3879/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

BM FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossinnen haben unter der Nr. 3953/J
an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 11:

Da das Verfahren nach dem Personalvertretungsgesetz noch nicht abgeschlossen ist, kann
derzeit keine Auskunft gegeben werden.

Zu Frage 12:

Die Einrichtung von LVT wäre als Änderung der Geschäftseinteilung der
Sicherheitsdirektionen nicht der Landesregierung vorzulegen.

Zu Frage 13:

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Das Verhältnis zwischen Diensten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des
Bundesministeriums für Inneres ist im Detail in Art. 22 B-VG, im Sicherheitspolizeigesetz, im
Militärbefugnisgesetz beziehungsweise im Polizeikooperationsgesetz geregelt.