3875/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
BM FÜR INNERES
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 22. Mai 2002 unter der
Nr. 3922/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend “Demonstrationen und Gedenkkundgebungen am 8. Mai"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Da in der Frage nicht konkretisiert wird, wer welche Zusage
gemacht haben soll, kann keine
Beantwortung erfolgen.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 6:
Es ist richtig, dass mit den Veranstaltern die
Kranzniederlegung für 9.00 Uhr vereinbart und
auch so durchgeführt wurde.
Zu Frage 7:
Es gab für die Exekutive keinen Grund für ein Einschreiten.
Zu Frage 8:
Eine Bewertung des Beitrags von Herrn Abgeordneten Jung zur
Deeskalation kommt dem
Bundesminister für Inneres nicht zu.
Zu Frage 9:
Der Zug der Gegendemonstranten durch die Wiener Innenstadt
kam es zu Übergriffen durch
Werfen von Gegenständen auf die eingesetzten Beamten, es wurde weder ein
Kundge-
bungsteilnehmer noch ein Exekutivorgan verletzt.
Gegen 22.00 Uhr kam es in Wien 7., Neustiftgasse 26/
Kellermanngasse, im dort etablierten
Lokal “Lieber Augustin" zu einer Auseinandersetzung zwischen einigen
Demonstranten und
Gegendemonstranten, wobei keine Personen verletzt wurden, sondern Anzeige wegen
Sach-
beschädigung erstattet wurde, zumal im Lokal einige Gegenstände zu
Bruch gegangen sind.
Zu Frage 10:
Eine Bewertung des Beitrages von Herrn Abgeordneten Pilz
zur Deeskalation kommt dem
Bundesminister für
Inneres nicht zu.