3877/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Da das
Verfahren nach dem Personalvertretungsgesetz noch nicht abgeschlossen ist, kann
derzeit keine Auskunft gegeben werden.
Zu Frage 12:
Die Einrichtung
von LVT wäre als Änderung der Geschäftseinteilung der
Sicherheits-
direktionen nicht der Landesregierung vorzulegen.
Zu Frage 13:
Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 14:
Das Verhältnis zwischen Diensten des
Bundesministeriums für Landesverteidigung und des
Bundesministeriums für
Inneres ist im Detail in Art. 22 B-VG, im Sicherheitspolizeigesetz, im
Militärbefugnisgesetz beziehungsweise im Polizeikooperationsgesetz
geregelt.