkmale, der Israelitischen
Kultusgemeinde und des Bundesministeriums für Inneres, wurde aufgrund o.a.
Grabungen und deren Befundung Übereinstimmung darüber erzielt, dass
es sich um
Gebeine handelt, die mehr als 100 Jahre alt sind.
Zur Verifizierung hat Herr Fried im Auftrag des
Bundesministeriums für Inneres in
Israel eine 14C-Analyse an Fragmenten der aufgefundenen Knochen
durchführen
lassen; das Ergebnis, dass die Knochen mehr als 100 Jahre alt sein müssen,
wurde
dem Bundesministerium für Inneres von der Israelitischen Kultusgemeinde
fernmündlich
am 23.2.1998 mitgeteilt.
Ab
diesem Zeitpunkt war eindeutig geklärt, dass die Zuständigkeit meines
Ressorts
aus dem Titel “Kriegsgräberfürsorge" für die Skelettfunde
in der Flachgasse 7 nicht
gegeben war.