392/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 466/J betreffend
Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren, welche die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 13. März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird die zur Schaffung der
Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner erforderlichen
rechtssetzenden Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor treffen. Dabei ist zu beachten,
dass das Kosmetikergewerbe, in dessen Rahmen diese Tätigkeiten vorgenommen werden
könnten, ohnehin ein an einen Befähigungsnachweis gebundenes Gewerbe ist. Der
Befähigungsnachweis ist durch eine umfassende Befähigungsprüfung, bei der auch
medizinische Kenntnisse nachzuweisen sind, zu erbringen.