3878/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger, Mag. Maier, Gisela Wurm und Genossinnen
haben unter der Nr. 3952/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (LVT)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 11:

Da das Verfahren nach dem Personalvertretungsgesetz noch nicht abgeschlossen ist, kann
derzeit keine Auskunft gegeben werden.

Zu Frage 12:

Die Einrichtung von LVT wäre als Änderung der Geschäftseinteilung der Sicherheits-
direktionen nicht der Landesregierung vorzulegen.

 

Zu Frage 13:

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 14:

Das Verhältnis zwischen Diensten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des
Bundesministeriums für Inneres ist im Detail in Art. 22 B-VG, im Sicherheitspolizeigesetz, im
Militärbefugnisgesetz beziehungsweise im Polizeikooperationsgesetz geregelt.