3910/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom
22.05.2002, Nr. 3929/J,
betreffend Einrichtung einer “Bundesanstalt für ländliche
Entwicklung, Nachhaltigkeit und Wald", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der am 10. Juli
2002 von den Abgeordneten Kopf,
Ing. Fallent und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend
Stärkung des
Arbeitsfeldes Nachhaltige Entwicklung einstimmig angenommen wurde. In
diesem
Entschließungsantrag werde ich in Bezug auf das Programm
“Österreichs Zukunft nachhaltig
gestalten (April 2002) ersucht, durch geeignete Reorganisationsmaßnahmen
im
Ressortbereich im Wege der sinnvollen Zusammenführung bestehender,
teilweise parallel
arbeitender Bundesanstalten das Forschungsfeld für nachhaltige
Entwicklung, insbesondere
des ökonomischen und sozioökonomischen Bereichs, durch personelle
und finanzielle
Synergieeffekte
zu stärken.
Zur Einrichtung einer “Bundesanstalt
für ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit und Wald"
möchte ich daher zu allen Fragepunkten folgendes feststellen:
1. Auf der Grundlage verschiedener
Beschlüsse der Bundesregierung werden im gesamten
Verwaltungsbereich, also auch in meinem Ressort, unter Einbindung der
betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung Reorganisations-
maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt,
• Doppelgleisigkeiten abzubauen;
•
die Verwaltungsabläufe kürzer und effizienter zu gestalten, um
Einsparungen von
Verwaltungs- und Personalkosten zu realisieren;
• die Verantwortungsstrukturen einfacher und transparenter zu gestalten bzw.
• den jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bessere Aufstiegschancen zu sichern.
2. Nach der Schaffung der
Österreichischen Agentur für “Gesundheit und
Ernährungssicherheit" (BGBI. Nr. 63/2002), ist auch die Frage zu
klären, wie die
Aufgaben anderer, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft zugehörenden Bundesanstalten den zukünftigen
Bedürfnissen,
insbesondere in der agrar- und forstökonomischen Forschung sowie auf dem
Gebiete der
Technik und nachwachsender Rohstoffe, bestmöglich gebündelt werden
könnten. Es
geht darum, Grundlagen für politische Entscheidungen und Anforderungen der
Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, vor- und nachgelagerter Bereich) sowie der
Wissenschaft
zu sichern.
3. Die entsprechenden
Überlegungen werden derzeit in meinem Ressort angestellt, vor
allem im Hinblick darauf, welche Geschäftsbereiche in Zukunft
forschungsmäßig zu
bearbeiten sind. Es ist deshalb nicht möglich, auf die einzelnen Fragen
detailliert zu
antworten, weil die entsprechenden Beratungen und insbesondere Erhebungen
über den
zukünftigen Forschungsbedarf noch nicht abgeschlossen sind.
Im ressortinternen Dienstzettel des Generalsekretärs
wurden daher nur grundsätzliche
Optionen ohne Präjudiz für eine Gesamtkonzeption zur Diskussion
gestellt, also wie die
Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen, die
Bundesanstalt für
Landtechnik, die Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft und
die Forstliche
Bundesversuchsanstalt (nunmehr Bundesanstalt und Forschungszentrum für
Wald) im
Lichte
meiner grundsätzlichen Ausführungen zu reorganisieren wären. Die
neue und
straffer organisierte Bundesanstalt wird in die Initiative der Bundesregierung
zur
Umsetzung der “Österreichischen Strategie zur nachhaltigen
Entwicklung" wirksam und
offensiv eingebunden werden. Dies liegt im gesamtstaatlichen Interesse.
4. Schließlich geht es auch darum, die
Forschungsarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft
sowie Landtechnik noch besser mit einschlägigen universitären
Einrichtungen und
privatwirtschaftlichen Institutionen (z.B. WIFO und IHS) abzustimmen. Die
Neuorganisation der Österreichischen Vereinigung für agrar-, lebens-
und
umweltwissenschaftlichen Forschung (ÖVAF) entspricht ebenfalls diesen
zukunftsorientierten Überlegungen.
5. Diese Reorganisationsmaßnahmen werden
unter voller Würdigung der bisherigen
Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen
Bundesanstalten
durchgeführt. Dass die Mitarbeiter/innen ohne vorhergehende Information
und
Diskussion per Fax oder per E-Mail vor vollendete Tatsachen gestellt wurden,
entspricht
nicht der Realität. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass derartige
Überlegungen bestehen
und ein entsprechendes Konzept erst zu
erarbeiten ist. Bei der Erarbeitung dieses
Konzeptes werden selbstverständlich alle betroffenen Dienststellen und
Personalvertretungen eingebunden werden.