3910/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.07.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
22.05.2002, Nr. 3929/J, betreffend Einrichtung einer “Bundesanstalt für ländliche
Entwicklung, Nachhaltigkeit und Wald", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der am 10. Juli 2002 von den Abgeordneten Kopf,
Ing. Fallent und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Stärkung des
Arbeitsfeldes Nachhaltige Entwicklung einstimmig angenommen
wurde. In diesem
Entschließungsantrag werde ich in Bezug auf das Programm “Österreichs Zukunft nachhaltig
gestalten (April 2002) ersucht, durch geeignete Reorganisationsmaßnahmen im
Ressortbereich im Wege der sinnvollen Zusammenführung bestehender, teilweise parallel
arbeitender Bundesanstalten das Forschungsfeld für nachhaltige Entwicklung, insbesondere
des ökonomischen und sozioökonomischen Bereichs,
durch personelle und finanzielle
Synergieeffekte zu stärken.


Zur Einrichtung einer “Bundesanstalt für ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit und Wald"
möchte ich daher zu allen Fragepunkten folgendes feststellen:

1. Auf der Grundlage verschiedener Beschlüsse der Bundesregierung werden im gesamten
Verwaltungsbereich, also auch in meinem Ressort, unter Einbindung der betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung Reorganisations-
maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt,

•    Doppelgleisigkeiten abzubauen;

•    die Verwaltungsabläufe kürzer und effizienter zu gestalten, um Einsparungen von
Verwaltungs- und Personalkosten zu realisieren;

•    die Verantwortungsstrukturen einfacher und transparenter zu gestalten bzw.

•    den jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bessere Aufstiegschancen zu sichern.

2.   Nach der Schaffung der Österreichischen Agentur für “Gesundheit und
Ernährungssicherheit" (BGBI. Nr. 63/2002), ist auch die Frage zu klären, wie die
Aufgaben anderer, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft zugehörenden Bundesanstalten den zukünftigen Bedürfnissen,
insbesondere in der agrar- und forstökonomischen Forschung sowie auf dem Gebiete der
Technik und nachwachsender Rohstoffe, bestmöglich gebündelt werden könnten. Es
geht darum, Grundlagen für politische Entscheidungen und Anforderungen der
Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, vor- und nachgelagerter Bereich) sowie der
Wissenschaft zu sichern.

3.   Die entsprechenden Überlegungen werden derzeit in meinem Ressort angestellt, vor
allem im Hinblick darauf, welche Geschäftsbereiche in Zukunft forschungsmäßig zu
bearbeiten sind. Es ist deshalb nicht möglich, auf die einzelnen Fragen detailliert zu
antworten, weil die entsprechenden Beratungen und insbesondere Erhebungen über den
zukünftigen Forschungsbedarf noch nicht abgeschlossen sind.

Im ressortinternen Dienstzettel des Generalsekretärs wurden daher nur grundsätzliche
Optionen ohne Präjudiz für eine Gesamtkonzeption zur Diskussion gestellt, also wie die
Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen, die Bundesanstalt für
Landtechnik, die Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft und die Forstliche
Bundesversuchsanstalt (nunmehr Bundesanstalt und Forschungszentrum für Wald) im


Lichte meiner grundsätzlichen Ausführungen zu reorganisieren wären. Die neue und
straffer organisierte Bundesanstalt wird in die Initiative der Bundesregierung zur
Umsetzung der “Österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung" wirksam und
offensiv eingebunden werden. Dies liegt im gesamtstaatlichen Interesse.

4.   Schließlich geht es auch darum, die Forschungsarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft
sowie Landtechnik noch besser mit einschlägigen universitären Einrichtungen und
privatwirtschaftlichen Institutionen (z.B. WIFO und IHS) abzustimmen. Die
Neuorganisation der Österreichischen Vereinigung für agrar-, lebens- und
umweltwissenschaftlichen Forschung (ÖVAF) entspricht ebenfalls diesen
zukunftsorientierten Überlegungen.

5.   Diese Reorganisationsmaßnahmen werden unter voller Würdigung der bisherigen
Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Bundesanstalten
durchgeführt. Dass die Mitarbeiter/innen ohne vorhergehende Information und
Diskussion per Fax oder per E-Mail vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, entspricht
nicht der Realität. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass derartige Überlegungen bestehen
und ein entsprechendes Konzept erst zu erarbeiten ist. Bei der Erarbeitung dieses
Konzeptes werden selbstverständlich alle betroffenen Dienststellen und
Personalvertretungen eingebunden werden.