3879/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossinnen haben unter der Nr.
3953/J
an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
“Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
(LVT)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Da das Verfahren
nach dem Personalvertretungsgesetz noch nicht abgeschlossen ist, kann
derzeit keine Auskunft gegeben werden.
Zu Frage 12:
Die
Einrichtung von LVT wäre als Änderung der Geschäftseinteilung
der
Sicherheitsdirektionen nicht der Landesregierung vorzulegen.
Zu Frage 13:
Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inneres.
Zu Frage 14:
Das
Verhältnis zwischen Diensten des Bundesministeriums für
Landesverteidigung und des
Bundesministeriums für
Inneres ist im Detail in Art. 22 B-VG, im Sicherheitspolizeigesetz, im
Militärbefugnisgesetz beziehungsweise
im Polizeikooperationsgesetz geregelt.