3899/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.07.2002
BM für Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung, Kolleginnen und
Kollegen haben am 22. Mai 2002
unter der Nr. 3903/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
"Zahlungen des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung der Draken und
dem
Ausbau der Flughäfen Zeltweg und
Graz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass
der Bund mit dem Land Steiermark in den
Jahren 1990 und 1993 (BGBl. Nr. 524/1990 und
BGBl. Nr. 632/1993) Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B-VG zur
Finanzierung von geeigneten Maßnahmen zur Verringerung von
spezifischen gesundheitlichen
Belastungen der Anrainer abgeschlossen hat. Demzufolge
wurden dem Land Steiermark Bundesmittel für die Übernahme der
Kosten baulicher
Lärmschutzmaßnahmen oder Zahlung
von Abschlagsbeträgen oder Ablöse von
Grundstücken samt Zubehör zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1, 3 und 5:
Im Sinne der einleitenden Ausführungen wurden an die Anrainer
Ablösen und
Abschlagszahlungen in
Höhe von S 292,213.304,-- (€ 21,235.968,98) geleistet. Darüber
hinaus hat das
Bundesministerium für Landesverteidigung für Anrainer, die
verspätet um
Abschlagszahlung
angesucht haben, weitere S 4,999.996,-- (€ 363.363,88) aufgewandt.
Für Lärmschutzmaßnahmen wurden auf Grund
eines lärmschutztechnischen Gutachtens des
Landes Steiermark,
welches die Finanzierung von baulichen Lärmschutzmaßnahmen an
Gebäuden als
wirtschaftlich nicht sinnvoll qualifizierte, keine Geldmittel verwendet.
Zu 2, 4 und 7:
Insgesamt wurden 69 Grundstücke von Anrainern
abgelöst. Damit sind diese Grundstücke in
das Eigentum der
Republik Österreich übergegangen und die betroffenen Familien
abgesiedelt. Ob und wie
viele Familien darüber hinaus abgesiedelt sind, ist dem
Bundesministerium
für Landesverteidigung nicht bekannt.
Zu 6:
An 357 Personen.
Zu 8 bis 10:
Herr Fußi hat den Präsenzdienst geleistet und die
Einjährig-Freiwilligen Ausbildung zum
Offizier begonnen. Eine
darüberhinausgehende Beantwortung ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht
möglich.