3892/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.07.2002

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten PARNIGONI, LACKNER und Genossinnen haben am 23.05.2002 unter
der Nummer 3956/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Aufklärungsquote in Vorarlberg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufklärungsquoten in Prozent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafbare Handlungen

 

Jahr
2001

 

Feb - Dez 2000

 

Feb - Dez 2001

 

Gesamtsumme aller gerichtlich
strafbaren Handlungen

 

52,6%

 

58,9%

 

52,7%

 

davon Verbrechen

 

27,8%

 

38,2%

 

25,7%

 

davon Vergehen

 

58,8%

 

63,9%

 

59,3%

 

Da die Online-Statistik im Jahr 2000 erst mit Februar in Betrieb genommen wurde, kann die
Gegenüberstellung der Zahlen für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur für die Monate
Februar bis Dezember vorgenommen werden.


Zu Frage 2:

Österreich zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Die Aufklärungsquote befindet sich
gerade im internationalen Vergleich auf einem konstant hohen Niveau. Die Veränderung der
Aufklärungsquote bei der Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen wird
dadurch hervorgerufen, dass im Jahr 2001 keine zahlenmäßig hohen Seriendelikte, die
hauptsächlich im Bereich der Delikte gegen Fremdes Vermögen ihren Niederschlag
gefunden haben, angezeigt wurden, wodurch auch erklärt werden kann, dass die
Aufklärungsquote bei den Delikten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die
Sittlichkeit weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden konnte.

Zu Frage 3:

Die erfolgreiche Bekämpfung jeder Art von Kriminalität zählt zu den Kernaufgaben der
Exekutive. Obwohl sich aus einer Gegenüberstellung von einem Jahr zum Folgejahr
grundsätzlich keine plausiblen Schlüsse ziehen lassen, wird seitens der Exekutive durch
gezieltes Einsetzen des vorhandenen Personals und der vorhandenen Ausrüstung alles zur
Anhebung der Aufklärungsquote unternommen werden.

Zu Frage 4:

Im Jahr 2001 wurde im Bereich der Gruppe B kein Fahrzeug ersatzlos gestrichen. Im
Bereich der Gruppe A wurde 1 Fahrzeug dem Bundeskriminalamt abgegeben.

Zu Frage 5 und 6:

Im heurigen Jahr werden der Exekutive in der Steiermark keine Fahrzeuge gestrichen. Es
werden lediglich 3 Fahrzeuge durch interne Umschichtungen für andere
Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt.

Von der internen Umschichtung sind keine Posten/Wachzimmer betroffen.
Zu Frage 7 und 8:

Bundespolizei:

Die Anzahl steht derzeit noch nicht fest.

Bundesgendarmerie:

Die Anzahl steht derzeit noch nicht fest.

Zu Frage 9:

Für die Operative Außendiensttätigkeit im Rahmen der Zentralen Observation in Österreich
ist 1 Planstelle vorgesehen.

Zu Frage 10:

Diese Planstelle wird von keinem Posten abgezogen.

Zu Frage 11:

Generell ist zur Planstellen- bzw. Personalsituation folgendes zu bemerken:

Der Umstand, dass im Bereich der Exekutive keine Planstellenreserven bestehen, führt

systembedingt dazu, dass es durch die Heranziehung von Beamten zu Sonderaufgaben zu

einer nominellen Abweichung zwischen dem systemisierten und dem dienstbaren Stand

kommt.


zu a und b)

Bundespolizei:

Keine Abziehung von Beamten zu Sonderaufgaben.

Bundesqendarmerie:

Mit Stichtag 21. Juni 2002 sind 19 Beamtelnnen im Rahmen von Sonderverwendungen
anderen, außerhalb von Vorarlberg liegenden Dienststellen dienstzugeteilt:

Landesgendarmeriekommando

1 Beamter dem BMI, Sektion V/BIA, Zuteilungsdauer: bis 10.7.2002

VAAST Bludenz

1 Beamter der UNO (Auslandseinsatz), Zuteilungsdauer: bis 12.7.2002

Bezirk Bludenz
GP Nenzing

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

G P Bludenz

1 Beamter dem BMI, Abt. 11/21, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Klösterle

1 Beamter der UNO (Auslandseinsatz), Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

Bezirk Bregenz

GP Höchst

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres
1 Beamter der UNO (Auslandseinsatz), Zuteilungsdauer: bis 12.7.2002

1 Beamter der USG, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Bregenz

2 Beamte dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Vorkloster

1 Beamter der GZSCH, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Lochau

1 Beamter der GZSCH, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

GP Kleinwalsertal

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis 28.6.02

Bezirk Dornbirn

GP Lustenau

1 Beamter dem BMI, Gruppe II/BK/8-EBS, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis 28.6.2002

GP Dornbirn

2 Beamte dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres
1 Beamter der GZSCH, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

Bezirk Feldkirch


GP Satteins

1 Beamter dem GEK, Zuteilungsdauer: bis auf weiteres

zu c)

Die Abgänge durch Pensionierungen werden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten so
rasch als möglich nachbesetzt. Noch in diesem Jahr werden österreichweit 130 E2c und 95
VB/S-GÜD im Bereich der Bundesgendarmerie und 50 E2c im Bereich der Bundespolizei
aufgenommen werden.

Beim LGK Vorarlberg wurden in der bisherigen Legislaturperiode zur Abdeckung der
Pensionierungen 76 Gendarmeriebeamte ausgemustert. Weitere 20 Beamte werden Ende
August ausmustern. Zur Abdeckung des zusätzlichen Ausbildungsbedarfs soll noch in
diesem Jahr ein E 2c-Grundausbilungslehrgang mit insgesamt 20
Gendarmeriebewerberlnnnen aktiviert werden.