3895/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.07.2002

Die Bundesministerin

Für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lichtenberger, Freundinnen und Freunde haben am
23. Mai 2002 unter der Nr. 3937/J-NR/2002 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
“betreffend Zustimmung Österreichs zu wettbewerbsverzerrenden und
verkehrssteigernden Steuerbegünstigungen für LKW-Diesel in Transit-Quellstaaten"
gerichtet.

Diese beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 20:

In bezug auf Verbrauchsteuerermäßigungen und -befreiungen für Mineralöle, die zu
bestimmten Zwecken verwendet werden, möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass
die federführende Zuständigkeit beim Bundesminister für Finanzen liegt.

Fragen betreffend die Position Österreichs, insbesondere auch was eine allfällige
Zusicherung von Gegenleistungen für die Zustimmung Österreichs zu den
diesbezüglichen Ratsbeschlüssen betrifft, wären daher an den Bundesminister für
Finanzen zu richten.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir darüber hinaus, auf die im Rahmen des
schriftlichen Verfahrens zur Annahme der Ratsbeschlüsse abgegebene einseitige
Erklärung Österreichs hinzuweisen, die folgenden Wortlaut hat:

“Österreich unterstützt vollinhaltlich die Erklärung Schwedens.

 


Darüber hinaus möchte Österreich nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Zustimmung
ausschließlich im Lichte der besonderen Sachlage und Wichtigkeit in den betroffenen
Mitgliedstaaten erfolgt. Österreich geht davon aus, dass in für Österreich ähnlich
sensiblen und wichtigen Fragen (z.B. Übergangsregelung für den Transitverkehr)
ebenfalls im Sinne der verstärkten Vertrauensbildung bei der Entscheidungsfindung
vorgegangen wird."

Die von Österreich vollinhaltlich unterstützte Erklärung Schwedens lautet wie folgt:

“Schweden betont, dass das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags nur in
Ausnahmefällen anzuwenden ist.

Schweden erinnert an die in Göteborg und Barcelona gefassten Beschlüsse. Gemäß den
Beschlüssen von Göteborg beruht "die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung auf dem
Grundsatz, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen aller
Politikbereiche in koordinierter Weise geprüft und bei der Beschlussfassung berücksichtigt
werden sollten". Ferner weist der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen von
Göteborg auf die Bedeutung einer "korrekten Preisgestaltung" hin, bei der die Preise die
tatsächlichen Kosten verschiedener Tätigkeiten für die Gesellschaft besser widerspiegeln
und die somit ein besserer Anreiz für Verbraucher und Hersteller bei den täglichen
Entscheidungen darüber wäre, welche Erzeugnisse und Dienstleistungen angeboten oder
gekauft werden sollen.

In Barcelona hat der Europäische Rat außerdem zur Kenntnis genommen, dass die
Kommission einen Rahmen vorschlagen wird, mit dem sichergestellt werden soll, dass ab
2004 den gesamtgesellschaftlichen Kosten der einzelnen Verkehrsmittel besser
Rechnung getragen wird."