3899/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.07.2002

BM für Landesverteidigung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Mai 2002
unter der Nr. 3903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Zahlungen des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung der Draken und dem
Ausbau der Flughäfen Zeltweg und Graz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Bund mit dem Land Steiermark in den
Jahren 1990 und 1993 (BGBl. Nr. 524/1990 und BGBl. Nr. 632/1993) Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B-VG zur Finanzierung von geeigneten Maßnahmen zur Verringerung von
spezifischen gesundheitlichen Belastungen der Anrainer abgeschlossen hat. Demzufolge
wurden dem Land Steiermark Bundesmittel für die Übernahme der Kosten baulicher
Lärmschutzmaßnahmen oder Zahlung von Abschlagsbeträgen oder Ablöse von
Grundstücken samt Zubehör zur Verfügung gestellt.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 5:

Im Sinne der einleitenden Ausführungen wurden an die Anrainer Ablösen und
Abschlagszahlungen in Höhe von S 292,213.304,-- (€ 21,235.968,98) geleistet. Darüber
hinaus hat das Bundesministerium für Landesverteidigung für Anrainer, die verspätet um
Abschlagszahlung angesucht haben, weitere S 4,999.996,-- (€ 363.363,88) aufgewandt.


Für Lärmschutzmaßnahmen wurden auf Grund eines lärmschutztechnischen Gutachtens des
Landes Steiermark, welches die Finanzierung von baulichen Lärmschutzmaßnahmen an
Gebäuden als wirtschaftlich nicht sinnvoll qualifizierte, keine Geldmittel verwendet.

Zu 2, 4 und 7:

Insgesamt wurden 69 Grundstücke von Anrainern abgelöst. Damit sind diese Grundstücke in
das Eigentum der Republik Österreich übergegangen und die betroffenen Familien
abgesiedelt. Ob und wie viele Familien darüber hinaus abgesiedelt sind, ist dem
Bundesministerium für Landesverteidigung nicht bekannt.

Zu 6:

An 357 Personen.

Zu 8 bis 10:

Herr Fußi hat den Präsenzdienst geleistet und die Einjährig-Freiwilligen Ausbildung zum
Offizier begonnen. Eine darüberhinausgehende Beantwortung ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich.