3913/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom
11. Juni 2002, Nr. 3980/J, betreffend “Verwaltungsassistent -
Ausbildungsverordnung - Er-
gebnisse, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die gegenständliche parlamentarische Anfrage kann nur
für das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantwortet werden. In
den ange-
gebenen Jahren wurde mit folgender Anzahl von Personen ein Lehrvertrag im
Lehrberuf
“Verwaltungsassistent" abgeschlossen/wurde folgende Anzahl von
Lehrlingen weiterbe-
schäftigt/nicht
weiterbeschäftigt:
Bundesamt für Wasserwirtschaft (OÖ):
2000: 1 (weiblich); die Lehre wurde noch nicht abgeschlossen.
Höhere Bundeslehranstalt für
alpenländische Landwirtschaft Raumberg (Stmk):
1998: 1 Lehrling
(männlich), wurde mangels Planstelle nicht weiterbeschäftigt;
2002: 1 Lehrling (weiblich).
Höhere Bundeslehranstalt für
Land- und Ernährungswirtschaft Pitzelstätten (Knt):
1998: 1 Lehrling
(weiblich), Weiterbeschäftigung als Karenzvertretung.
Forsttechnischer Dienst
für Wildbach und Lawinenverbauung, Sektionen Oberösterreich.
Salzburg und Tirol:
1998: 1
1999:2
2000: 1
2001: 1
Davon
waren/sind drei Lehrlinge weiblich, zwei männlich. Drei Lehrlinge sind
noch in Ausbil-
dung; zwei Lehrlinge haben die Lehre erfolgreich abgeschlossen. Davon wird ein
Lehrling
gerade im Rahmen der gesetzlichen Behaltefrist beschäftigt, wobei im
Herbst die Übernah-
me in ein Vertragsbedienstetenverhältnis angestrebt wird. Ein Lehrling
wird nach der gesetz-
lichen Behaltefrist im
Vertragsbedienstetenverhältnis (unbefristet) weiterbeschäftigt.
Höhere Bundeslehr- und
Versuchsanstalt für Gartenbau Schönbrunn (Wien):
1998: 1 Lehrling
(weiblich), keine Weiterbeschäftigung mangels Planstelle.
Höhere
Bundeslehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Kematen (Tir):
2002: 1 Lehrling
(weiblich).
Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian (OÖ):
1998: 1 Lehrling, (weiblich), Weiterbeschäftigung als Sekretärin des Direktors;
2002: 1 Lehrling, (weiblich).
Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein (Stmk):
1998: 1 Lehrling, (weiblich); keine Weiterbeschäftigung, da ein anderes Arbeitsverhältnis
aufgenommen wurde.
2001: 1 Lehrling (weiblich);
2002: 1 Lehrling (weiblich).
Bundesamt für Weinbau (Bald):
1999: 1 Lehrling (weiblich); die Weiterbeschäftigung ist in Aussicht genommen.
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (Wien):
2000:1 Lehrling (weiblich); das Lehrlingsverhältnis wurde abgebrochen im Mai 2001.
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft Gainfarn (NÖ):
1999 :1 Lehrling (weiblich), Behaltepflicht endet am 31. Juli 2002.
Bundesministerium für Umwelt. Jugend und Familie. Zentralstelle:
1998: 2 Lehrlinge (1 weiblicher, 1 männlicher); die Dienstverhältnisse wurden auf Wunsch
der Lehrlinge innerhalb der Behaltefrist beendet.
Zu Frage 9:
Das
Berufsbild des Verwaltungsassistenten stellt nicht ausschließlich auf
spezifische den
öffentlichen Dienst betreffende Fertigkeiten und Kenntnisse ab. Da die
Lehrabschlussprüfung
im Lehrberuf Verwaltungsassistent die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Bürokauf-
frau/mann ersetzt, sind die beruflichen Chancen für einen ausgebildeten
Verwaltungsassis-
tenten in der Privatwirtschaft durchaus die gleichen wie für eine/n
ausgelernte/n Bürokauf-
frau/mann.
Zu Frage 10:
Es wurden durchwegs positive Erfahrungen gemacht.
Zu Frage 11:
Zu
dieser Frage darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit gerichteten schriftlichen Anfrage, Nr. 3984/J, verwiesen werden.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Es besteht aufgrund der stellenplanmäßigen
Bedeckung nur die Möglichkeit einer be-
schränkten Aufnahme von Lehrlingen. Da es immer mehr Bewerbungen als
Aufnahmemög-
lichkeiten gab, wurde nur in Einzelfällen die Öffentlichkeit
informiert, jedoch von einer grund-
sätzlichen Information Abstand genommen.