3921/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Finanzen
auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Sophie
Bauer und Kollegen vom 23.
Mai 2002, Nr. 3943/J, betreffend weitere
Aushöhlung der ländlichen Regionen durch Wirtschaftsräume und
Finanzämter, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf
hinweisen, dass die Reform der Finanzämter
weder zu einer weiteren Aushöhlung der
ländlichen Regionen, noch zur
Reduzierung der Standorte und auch nicht zu Erschwernissen für die
Kunden führt, da der Veränderungsprozess so gestaltet ist, dass durch
die
organisatorische Zusammenfassung die
Standorte und durch neue
Organisationsmodelle das Leistungsangebot erhalten bleiben. Darüber
hinaus ist das Konzept - im Gegensatz
zu den in der vorliegenden Anfrage
geäußerten Befürchtungen - sogar auf eine Stärkung
der ländlichen
Regionen ausgerichtet, weil Kompetenzen von
den jeweiligen Finanzlandes-
direktionen unmittelbar zu den Wirtschaftsräumen übertragen
werden.
Außerdem ist es das erklärte Ziel der Reform noch
bürgerorientierter zu
werden, sodass nicht längere, sondern
kürzere Wartezeiten und Er-
ledigungsfristen zu
erwarten sind, wobei diese auch noch in Leistungs-
garantien und
Qualitätsstandards münden.
Zu 1.:
Für die Steiermark sind folgende sechs Wirtschaftsräume konzipiert worden:
- Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg
- Graz Stadt
- Graz Umgebung
- Brück, Leoben, Mürzzuschlag
- Judenburg, Liezen
- Feldbach, Hartberg, Radkersburg, Weiz
Zu 2.:
Der Start der Pilotprojekte
Mühlviertel und Burgenland/Brück, für die ein
Zeitraum von einem Jahr vorgesehen ist,
erfolgte nach umfangreichen Vor-
arbeiten offiziell mit der
Unterzeichnung der Pilotierungsvereinbarung Ende
April 2002 bzw. den Auftaktveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter am 14. und 15. Mai 2002.
In der Zwischenzeit
wurden die Steuerungs- und Projektteams bestellt und
bis Ende Juni soll die Grob- und Detailkonzeption für den jeweiligen
Pilot-Wirtschaftsraum
erfolgen. Der Zeitplan im Pilot-Wirtschaftsraum wird
vom jeweiligen Projektteam erstellt.
Zu 3. bis 6., 8. und 10. bis 11.:
Da es sich um einen
Pilotversuch handelt, können derzeit leider noch keine
Aussagen über die konkreten Auswirkungen auf die Finanzämter in der
Steiermark,
ihre Serviceleistungen und ihren Aufgabenbereich gemacht
werden, wofür ich um
Verständnis ersuche. Generell ist jedoch daraufhin-
zuweisen, dass aus heutiger Sicht nicht mit Einschränkungen, sondern mit
Ausweitungen bei den Aufgaben gerechnet
wird.
Zu 7. und 9.:
Die allgemeinen und besonderen Aufgaben
sind in den §§ 3 (Finanzämter mit
allgemeinem Aufgabenkreis) und 4
(Finanzämter mit besonderem Aufgaben-
kreis) des
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes geregelt.
Universell gesehen besagt diese
Regelung, dass den Finanzämtern mit allge-
meinem Aufgabenkreis die Erhebung der Abgaben obliegt und als Finanz-
ämter mit besonderem Aufgabenkreis die Finanzämter für
Gebühren und
Verkehrsteuern bestehen.
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf
hingewiesen, dass sich die
derzeitige Definition nach der Pilotierungsphase verändern kann.