3919/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Finanzen
auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Marianne Hagenhofer und Kollegen vom 22. Mai 2002, Nr. 3932/J,
betreffend weitere Aushöhlung der ländlichen Regionen durch
Wirtschafts-
räume und Finanzämter, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich
darauf hinweisen, dass die Reform der Finanzämter
weder zu einer weiteren Aushöhlung der
ländlichen Regionen, noch zur
Reduzierung der Standorte und auch nicht zu Erschwernissen für die
Kunden führt, da der
Veränderungsprozess so gestaltet ist, dass durch die
organisatorische Zusammenfassung die
Standorte und durch neue
Organisationsmodelle das Leistungsangebot erhalten bleiben. Darüber
hinaus ist das Konzept - im
Gegensatz zu den in der vorliegenden Anfrage
geäußerten
Befürchtungen - sogar auf eine Stärkung der ländlichen
Regionen ausgerichtet, weil
Kompetenzen von den jeweiligen Finanzlandes-
direktionen unmittelbar zu den Wirtschaftsräumen übertragen
werden.
Außerdem ist es das erklärte
Ziel der Reform noch bürgerorientierter zu
werden, sodass nicht längere,
sondern kürzere Wartezeiten und
Erledigungsfristen
zu erwarten sind, wobei diese auch noch in Leistungs-
garantien und
Qualitätsstandards münden.
Zu 1.:
Für Oberösterreich sind folgende sechs Wirtschaftsräume konzipiert worden:
- Gmunden, Vöcklabruck
- Braunau, Ried, Schärding
- Kirchdorf, Perg, Steyr
- Linz
- Freistadt, Rohrbach, Urfahr
- Grieskirchen, Wels
Zu 2.:
Der Start der Pilotprojekte
Mühlviertel und Burgenland/Brück, für die ein
Zeitraum von einem Jahr vorgesehen ist,
erfolgte nach umfangreichen
Vorarbeiten offiziell mit der
Unterzeichnung der Pilotierungsvereinbarung
Ende April 2002 bzw. den Auftaktveranstaltungen für die
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter am 14. und 15. Mai 2002.
In der Zwischenzeit
wurden die Steuerungs- und Projektteams bestellt und
bis Ende Juni soll die Grob- und Detailkonzeption für den jeweiligen
Pilot-Wirtschaftsraum
erfolgen. Der Zeitplan im Pilot-Wirtschaftsraum wird
vom jeweiligen Projektteam erstellt.
Zu 3. bis 6., 8. und 10. bis 12.:
Da es sich um einen
Pilotversuch handelt, können derzeit leider noch keine
Aussagen
über die konkreten Auswirkungen auf die Finanzämter in
Oberösterreich,
ihre Serviceleistungen und ihren Aufgabenbereich gemacht
werden,
wofür ich um Verständnis ersuche. Generell ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass aus
heutiger Sicht nicht mit Einschränkungen, sondern
mit Ausweitungen bei den Aufgaben gerechnet
wird.
Zu 7. und 9.:
Die allgemeinen und besonderen Aufgaben
sind in den §§ 3 (Finanzämter mit
allgemeinem Aufgabenkreis) und 4
(Finanzämter mit besonderem Aufgaben-
kreis) des
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes geregelt.
Universell gesehen besagt diese
Regelung, dass den Finanzämtern mit
allgemeinem Aufgabenkreis die Erhebung der Abgaben obliegt und als
Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis die Finanzämter für
Gebühren
und Verkehrsteuern bestehen.
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf
hingewiesen, dass sich die
derzeitige Definition nach der Pilotierungsphase verändern kann.