3875/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 22. Mai 2002 unter der
Nr. 3922/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Demonstrationen und Gedenkkundgebungen am 8. Mai" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Da in der Frage nicht konkretisiert wird, wer welche Zusage gemacht haben soll, kann keine
Beantwortung erfolgen.

Zu Frage 3:

Ja.

Zu Frage 4:

Ja.

 

 

Zu Frage 5:

Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 6:

Es ist richtig, dass mit den Veranstaltern die Kranzniederlegung für 9.00 Uhr vereinbart und
auch so durchgeführt wurde.

Zu Frage 7:

Es gab für die Exekutive keinen Grund für ein Einschreiten.

Zu Frage 8:

Eine Bewertung des Beitrags von Herrn Abgeordneten Jung zur Deeskalation kommt dem
Bundesminister für Inneres nicht zu.

Zu Frage 9:

Der Zug der Gegendemonstranten durch die Wiener Innenstadt kam es zu Übergriffen durch
Werfen von Gegenständen auf die eingesetzten Beamten, es wurde weder ein Kundge-
bungsteilnehmer noch ein Exekutivorgan verletzt.

Gegen 22.00 Uhr kam es in Wien 7., Neustiftgasse 26/ Kellermanngasse, im dort etablierten
Lokal “Lieber Augustin" zu einer Auseinandersetzung zwischen einigen Demonstranten und
Gegendemonstranten, wobei keine Personen verletzt wurden, sondern Anzeige wegen Sach-
beschädigung erstattet wurde, zumal im Lokal einige Gegenstände zu Bruch gegangen sind.

Zu Frage 10:

Eine Bewertung des Beitrages von Herrn Abgeordneten Pilz zur Deeskalation kommt dem
Bundesminister für Inneres nicht zu.