3919/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.07.2002

BM für Finanzen

 

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Marianne Hagenhofer und Kollegen vom 22. Mai 2002, Nr. 3932/J,
betreffend weitere Aushöhlung der ländlichen Regionen durch Wirtschafts-
räume und Finanzämter, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Reform der Finanzämter
weder zu einer weiteren Aushöhlung der ländlichen Regionen, noch zur
Reduzierung der Standorte und auch nicht zu Erschwernissen für die
Kunden führt, da der Veränderungsprozess so gestaltet ist, dass durch die
organisatorische Zusammenfassung die Standorte und durch neue
Organisationsmodelle das Leistungsangebot erhalten bleiben. Darüber
hinaus ist das Konzept - im Gegensatz zu den in der vorliegenden Anfrage
geäußerten Befürchtungen - sogar auf eine Stärkung der ländlichen
Regionen ausgerichtet, weil Kompetenzen von den jeweiligen Finanzlandes-
direktionen unmittelbar zu den Wirtschaftsräumen übertragen werden.
Außerdem ist es das erklärte Ziel der Reform noch bürgerorientierter zu
werden, sodass nicht längere, sondern kürzere Wartezeiten und


Erledigungsfristen zu erwarten sind, wobei diese auch noch in Leistungs-
garantien und Qualitätsstandards münden.

Zu 1.:

Für Oberösterreich sind folgende sechs Wirtschaftsräume konzipiert worden:

- Gmunden, Vöcklabruck

- Braunau, Ried, Schärding

- Kirchdorf, Perg, Steyr

- Linz

- Freistadt, Rohrbach, Urfahr

- Grieskirchen, Wels

Zu 2.:

Der Start der Pilotprojekte Mühlviertel und Burgenland/Brück, für die ein
Zeitraum von einem Jahr vorgesehen ist, erfolgte nach umfangreichen
Vorarbeiten offiziell mit der Unterzeichnung der Pilotierungsvereinbarung
Ende April 2002 bzw. den Auftaktveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter am 14. und 15. Mai 2002.

In der Zwischenzeit wurden die Steuerungs- und Projektteams bestellt und
bis Ende Juni soll die Grob- und Detailkonzeption für den jeweiligen
Pilot-Wirtschaftsraum erfolgen. Der Zeitplan im Pilot-Wirtschaftsraum wird
vom jeweiligen Projektteam erstellt.

Zu 3. bis 6., 8. und 10. bis 12.:

Da es sich um einen Pilotversuch handelt, können derzeit leider noch keine
Aussagen über die konkreten Auswirkungen auf die Finanzämter in
Oberösterreich, ihre Serviceleistungen und ihren Aufgabenbereich gemacht
werden, wofür ich um Verständnis ersuche. Generell ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass aus heutiger Sicht nicht mit Einschränkungen, sondern
mit Ausweitungen bei den Aufgaben gerechnet wird.


Zu 7. und 9.:

Die allgemeinen und besonderen Aufgaben sind in den §§ 3 (Finanzämter mit
allgemeinem Aufgabenkreis) und 4 (Finanzämter mit besonderem Aufgaben-
kreis) des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes geregelt.
Universell gesehen besagt diese Regelung, dass den Finanzämtern mit
allgemeinem Aufgabenkreis die Erhebung der Abgaben obliegt und als
Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis die Finanzämter für Gebühren
und Verkehrsteuern bestehen.

In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die
derzeitige Definition nach der Pilotierungsphase verändern kann.