3922/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2002
BM für Finanzen
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Rainer Wimmer und Kollegen vom 23. Mai 2002, Nr. 3950/J, betreffend
weitere Aushöhlung der ländlichen Regionen durch
Wirtschaftsräume und
Finanzämter, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend
möchte ich darauf hinweisen, dass die Reform der Finanzämter
weder zu
einer weiteren Aushöhlung der ländlichen Regionen, noch zur
Reduzierung
der Standorte und auch nicht zu Erschwernissen für die
Kunden
führt, da der Veränderungsprozess so gestaltet ist, dass durch die
organisatorische Zusammenfassung die Standorte und durch neue
Organisationsmodelle das Leistungsangebot erhalten bleiben. Darüber
hinaus
ist das Konzept - im Gegensatz zu den in der vorliegenden Anfrage
geäußerten
Befürchtungen - sogar auf eine Stärkung der ländlichen
Regionen
ausgerichtet, weil Kompetenzen von den jeweiligen Finanzlandes-
direktionen unmittelbar zu
den Wirtschaftsräumen übertragen werden.
Außerdem ist es das erklärte
Ziel der Reform noch bürgerorientierter zu
werden, sodass nicht längere,
sondern kürzere Wartezeiten und
Erledigungsfristen
zu erwarten sind, wobei diese auch noch in Leistungs-
garantien und
Qualitätsstandards münden.
Zu 1.:
Für Oberösterreich sind folgende sechs Wirtschaftsräume konzipiert worden:
- Gmunden, Vöcklabruck
- Braunau, Ried, Schärding
- Kirchdorf, Perg, Steyr
- Linz
- Freistadt, Rohrbach, Urfahr
- Grieskirchen, Wels
Zu 2.:
Der Start der Pilotprojekte
Mühlviertel und Burgenland/Brück, für die ein
Zeitraum von einem Jahr vorgesehen ist,
erfolgte nach umfangreichen
Vorarbeiten offiziell mit der
Unterzeichnung der Pilotierungsvereinbarung
Ende April 2002 bzw. den Auftaktveranstaltungen für die
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter am 14. und 15. Mai 2002.
In der Zwischenzeit
wurden die Steuerungs- und Projektteams bestellt und
bis Ende Juni soll die Grob-
und Detailkonzeption für den jeweiligen
Pilot-Wirtschaftsraum erfolgen. Der Zeitplan im Pilot-Wirtschaftsraum wird
vom jeweiligen Projektteam erstellt.
Zu 3. bis 6., 8. und 10. bis 11.:
Da es sich um einen
Pilotversuch handelt, können derzeit leider noch keine
Aussagen über die konkreten Auswirkungen auf die Finanzämter in
Oberösterreich,
ihre Serviceleistungen und ihren Aufgabenbereich gemacht
werden, wofür ich um
Verständnis ersuche. Generell ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass aus heutiger Sicht nicht mit Einschränkungen, sondern
mit Ausweitungen bei den Aufgaben gerechnet
wird.
Zu 7. und 9.:
Die allgemeinen und
besonderen Aufgaben sind in den §§ 3 (Finanzämter mit
allgemeinem
Aufgabenkreis) und 4 (Finanzämter mit besonderem Aufgaben-
kreis)
des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes geregelt.
Universell
gesehen besagt diese Regelung, dass den Finanzämtern mit
allgemeinem
Aufgabenkreis die Erhebung der Abgaben obliegt und als
Finanzämter
mit besonderem Aufgabenkreis die Finanzämter für Gebühren
und
Verkehrsteuern bestehen.
In diesem
Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die
derzeitige Definition nach der Pilotierungsphase verändern kann.