3876/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 23. Mai 2002 unter der Nummer
3940/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aushebung einer
türkischen Schieberbande gestellt.

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Der konkrete Sachverhalt ist mir erst durch diese Anfrage bekannt geworden. Die
Amtshandlung wurde durch die Bundespolizeidirektion Wien geführt.

Zu Frage 2:

Da mir als Bundesminister für Inneres von Verfassungswegen (Art. 11 Abs. 1 Z 1
B-VG) in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten kein Weisungs- oder Aufsichtsrecht
zukommt, beabsichtige ich im Rahmen der nächsten - jährlich stattfindenden -
"Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenz", diese Thematik als Diskussionsthema
einzubringen.

 

Zu Frage 3:

Für das "Einziehen" des Reisedokumentes des Heimatlandes während des Verfahrens zur
Verleihung der Staatsbürgerschaft fehlt im Staatsbürgerschaftsgesetz eine
Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für die Ausstellung eines "Ausweisdokumentes" als
Ersatzdokument.

Die Staatsbürgerschaftsbehörden dürfen nur dann ein ausländisches Reisedokument
einziehen, wenn einem Fremden bereits die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen
worden ist und mit diesem Land ein entsprechendes bilaterales Abkommen besteht. Solche
Abkommen bestehen derzeit nur mit Deutschland und Dänemark.

Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass ein Staatsbürgerschaftsverfahren vom Antrag bis
zur Verleihung der Staatsbürgerschaft zwei bis drei Jahre, mitunter auch länger, dauern
kann. Das "Einziehen" eines Reisedokumentes, das von einem anderen Staat ausgestellt
worden ist, stellt jedenfalls einen völkerrechtlich unzulässigen Eingriff in die Souveränität
des betroffenen Staates dar, der umso schwerer wiegt, je länger es dauert.

Abgesehen davon ist allein mit der Antragstellung auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der
Verfahrensausgang nicht vorhersehbar. Daher ist auch das Ausstellen eines
"Ersatzdokumentes" als Folge des "Einziehens" des Reisedokumentes nicht sinnvoll.

Darüber hinaus hat sich bei den letzten Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenzen gezeigt,
dass sich der Zeitraum zwischen dem erfolgten Ausscheiden aus dem bisherigen
Staatsverband und der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oftmals als
Problem darstellt, weil in diesem Zeitraum der Heimatstaat das Reisedokument bereits
eingezogen hat und daher der Fremde nicht nur staatenlos, sondern auch undokumentiert
ist.

Zu Frage 4:

Bei der derzeit geltenden Rechtslage, sehe ich im bilateralen Bereich, die Möglichkeit,
Abkommen wie bereits mit Deutschland und Dänemark bestehend, abzuschließen, sodass
ausländische Reisedokumente Eingebürgerter eingezogen werden könnten.