3923/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.07.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3934/J-NR/2002 betreffend der Projektierung des
zweigleisigen Bahnausbaus auf der Strecke Ötztal - Roppen im Generalverkehrsplan 2002, die die
Abgeordneten Reheis und GenossInnen am 23. Mai 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 bis 4:

Aus welchen Gründen können die im Generalverkehrsplan fixierten Termine nicht an den aktuellen
Bedarf angepasst werden?

Aus welchen Gründen wurde der zweigleisige Bahnausbau zwischen Ötztal und Roppen erst so
spät vorgesehen, obwohl bereits alle Planungen und Verfahren abgeschlossen sind?

Aus welchen Gründen findet der zweigleisige Bahnausbau zwischen Roppen und Landeck im
General verkehrsplan 2002 keine Erwähnung, obwohl die Dringlichkeit für den Ausbau dieses
Abschnittes ebenso gegeben ist wie für den Abschnitt Ötztal - Roppen?

Erachten Sie in Zeiten des vermehrten Verkehrsaufkommens Investitionen in den Ausbau und die
Sicherheit des Schienenverkehrs für nicht sinnvoll?

Antwort:

Im Jahr 1988 wurde zwischen dem Land Tirol und den österreichischen Bundesbahnen ein
Übereinkommen zur Verbesserung der Nahverkehrsbedienung im Raum Ötztal - Imst - Landeck
abgeschlossen. Dieses Übereinkommen beinhaltet unter anderem auch den zweigleisigen Ausbau
des Streckenabschnittes zwischen Ötztal und Landeck mit der Errichtung des Zammer Tunnels.

Der nahverkehrsgerechte Ausbau des Streckenabschnittes zwischen Ötztal und Landeck gliedert
sich in die Teilbereiche:

- Ötztal - Imst

- Imst - Krön bürg

- Kronburg - Landeck.


 

Die Ausbauarbeiten im Teilbereich zwischen Kronburg und Landeck wurden im Jahr 1999
abgeschlossen.

Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Land Tirol über den Abschluss eines “Übereinkommens
über die Planung, Durchführung und Finanzierung des nahverkehrsgerechten Ausbaues der
Eisenbahninfrastruktur im Bundesland Tirol" wurde einvernehmlich festgehalten, dass auf Grund
des schwierigen und langwierigen Entscheidungsprozesses für die Festlegung der Trasse
zwischen Ötztal und Landeck der im Übereinkommen aus dem Jahr 1988 vorgesehene Bauzeit-
und Finanzierungsplan nicht eingehalten werden konnte. Darüber hinaus würde die zwischen den
Vertragspartnern des Übereinkommens 1988 abgestimmte Trassenführung an Stelle der
ursprünglich festgelegten Investitionskosten von rund 231 Mio. € Investitionskosten von rund 457
Mio. € nach sich ziehen.

Auf Grund dieses Sachverhaltes und bedingt durch die Verkehrsentwicklung der letzten Jahre
erschien daher eine Neubetrachtung der nahverkehrsrelevanten Ausbauerfordernisse der
Eisenbahninfrastruktur im Bundesland Tirol sinnvoll bzw. zweckmäßig. In diesem Sinne wurde
einvernehmlich festgelegt, das im Jahr 1988 abgeschlossene Übereinkommen - mit Ausnahme
jener Infrastrukturprojekte, welche bereits fertig gestellt oder in Ausführung befindlich sind - nicht
werter umzusetzen und den Ausbau der nahverkehrsrelevanten Eisenbahninfrastruktur unter
Berücksichtigung des derzeitigen Bedarfs neu zu bewerten und zu vereinbaren.