3917/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.07.2002

BM für Finanzen

 

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Mag. Gisela Wurm und Kollegen vom 22. Mai 2002, Nr. 3924/J, betreffend
die Verschuldung der Sonderfinanzierungsgesellschaften, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Basierend auf den Planungsrechnungen der Autobahnen- und Schnell-
straßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) besteht die Annahme,
dass die Konzernverbindlichkeiten bis 2003 auf einen Betrag in Höhe von
rund 8,4 Mrd. € anwachsen werden.

Zu 2.:

Der Grund für den Anstieg der Konzernverbindlichkeiten im genannten
Zeitraum um rund 2,9 Mrd. € liegt in der langfristigen, also nutzungs-
adäquaten Finanzierung des hochrangigen Straßenbaus.


Zum Ergebnis ist darauf hinzuweisen, dass im Geschäftsjahr 2001 ein
positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in Höhe von
8,6 Mio. € bzw. ein Jahresüberschuss in Höhe von 7,7 Mio. € erwirtschaftet
wurde. Mit den zusätzlichen Erträgen aus der LKW-Maut ab dem Jahr 2004
kann mit der kontinuierlichen Erwirtschaftung von Gewinnen und somit
einer nachhaltigen Konsolidierung des Unternehmens gerechnet werden.

Zu 3.:

Auf Grund der im Juni 2002 erfolgten Auftragsvergabe wird aus heutiger
Sicht eine Betriebsaufnahme im 4. Quartal 2003 bzw. spätestens am
1. Jänner 2004 angenommen.

Zu 4.:

Für das Jahr 2004 wird seitens der ASFINAG mit Mauteinnahmen in Höhe

von rund 600 Mio. € (exklusive Umsatzsteuer) gerechnet.

Zu 5.:

Da die ASFINAG in den wirtschaftlichen Hauptfunktionen eigenverant-
wortlich agiert und ihre Erträge Markteinnahmen darstellen, ist die
Konformität mit den Maastricht-Kriterien gegeben.

Zu 6.:

Nach den Planrechnungen der ASFINAG beträgt im Jahr 20O3 der Prozent-
satz des Gesamtschuldenstandes zum prognostizierten Wert des Frucht-
genussrechts 99,7 % und der Prozentsatz der Verbindlichkeiten aus
Kreditoperationen zum prognostizierten Wert des Furchtgenussrechts
96,7 %.

Zu 7 :

Bei den Sanierungsarbeiten an den Autobahnen ist hinsichtlich des Frucht-
genusses folgende Unterscheidung zu treffen:


- Instandsetzungen an bestehenden Bauwerken führen im Sinne der
Substanzerhaltung zu keiner Erhöhung des Fruchtgenusswertes.

- Alle baulichen und technischen Erweiterungen, die im Rahmen der
Sanierungsmaßnahmen erfolgen (z.B. zusätzliche Fahrstreifen), erhöhen
hingegen den Wert des Fruchtgenusses.

Zu 8.:

Bei der Bewertung des Fruchtgenussrechtes zum Stichtag 1. Jänner 1997

wurde der Ist-Zustand der Autobahnen berücksichtigt.

Zu 9.:

Die Verbindlichkeiten der Schieneninfrastrukturgesellschaft (SCHIG)

betrugen zum 31. Dezember 2000 rund 3,3 Mrd. €.

Zu 10.:

Die Verbindlichkeiten der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) betrugen zum

31. Dezember 2000 rund 1,6 Mrd. €.

Zu 11.:

Der Stand der Verbindlichkeiten der Gesellschaften ASFINAG, SCHIG und

BIG betrug Ende 1999 insgesamt rund 10 Mrd. €.

Zu 12.:

Der Stand der Verbindlichkeiten der Gesellschaften ASFINAG und BIG wird
auf Basis der jeweiligen Planziffern der Gesellschaften in Abhängigkeit von
der tatsächlichen Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen
Ende 2003 rund 11,7 Mrd. € betragen.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Neuordnung der Schieneninfrastruktur-
finanzierung ist bezüglich der Entwicklung der Verbindlichkeiten der SCHIG


derzeit keine fundierte Prognose möglich. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diesen Teil der Frage nicht beantworten kann.