3891/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.07.2002

Die Abgeordneten PARNIGONI, SCHWEMLEIN und GenossInnen haben am 23.05.2002
unter der Nummer 3955/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Aufklärungsquote in Salzburg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Salzburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufklärungsquoten in Prozent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen

 

Jahr
2001

 

Feb - Dez 2000

 

Feb - Dez 2001

 

Gesamtsumme aller gerichtlich
strafbaren Handlungen

 

40,9%

 

47,3%

 

41,4%

 

davon Verbrechen

 

21,2%

 

31,0%

 

21,3%

 

davon Vergehen

 

45,0%

 

51,0%

 

45,5%

 

Da die Online-Statistik im Jahr 2000 erst mit Februar in Betrieb genommen wurde, kann die
Gegenüberstellung der Zahlen für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur für die Monate
Februar bis Dezember vorgenommen werden.


Zu Frage 2:

Österreich zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Die Aufklärungsquote befindet sich
gerade im internationalen Vergleich auf einem konstant hohen Niveau. Die Veränderung der
Aufklärungsquote bei der Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen wird
dadurch hervorgerufen, dass im Jahr 2001 keine zahlenmäßig hohen Seriendelikte, die
haupt

sächlich im Bereich der Delikte gegen Fremdes Vermögen ihren Niederschlag gefunden
haben, angezeigt wurden, wodurch auch erklärt werden kann, dass die Aufklärungsquote bei
den Delikten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die Sittlichkeit weiterhin
auf hohem Niveau gehalten werden konnte.

Zu Frage 3:

Die erfolgreiche Bekämpfung jeder Art von Kriminalität zählt zu den Kernaufgaben der
Exekutive. Obwohl sich aus einer Gegenüberstellung von einem Jahr zum Folgejahr
grundsätzlich keine plausiblen Schlüsse ziehen lassen, wird seitens der Exekutive durch
gezieltes Einsetzen des vorhandenen Personals und der vorhandenen Ausrüstung alles zur
Anhebung der Aufklärungsquote unternommen werden.

Zu Frage 4:

Im Jahr 2001 wurde im Bereich der Gruppe B kein Fahrzeug ersatzlos gestrichen. Im
Bereich der Gruppe A wurden 2 Fahrzeuge dem Bundeskriminalamt abgegeben.

Zu Frage 5 und 6:

Im heurigen Jahr werden der Exekutive in der Steiermark keine Fahrzeuge gestrichen. Es
werden lediglich 6 Fahrzeuge durch interne Umschichtungen für andere
Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt.

Von der internen Umschichtung sind keine Posten/Wachzimmer betroffen.

Zu Frage 7 und 8:
Bundespolizei:

Die Anzahl steht derzeit noch nicht fest.

Bundesgendarmerie:

Die Anzahl steht derzeit noch nicht fest.

Zu Frage 9:

Für die Operative Außendiensttätigkeit im Rahmen der Zentralen Observation in Österreich
sind 3 Planstellen vorgesehen.

Zu Frage 10:

Diese Planstellen werden von keinen Posten/Wachzimmern abgezogen.


Zu Frage 11:

Generell ist zur Planstellen- bzw. Personalsituation folgendes zu bemerken:

Der Umstand, dass im Bereich der Exekutive keine Planstellenreserven bestehen, führt

systembedingt dazu, dass es durch die Heranziehung von Beamten zu Sonderaufgaben zu

einer nominellen Abweichung zwischen dem systemisierten und dem dienstbaren Stand

kommt.

zu a) und b)
Bundespolizei:

7 Beamte davon:        1 Beamter Wz. Maxglan
2 Beamte Wz. Itzling
1 Beamter Wz. Lehen
1 Beamter Wz. Rathaus
1 Beamter MEK
1 Beamter Kriminalabteilung der BPD Salzburg

Diese Beamten werden für nachstehende Sonderaufgaben bis auf weiteres verwendet: 3
Beamte UNO - Auslandseinsatz

2 Beamte Bundeskriminalamt

1 Beamter Cobra neu

1 Beamter BMI Psychologischer Dienst

Bundesgendarmerie:

Mit Stichtag 21. Juni 2002 sind 24 Beamtelnnen im Rahmen von Sonderverwendungen
anderen, außerhalb von Salzburg liegenden Dienststellen dienstzugeteilt:

Landesgendarmeriekommando

1 Beamter dem BMI, Abt. I/4, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

VAAST St. Michael

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

Bezirk Zell am See

GP Zell am See

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Saalfelden

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Taxenbach

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Kaprun

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

GP Rauris

1 Beamter der GREKO Kittsee, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002


Bezirk St Johann im Pongau

GP Radstadt

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres
1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

GP Niedernfritz

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Filmoos

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer bis 31.7.2002

GP Flachau

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer, bis 31.7.2002

GP Bischofshofen

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

Bezirk Salzburg-Land

GP Anif

2 Beamte der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

GP Bergheim

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Wals

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Hof bei Salzburg

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer, bis 31.7.2002

GP Lamprechtshausen

1 Beamter der GREKO Kittsee, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

Bezirk Hallein

GP Hallein

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

1 Beamter der GREKO Nickelsdorf, Zuteilungsdauer: bis 31.7.2002

zu c)

Die Abgänge durch Pensionierungen werden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten so

rasch als möglich nachbesetzt. Noch in diesem Jahr werden Österreichweit 130 E2c und 95

VB/S-GÜD im Bereich der Bundesgendarmerie und 50 E2c im Bereich der Bundespolizei

aufgenommen werden.

Da das LGK für Salzburg mit 1. Juni 2002 einen Überbestand von 35 Bediensteten im

Vergleich  systemisiertem  zu   unmittelbarem   Personalstand   hat,   besteht  derzeit  kein

Ausbildungsbedarf.