3882/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.07.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Parnigoni und Genossinnen haben am 16. Mai 2002 unter
der Nr.
3887/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Errichtung des
Zentralen Melderegisters - finanzielle Auswirkungen -
Einsparungspotential" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Diese
Investitionssumme beinhaltet anteilig alle Infrastrukturkosten für
Firewall, Netzzugang,
Benutzerverwaltung, Portal und Facility Management und gliedert sich wie folgt
auf:
Hardware
Software
Dienstleistungen (Fremdpersonal)
Überlassung/Wartung der Meldedaten der Städte
Sonstige (Serverraum, Gebäude, etc.)
Zu den Fragen 3 und 4:
In den Kosten von monatlich € 71.670,- für die Betriebsführung ZMR sind die Kosten für:
• Wartung AIX
und der betriebsnahen
Systemkomponenten (z.B.: Datenbank,
WebSphere,
etc.)
• Wartung der Portalrechner
• 7*24 Stunden Support inklusive Rufbereitschaft
inkludiert.
Nicht inkludiert sind alle Kosten für Infrastruktur, Netzanbindung, Operating, Call Center,
etc., da diese im Betrieb des Hauses mitlaufen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 wurden die
Meldeagenden auf die Stadtverwaltungen
und Magistrate in jenen Städten mit eigenem Statut, in denen
Bundespolizeidirektionen
eingerichtet sind, übertragen. Aufgrund dieser Übertragung wurden bei
den
Bundespolizeidirektionen 259 Verwaltungsplanstellen im Rahmen des Stellenplanes
2002
einer Einsparung zugeführt.
Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Bediensteten der
Meldeämter folgen die
Planungen der Prämisse, dass sich die
Angehörigen des Sicherheitswache- und
Kriminalbeamtenkorps auf ihre Kernaufgabenbereiche (die unmittelbar mit
den einzelnen
Ausbildungsinhalten korrelieren)
konzentrieren und sich aus den Bereichen der
"administrativen
Innendienstätigkeiten" zu Gunsten des "exekutiven
Außendienstes"
zurückziehen. Unter diesen
Gesichtspunkten ist daher in Aussicht genommen, die im Bereich
des Meldewesens eingesetzt gewesene
Bediensteten im Bereich der Personalverwaltung
bzw. in den Datenstationen bei den
Sicherheitsdirektionen zu verwenden, um die dort derzeit
eingesetzten Exekutivbeamten dem
exekutiven Außendienst rückführen zu können.
Die Errichtung des Zentralen Melderegisters führte
insofern zu einer Entlastung der
Sicherheitswache, als die bisher
durchgeführten An- und Abmeldungsvorgänge entfallen.
Zu Frage 7:
Im Jahr 2002 werden Einnahmen in der Höhe von rund
vier Mio. € an Abgaben und
Gebühren erwartet.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
Auf eine falsche
Schreibweise von Eingaben erfolgt eine negative Auskunft.
Zu
Frage 10:
Das System hat sich bewährt, es bewältigt derzeit
ca. 150.000 Abfragen und Änderungen
täglich. Während der Betriebszeiten von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr hat
das System eine
Verfügbarkeit von 99,6%.
Zu Frage 11:
Am System werden in Absprache mit den
Benutzern Verbesserungen in Datenqualität und im
Komfort
des Arbeitsablaufes vorgenommen.
Zu Frage 12:
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Daten sind
gemäß Meldegesetz und Datenschutzgesetz
die Gemeinden verantwortlich.
Von Seiten des Bundesministeriums für Inneres werden die
Meldebehörden auf offensichtliche Fehler aufmerksam gemacht und ihre
Richtigstellung
eingefordert.
Zu Frage 13:
Diese
Änderungen dürfen ausschließlich die Meldebehörden
vornehmen.
Zu
Frage 14:
Alle Änderungen sind auf Grund
von Protokollaufzeichnungen im ZMR nachvollziehbar. Auf
die
Antwort zu Frage 12 wird hingewiesen.
Zu Frage 15:
Derzeit sind im Portal des
Bundesministeriums für Inneres, es ist dies der Zugang zum ZMR,
43.162
Benutzer angelegt.
Zu Frage 16:
Im Sinne von E-Government werden die Benutzer
grundsätzlich in den zuständigen
Organisationseinheiten (Gemeinden,
Behörden, Ministerien) verwaltet. Für jene
Organisationseinheiten, welche Ihre Benutzer noch nicht selbst verwalten
können, werden
diese im Bundesministerium für Inneres
verwaltet.
Zu Frage 17:
Im ZMR kommen dieselben
Sicherheitskriterien der Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
der
Änderung und Abfragen im ZMR wie im EKIS zur Anwendung.
Zu Frage 18:
Es wurde ein mehrstufiges Zugangs - und Sicherheitskonzept
implementiert und zusätzlich
wird jede Transaktion, wie im
Datenschutzgesetz verlangt, protokolliert.
Zu Frage 19:
Es wird jeder
einzelne Zugriff protokolliert.
Zu
Frage 20:
§ l Signaturgesetz schränkt seinen
Anwendungsbereich auf digitale Signaturen ein. Datenan-
wendungen
und Online-Verarbeitung sind davon nur so weit betroffen, als digitale
Signaturen
zur
Authentisierung angewendet werden, was derzeit aber nicht der Fall ist.
Im Rahmen der
E-Government-Initiative der Bundesregierung werden derzeit einheitliche
Sicherheitsstandards für
Webanwendungen ("Sicherheitsklassen") ausgearbeitet, die
zukünftig
als Grundlage für
Sicherheitsmaßnahmen dienen werden.
Zu Frage 21:
Für bestimmte Funktionen des ZMR
ist eine Authentisierung notwendig, die über
Name/Kennwort hinausgeht.
Dafür wird eine Public/Private-Key Technologie eingesetzt,
wobei das Bundesministerium für Inneres sämtliche privaten
Schlüssel erstellt. Deren
Verwendungszweck ist eingeschränkt auf
die Authentisierung gegenüber dem
Bundesministerium für Inneres. Innerhalb des Bundesministeriums
für Inneres werden die
Schlüssel in der Abteilung IV/2 IT
- MS/Referat NIK verwaltet.
Zu Frage 22:
Eine fundierte
Sicherheitsüberprüfung kann nicht isoliert für einzelne
Anwendungen gemacht
werden. Im Bundesministerium für Inneres bestehen bereits Datenschutz- und
Datensicherheitsrichtlinien,
die natürlich auch für das Projekt ZMR gelten. Weiters wurde
nach Veröffentlichung des Sicherheitshandbuches durch das BMÖLS ein
Projekt gestartet,
um die Sicherheitspolitik und die
spezifischen Regelungen auf dieser Basis neu zu erstellen
und damit den technologischen und organisatorischen Änderungen der
letzten Jahre
anzupassen. Nach Abschluss dieses Projekts
wird eine externe Revision durchgeführt werden.
Zu Frage 23:
Kriterien, die die Schutzwürdigkeit eines Datums
definieren, ergeben sich aus dem Daten-
schutzgesetz 2000. Für eine
allfällige Änderung dieses Bundesgesetzes ist federführend der
Bundeskanzler zuständig.
Zu Frage 24:
Darauf abzielende Vorschläge gibt es. Hier für
den Bürger eine nachhaltige Erleichterung zu
ermöglichen,
bedingt jedoch die Änderung zahlreicher Bundes- und Landesgesetze, weil
da-
für
stets eine Datenübermittlungsermächtigung auf gesetzlicher Ebene
erforderlich ist.