3911/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schwemlein, Kolleginnen und Kollegen
vom
23. Mai 2002, Nr. 3935/J, betreffend Aussagen des Landwirtschaftsministers,
wonach
Mountainbiking als Hauptursache für die Vertreibung des Wildes und in der
Folge für Wild-
verbiss verantwortlich ist, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
darf ich festhalten, dass es sich um die angeblich von mir getroffene Aussage
be-
züglich Mountainbiking in Zusammenhang mit Wildverbiss um ein
offensichtliches Missver-
ständnis handelt. Ich möchte hiemit klarstellen - wie ich es bereits
im Landwirtschaftssaus-
schuss getan habe - dass meiner Ansicht nach Mountainbiken eine von mehreren
Ursachen
bei der Beunruhigung des Wildes und damit von Wildschäden ist. Diese
Ansicht bestätigen
Beobachtungen in der Natur von zahlreichen Experten (zum Unterschied von
Spaziergän-
gern ist das besondere Problem bei
Mountainbikern die rasche und damit für das Wild über-
raschende Annäherung, was zu höheren Fluchtdistanzen mit den
entsprechenden Folgen
führt).
Zu den Fragen 1 und 2:
Dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
(BMLFUW) sind keine bundesweiten Statistiken über finanzielle
Beiträge der Österreichi-
sehen
Tourismuswirtschaft sowie der Fremdenverkehrsverbände für
Mountainbike-Strecken
bekannt.
Beispielhaft
seien Informationen der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG) und
des
Bundeslandes Tirol angeführt:
ÖBf AG: Die
ÖBf AG stellt zur Zeit über 1.800 km Wege (meist Forststraßen)
für Mountainbi-
ker zur Verfügung. Die Freigabe erfolgt auf vertraglicher Basis,
Vertragspartner sind in der
Regel Tourismusverbände. Seit Ende 2001 werden Verträge auf 7 Jahre
abgeschlossen, der
jährliche
Streckentarif beträgt 0,18 €/lfm (2,50 ATS/lfm). Davor wurden
3-Jahres-Verträge um
0,23 €/lfm (3,20 ATS/lfm) abgeschlossen.
Die
ÖBf AG versucht durch die Freigabe geeigneter Strecken zum einen der
lokalen Nach-
frage gerecht zu werden und zum anderen die Mountainbiker so zu lenken, dass
für das Wild
ausreichend ruhigere Zonen bleiben bzw. durch die Eindämmung illegalen
Radfahrens im
Wald erst geschaffen werden.
Tirol: Seitens des Tiroler
Tourismusförderungsfonds werden jährlich rund 200.000 €
für Be-
schilderung, Versicherung und Zuschüsse zum Entgelt zur Freigabe der
Forstwege (0,11
€/lfm und Jahr) in das Produkt Mountainbikeangebot investiert. So wurden
in den vergangen
5 Jahren rund 1 Mio. € dafür aufgewendet.
Da
das durchschnittlich vereinbarte Entgelt zur Freigabe der Forstwege für
Mountainbiker in
Tirol zwischen 0,15 bis 0,18 €/lfm und Jahr liegt, zahlen die
örtlichen Tourismusverbände
sowie die Gemeinden jährlich nochmals geschätzte 150.000 €
dazu. Hochgerechnet auf die
letzten 5 Jahre also auch rund 0,75 Mio. €.
Bisher wurden auf der Basis des Mountainbike-Modells Tirol
rund 3.600 km geöffnet.
Zu Frage 3:
Die Erhebungen
zur derzeit laufenden Österreichischen Waldinventur 2000/2002 sind noch
nicht abgeschlossen, die Ergebnisse werden ab Mitte 2003 verfügbar sein.
Ein Vergleich mit
den 80-er und 90-er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist daher noch nicht
möglich.
Zu Frage 4:
Hiezu darf ich auf meine einleitenden Ausführungen verweisen.
Zu Frage 5:
Dem
BMLFUW sind keine Studien bekannt, die den Anteil des Mountainbiking im
Verhältnis
zu den anderen Faktoren, die zur Beunruhigung des Wildes beitragen und in Folge
die damit
verbundenen höheren Wildschäden quantifizieren würden. Ein
kausaler Zusammenhang
zwischen Mountainbiking und Wildschäden ist beobachtbar (siehe
Einleitung), aber aufgrund
der vielfältigen Einflüsse und
Wechselwirkungen schwer quantifizierbar.
Zu Frage 6:
Dem BMLFUW ist keine Statistik über Mountainbike-Strecken im Schutzwald bekannt.
Zu Frage 7:
Aufgrund der
Ergebnisse der Schutzwaldinventur 1991/93 (Landeskonzepte zur Verbesse-
rung der Schutzwirkung des Waldes) ergaben sich 161.000 ha Schutzwald mit
dringendem
Verbesserungsbedarf. Seit Sommer 1993 wurden vom Forsttechnischen Dienst für
Wild-
bach- und Lawinenverbauung (WLV) auf einer Fläche von 56.836 ha 238
flächenwirtschaftli-
che Projekte mit einem Finanzvolumen von 216,6 Mio. € (3,6 Mrd. ATS)
begonnen bzw. teil-
weise schon abgeschlossen. Die Landesforstdienste haben aus Mitteln der
“Grünen Förde-
rung" (forstliche Fördermittel - Bundes-, Landes- und
Interessentenanteil) 470 Hochlagen-
schutzwaldsanierungsprojekte (HSS) auf einer Fläche von 115.474 ha mit
einem Kostenvo-
lumen von 43,6 Mio. € (0,6 Mrd. ATS) begonnen bzw. teilweise schon
abgeschlossen (siehe
Beilage 1; Seiten 15 bis 19 der Broschüre “ARGE Schutzwald,
Arbeitsgruppe 3 - Schutz-
waldstrategie").
Aufgrund der
langsamen Vegetationsentwicklung in der Hochlage ist mit längeren
Laufzeiten
der Maßnahmen zu rechnen, daher gibt es derzeit noch keine finalen
Ergebnisse. Es kann
aber davon ausgegangen werden, dass bei einem großen Teil der Projekte
die Situation
durch
waldbauliche Maßnahmen und kleinere Verbauungen wesentlich
entschärft werden
konnte.
Das
neue Forstgesetz und die mit den Bundesländern gemeinsam beschlossene
Schutz-
waldstrategie werden eine neue Weichenstellung zu rasch umsetzbaren und
praxisgerechten
Verbesserungsmaßnahmen im
österreichischen Schutzwald ermöglichen.
Zu Frage 8:
Als
konkrete Gründe für die Verbesserung des Zustandes einer
“Sanierungsfläche" ist Fol-
gendes anzuführen:
1.
Verjüngungseinleitung mit gleichzeitig flankierenden Maßnahmen durch
Wildstandreduk-
tion bzw. Waldweidetrennung (wenn
erforderlich) und
2. Ausschalten des Schneeschuhes im Verjüngungsbereich.
Die
Begründung für die Verschlechterung mancher
Schutzwaldflächen ist aus Beilage 2 er-
sichtlich (siehe Seiten 9 und 10 der Broschüre “ARGE Schutzwald,
Arbeitsgruppe 2 -
Schutzwaldkonzepte,
Verbesserungsbedarf").
Aufgrund
der in den Trockenjahren 1991/92 und 1998/99 überdurchschnittlich stark
aufge-
tretenen Windwurf- und Lawinenschäden und den darauf folgenden
Borkenkäferkalamitäten
haben sich die dringend zu sanierenden Schutzwaldflächen
flächenmäßig erhöht. Diese sind
bei der Schutzwaldrevision 2000/2001 miterhoben worden.
Zu Frage 9:
Die Lage der
Schutzwald-Sanierungsflächen wurde bezirksweise in Arbeitskarten 1:25.000
vor Ort eingetragen, anschließend beim Amt der Landesregierung zu einem
Landesergebnis
1:50.000 zusammengefasst und digital (GIS) an die Forstsektion des BMLFUW
übermittelt.
Das Bundesergebnis aus den Jahren 1993 und
2001 ist den Beilagen 3 und 4 zu entneh-
men. Die kartographische Darstellung sowie weitere Informationen zum Thema
“Schutzwald"
sind auf der Homepage des BMLFUW einzusehen (www.lebensministerium.at)
Zu Frage 10:
Im Bereich “Forstwirtschaft" wurden im Jahr 2001 folgende Förderprogramme durchgeführt:
1. Förderung forstlicher Maßnahmen im Rahmen des
“Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums",
2. Förderung forstlicher Maßnahmen
im Rahmen des Abschnittes X (Forstliche Förderung)
Forstgesetz 1975 i.d.g.F.
und
3. Förderung von
Schutzwaldsanierungsmaßnahmen im Rahmen des § 9 Wasserbauten-
förderungsgesetz.
Zu Frage 11:
Das finanzielle Ausmaß der durchgeführten Förderprogramme betrug im Jahr 2001 für
1. die Förderung forstlicher Maßnahmen im Rahmen
des “Österreichischen Programms für
die Entwicklung des ländlichen Raums" € 15.989.747,- (EU- und
Bundesmittel),
2. die Förderung forstlicher
Maßnahmen im Rahmen des Abschnittes X (Forstliche Förde-
rung) Forstgesetz 1975 i.d.g.F. €
3.044.259,- (Bundesmittel) und
3. die Förderung von
Schutzwaldsanierungsmaßnahmen (Flächenwirtschaftliche Projekte)
im Rahmen des § 9 Wasserbautenförderungsgesetz (VA-Ansatz 1/60 126)
€ 7.412.629,-
(Bundesmittel).
Zu Frage 12:
Die Koordination und Durchführung der beiden
erstgenannten Förderprogramme obliegt dem
BMLFUW. Die Bewilligung der forstlichen Maßnahmen erfolgt
1. im Rahmen des “österreichischen
Programms für die Entwicklung des ländlichen
Raums" durch die Bundesländer und
2. im Rahmen des Abschnittes X (Forstliche
Förderung) Forstgesetz 1975 i.d.g.F. durch das
BMLFUW.
Mit der Durchführung der Förderungsmaßnahmen zur Schutzwaldsanierung im Rahmen des
§ 9 Wasserbautenförderungsgesetz sind betraut:
• Forsttechnischer Dienst für
Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Wien, Niederös-
terreich und Burgenland inkl. Gebietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion
Oberösterreich
inkl.
Gebietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion
Salzburg inkl.
Gebietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion
Steiermark inkl.
Gebietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion
Kärnten inkl. Ge-
bietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Tirol
inkl. Ge-
bietsbauleitungen,
•
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion
Vorarlberg inkl.
Gebietsbauleitungen,
•
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesforstinspektion inkl.
Bezirksforstin-
spektionen,
• Amt der
Niederösterreichischen Landesregierung, Landesforstinspektion inkl.
Bezirks-
forstinspektionen,
• Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung, Landesforstinspektion inkl. Bezirks-
forstinspektionen,
• Amt der Salzburg Landesregierung, Landesforstinspektion inkl. Bezirksforstinspektionen,
• Amt der
Steiermärkischen Landesregierung, Landesforstinspektion inkl.
Bezirksforstin-
spektionen,
• Amt der
Kärntner Landesregierung, Landesforstinspektion inkl.
Bezirksforstinspektionen
und
• Amt der Tiroler Landesregierung, Landesforstinspektion inkl. Bezirksforstinspektionen.
Zu Frage 13:
Die Förderung forstlicher Maßnahmen
im Rahmen des “Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums" erfolgt in der Periode 2000 bis
2006.
Die Förderung forstlicher Maßnahmen im Rahmen des Abschnittes X (Forstliche
Förderung)
Forstgesetz 1975
i.d.g.F. erfolgt für die Dauer des gesetzlichen Auftrages.
Die Förderung von Schutzwaldsanierungsmaßnahmen
im Rahmen des § 9 Wasserbauten-
förderungsgesetz erfolgt ebenfalls für die Dauer des gesetzlichen
Auftrages. Die Umsetzung
der Projekte erfolgt entsprechend der Standortverhältnisse und Art der
Maßnahmen. Die
Projektdauer beträgt in der Regel 5 bis 30 Jahre.
Zu den Fragen 14 und 15:
Die drei aufgelisteten Förderprogramme werden im Jahr 2002 weitergeführt.
Zu Frage 16:
Der
Förderungsumfang der EU für die Landwirtschaft betreffend Aufforstung
und Wegebau
(gemäß “österreichischem Programm für die
Entwicklung des ländlichen Raums") beträgt
nach Jahren aufgeschlüsselt:
Maßnahme
|
2000
|
2001
|
|
EU-Mittel in 1. 000 €
|
|
Aufforstung und Pflege
|
424
|
273
|
Wegebau
|
5.090
|
4.974
|
Summe
|
5.514
|
5.247
|
Zu Frage 17:
Eine bundesweite Weginventur erfolgte zuletzt im Rahmen der
Österreichischen Waldin-
ventur 1992/96. Die wichtigsten Ergebnisse sind in der Publikation
"Waldinventur 1992/1996
- Zur Nachhaltigkeit im österreichischen Wald" (Beilage zur
Österreichischen Forstzeitung
12/1997)
und im Internet unter http://fbva.forvie.ac.at/700/700.html
veröffentlicht.
Detaillierte Angaben (kartographische Lokalplanungen und
Erschließungsplanungen) über
den durchgeführten Ausbau des Wegebaus der letzten Jahre in
Österreichs Wäldern liegen
in den Bezirksverwaltungsbehörden auf.
Zu Frage 18:
Der
Bund hat in Angelegenheiten des Jagdrechts aufgrund der verfassungsrechtlichen
Kom-
petenzlage keine Möglichkeiten der direkten Einflussnahme (Jagdwesen ist
in Gesetzgebung
und Vollziehung Ländersache).
Zu Frage 19:
Die
Projektgruppe soll bis Herbst 2002 einen Vorschlag vorlegen. Dieser soll dann
von den
entsprechenden Forst- und Jagdstellen
begutachtet werden.
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass die in den Jagdgesetzen vorgesehene Erfassung der
Verbissschäden durch Wild Aufgabe der Länder ist. Das Angebot des
Bundesamtes und
Forschungszentrums für Wald, die bestehenden
Verjüngungskontrollsysteme zu analysieren
und die Entwicklung einheitlicher Mindestanforderungen für solche Systeme
zu koordinieren,
ist als Serviceleistung des Bundes zu verstehen.
Zu Frage 20:
Angelegenheiten
der Jagd fallen - wie bereits ausgeführt - gemäß
Bundesverfassung in den
Kompetenzbereich der Länder, ebenso die Ausbildung zum Berufsjäger,
zum Aufsichtsjäger
und die Ausbildung zum Jäger (Erlangung einer Jagdberechtigungskarte).
Die
fünfjährige Ausbildung der Förster erfolgt an den Höheren
Bundeslehranstalten für
Forstwirtschaft. Die jagdliche Ausbildung umfasst dabei durchschnittlich 2
Wochenstunden in
3 Jahrgängen. Die jeweiligen Unterrichtsstunden dienen überwiegend
der Vermittlung von
Wissen bezüglich der Wechselwirkungen zwischen Flora, Fauna und Menschen
im Lebens-
raum Wald und Flur.
Derzeit
befindet sich eine Verordnung über die Lehrpläne für höhere
land- und forstwirt-
schaftliche Lehranstalten im
Begutachtungsstadium.