3890/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.07.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Gaal und GenossInnen haben an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage (Nr. 3954/J) betreffend “Aufklärungsquote in Wien"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 3:

POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufklärungsquoten in Prozent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen

 

Jahr
2001

 

Feb - Dez 2000

 

Feb - Dez 2001

 

Gesamtsumme  aller gerichtlich
strafbaren Handlungen

 

30,3%

 

36,9%

 

30,1%

 

davon Verbrechen

 

15,9%

 

24,7%

 

15,8%

 

davon Vergehen

 

35,2%

 

40,8%

 

35,0%

 


Aufklärungsquote der Bezirke in Wien

 

Bezirk

 

Jahr
2001

 

Feb - Dez 2000

 

Feb - Dez 2001

 

Innere Stadt

 

17,21%

 

22,12%

 

17,46%

 

Leopoldstadt

 

39,37%

 

45,78%

 

38,49%

 

Landstraße

 

31,91%

 

38,55%

 

31,60%

 

Wieden

 

27,32%

 

40,45%

 

26,47%

 

Margareten

 

31,20%

 

40,50%

 

30,66%

 

Mariahilf

 

24,23%

 

30,68%

 

23,78%

 

Neubau

 

31,10%

 

32,65%

 

30,56%

 

Josefstadt

 

24,98%

 

36,14%

 

24,89%

 

Alsergrund

 

31 ,02%

 

36,73%

 

31,79%

 

Favoriten

 

30,57%

 

35,83%

 

30,16%

 

Simmering

 

27,96%

 

37,09%

 

28,19%

 

Meidling

 

32,00%

 

37,58%

 

31,59%

 

Hietzing

 

32,14%

 

44,83%

 

33,07%

 

Penzing

 

28,50%

 

32,97%

 

28,46%

 

Schmelz

 

30,26%

 

36,92%

 

29,19%

 

Ottakring

 

36,59%

 

44,06%

 

36,09%

 

Hernals

 

34,21%

 

38,59%

 

34,53%

 

Währing

 

35,54%

 

38,26%

 

35,87%

 

Döbling

 

40,94%

 

46,03%

 

40,52%

 

Brigittenau

 

39,86%

 

41,57%

 

39,38%

 

Floridsdorf

 

26,90%

 

34,63%

 

27,03%

 

Donaustadt

 

30,46%

 

38,11%

 

30,21%

 

Liesing

 

29,58%

 

37,19%

 

29,38%

 

Da die Online-Statistik im Jahr 2000 erst mit Februar in Betrieb genommen wurde, kann die
Gegenüberstellung der Zahlen für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur für die Monate
Februar bis Dezember vorgenommen werden.

Zu Frage 2:

Österreich zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Die Aufklärungsquote befindet sich
gerade im internationalen Vergleich auf einem konstant hohem Niveau. Die Veränderung der
Aufklärungsquote bei der Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen wird
dadurch hervorgerufen, dass im Jahr 2001 keine zahlenmäßig hohen Seriendelikte die
hauptsächlich im Bereich der Delikte gegen fremdes Vermögen ihren Niederschlag
gefunden haben wodurch auch erklärt werden kann, dass die Aufklärungsquote bei den
Delikten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die Sittlichkeit weiterhin auf
hohem Niveau gehalten werden konnte.


Zu Frage 4:

Die erfolgreiche Bekämpfung jeder Art von Kriminalität zählt zu den Kernaufgaben der
Exekutive. Obwohl sich aus einer Gegenüberstellung von einem Jahr zum Folgejahr
grundsätzlich keine plausiblen Schlüsse ziehen lassen, wird seitens der Exekutive durch
gezieltes Einsetzen des vorhandenen Personals und der vorhandenen Ausrüstung alles zur
Anhebung der Aufklärungsquote unternommen werden.

Zu Frage 5:

Keine.

Zu Frage 6:

Keine.

Zu Frage 7:

Keine.

Zu Frage 8:

Das   steht   derzeit   aufgrund   der   noch   nicht   abgeschlossenen   Reorganisation   der
Zentralleitung nicht fest.

Zu Frage 9:

Es darf auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen werden.

Zu Frage 10:

Für Operative Kriminalanalyse, Observation, Erkennungsdienst und Kriminaltechnik, sowie
Wirtschaftskriminalität sind - unvorgreiflich der noch ausstehenden
Einvernehmenserklärung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport - 101
Beamtinnen vorgesehen.


Zu Frage 11:

Da die Einverständniserklärung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
zur BPD-Wien-Reform noch nicht vorliegt, kann dazu derzeit keine Aussage getroffen
werden.

Zu Frage 12:

Generell ist zur Planstellen- bzw. Personalsituation folgendes zu bemerken:

Der Umstand, dass im Bereich der Exekutive keine Planstellenreserven bestehen, führt

systembedingt dazu, dass es durch die Heranziehung von Beamten zu Sonderaufgaben zu

einer nominellen Abweichung zwischen dem Systemisierten und dem dienstbaren Stand

kommt.

lit. a)

Es darf auf die Beantwortung der Fragen 9, 10 und 11 verwiesen werden.
lit. b)

Nachstehend angeführten Dienststellen wurden Sicherheitswachebeamtinnen zur
Dienstleistung zugewiesen:

Bundesministerium für Inneres                                                             62 SWB
 
BMI - ATS - Fernmeldetechnik, Interpol                                               55 SWB

Sicherheitsdirektion Niederösterreich                                                   26 SWB

Sicherheitsdirektion Burgenland                                                           1 SWB

Bundespolizeidirektion Klagenfurt                                                        1 SWB

Datenstation Wien                                                                                2 SWB

UNO                                                                                                     16 SWB

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst                                                   7 SWB

Sicherheitsakademie                                                                            7 SWB

Nachstehend angeführten Dienststellen wurden Kriminalbeamtinnen zur Dienstleistung
zugewiesen:


Bundesministerium für Inneres                                                              18 KrB
Bundespolizeidirektion Schwechat                                                           11 KrB

//f. c)

Seitens der Sicherheitswache wurden bis dato insgesamt 80 Grundschüler aufgenommen.
Davon werden jeweils am 1.12.2002 und am 1.12.2003 jeweils 40 SWB ausgemustert. Dem
zu Folge ist ein Ausgleich der Pensionsabgänge zu erwarten.