3881/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.07.2002
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3997/J betreffend
“Jedes Mitglied in der Bundesregierung ist Tourismusminister....",
welche die
Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen, am 12. Juni 2002 an mich
richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu den Punkten 2 bis 9 der Anfrage:
In meinem Ministerium wurde mit Februar 2000 ein
Staatssekretariat für Tourismus
und Freizeitwirtschaft unter der Leitung von Frau Staatssekretär
Marès Rossmann
eingerichtet, was die
Wichtigkeit des Tourismus unterstreicht.
Sämtliche
tourismusspezifischen Projekte, die im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit laufen, sind dem
“Bericht über die Lage der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft
2000", der jährlich dem Parlament zugeleitet wird, zu entnehmen.
Auch der Bericht über
das Jahr 2001 wird in Kürze dem Parlament übermittelt
werden. Die darin angeführten Projekte und Aktivitäten sind speziell
auf die
Förderung und Weiterentwicklung des österreichischen Tourismus
ausgerichtet.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Tourismusrelevante Agenden werden im Wirtschaftsausschuss
behandelt. Es obliegt
gemäß § 32
(1) GOG des NR dem Nationalrat, Ausschüsse einzurichten. Sollte ein
vom Wirtschaftsausschuss losgelöster eigener “Ausschuss für
Tourismus"
geschaffen werden, müsste dies vom Nationalrat beschlossen werden.
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Ja.