3913/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.07.2002

BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
11. Juni 2002, Nr. 3980/J, betreffend “Verwaltungsassistent - Ausbildungsverordnung - Er-
gebnisse, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die gegenständliche parlamentarische Anfrage kann nur für das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantwortet werden. In den ange-
gebenen Jahren wurde mit folgender Anzahl von Personen ein Lehrvertrag im Lehrberuf
“Verwaltungsassistent" abgeschlossen/wurde folgende Anzahl von Lehrlingen weiterbe-
schäftigt/nicht weiterbeschäftigt:


Bundesamt für Wasserwirtschaft (OÖ):

2000: 1 (weiblich); die Lehre wurde noch nicht abgeschlossen.

Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg (Stmk):
1998: 1 Lehrling (männlich), wurde mangels Planstelle nicht weiterbeschäftigt;
2002: 1 Lehrling (weiblich).

Höhere Bundeslehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Pitzelstätten (Knt):
1998: 1 Lehrling (weiblich), Weiterbeschäftigung als Karenzvertretung.

Forsttechnischer Dienst für Wildbach und Lawinenverbauung, Sektionen Oberösterreich.
Salzburg und Tirol:
1998: 1
1999:2
2000: 1
2001:  1

Davon waren/sind drei Lehrlinge weiblich, zwei männlich. Drei Lehrlinge sind noch in Ausbil-
dung; zwei Lehrlinge haben die Lehre erfolgreich abgeschlossen. Davon wird ein Lehrling
gerade im Rahmen der gesetzlichen Behaltefrist beschäftigt, wobei im Herbst die Übernah-
me in ein Vertragsbedienstetenverhältnis angestrebt wird. Ein Lehrling wird nach der gesetz-
lichen Behaltefrist im Vertragsbedienstetenverhältnis (unbefristet) weiterbeschäftigt.

Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Schönbrunn (Wien):
1998: 1 Lehrling (weiblich), keine Weiterbeschäftigung mangels Planstelle.

Höhere Bundeslehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Kematen (Tir):
2002: 1 Lehrling (weiblich).

Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian (OÖ):

1998: 1 Lehrling, (weiblich), Weiterbeschäftigung als Sekretärin des Direktors;

2002: 1 Lehrling, (weiblich).


Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein (Stmk):

1998: 1 Lehrling, (weiblich); keine Weiterbeschäftigung, da ein anderes Arbeitsverhältnis

aufgenommen wurde.

2001: 1 Lehrling (weiblich);

2002: 1 Lehrling (weiblich).

Bundesamt für Weinbau (Bald):

1999: 1 Lehrling (weiblich); die Weiterbeschäftigung ist in Aussicht genommen.

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (Wien):

2000:1 Lehrling (weiblich); das Lehrlingsverhältnis wurde abgebrochen im Mai 2001.

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft Gainfarn (NÖ):

1999 :1 Lehrling (weiblich), Behaltepflicht endet am 31. Juli 2002.

Bundesministerium für Umwelt. Jugend und Familie. Zentralstelle:

1998: 2 Lehrlinge (1 weiblicher, 1 männlicher); die Dienstverhältnisse wurden auf Wunsch

der Lehrlinge innerhalb der Behaltefrist beendet.

Zu Frage 9:

Das Berufsbild des Verwaltungsassistenten stellt nicht ausschließlich auf spezifische den
öffentlichen Dienst betreffende Fertigkeiten und Kenntnisse ab. Da die Lehrabschlussprüfung
im Lehrberuf Verwaltungsassistent die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bürokauf-
frau/mann ersetzt, sind die beruflichen Chancen für einen ausgebildeten Verwaltungsassis-
tenten in der Privatwirtschaft durchaus die gleichen wie für eine/n ausgelernte/n Bürokauf-
frau/mann.

Zu Frage 10:

Es wurden durchwegs positive Erfahrungen gemacht.


Zu Frage 11:

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit gerichteten schriftlichen Anfrage, Nr. 3984/J, verwiesen werden.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Es besteht aufgrund der stellenplanmäßigen Bedeckung nur die Möglichkeit einer be-
schränkten Aufnahme von Lehrlingen. Da es immer mehr Bewerbungen als Aufnahmemög-
lichkeiten gab, wurde nur in Einzelfällen die Öffentlichkeit informiert, jedoch von einer grund-
sätzlichen Information Abstand genommen.