3923/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.07.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3934/J-NR/2002 betreffend der Projektierung des
zweigleisigen Bahnausbaus auf der Strecke Ötztal - Roppen im
Generalverkehrsplan 2002, die die
Abgeordneten Reheis und
GenossInnen am 23. Mai 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie
folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 bis 4:
Aus
welchen Gründen können die im Generalverkehrsplan fixierten Termine
nicht an den aktuellen
Bedarf angepasst werden?
Aus welchen Gründen wurde der
zweigleisige Bahnausbau zwischen Ötztal und Roppen erst so
spät vorgesehen, obwohl bereits alle Planungen und Verfahren abgeschlossen
sind?
Aus welchen Gründen findet der
zweigleisige Bahnausbau zwischen Roppen und Landeck im
General verkehrsplan 2002 keine Erwähnung, obwohl die Dringlichkeit
für den Ausbau dieses
Abschnittes ebenso gegeben ist wie für den Abschnitt Ötztal - Roppen?
Erachten Sie in Zeiten des vermehrten
Verkehrsaufkommens Investitionen in den Ausbau und die
Sicherheit des Schienenverkehrs für nicht sinnvoll?
Antwort:
Im Jahr 1988 wurde zwischen dem Land Tirol
und den österreichischen Bundesbahnen ein
Übereinkommen zur Verbesserung der Nahverkehrsbedienung im Raum
Ötztal - Imst - Landeck
abgeschlossen. Dieses Übereinkommen beinhaltet unter anderem auch den
zweigleisigen Ausbau
des Streckenabschnittes zwischen Ötztal und Landeck mit der Errichtung des
Zammer Tunnels.
Der nahverkehrsgerechte Ausbau des
Streckenabschnittes zwischen Ötztal und Landeck gliedert
sich in die Teilbereiche:
- Ötztal - Imst
- Imst - Krön bürg
- Kronburg - Landeck.
Die Ausbauarbeiten im Teilbereich zwischen
Kronburg und Landeck wurden im Jahr 1999
abgeschlossen.
Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Land
Tirol über den Abschluss eines “Übereinkommens
über die Planung, Durchführung und Finanzierung des
nahverkehrsgerechten Ausbaues der
Eisenbahninfrastruktur im Bundesland Tirol" wurde einvernehmlich
festgehalten, dass auf Grund
des schwierigen und langwierigen Entscheidungsprozesses für die Festlegung
der Trasse
zwischen Ötztal und Landeck der im Übereinkommen aus dem Jahr 1988
vorgesehene Bauzeit-
und Finanzierungsplan nicht eingehalten werden konnte. Darüber hinaus
würde die zwischen den
Vertragspartnern des Übereinkommens 1988 abgestimmte Trassenführung
an Stelle der
ursprünglich festgelegten Investitionskosten von rund 231 Mio. €
Investitionskosten von rund 457
Mio. € nach sich ziehen.
Auf Grund dieses
Sachverhaltes und bedingt durch die Verkehrsentwicklung der letzten Jahre
erschien daher eine Neubetrachtung der nahverkehrsrelevanten
Ausbauerfordernisse der
Eisenbahninfrastruktur im Bundesland Tirol sinnvoll bzw. zweckmäßig.
In diesem Sinne wurde
einvernehmlich festgelegt, das im Jahr 1988 abgeschlossene Übereinkommen -
mit Ausnahme
jener Infrastrukturprojekte, welche bereits fertig gestellt oder in
Ausführung befindlich sind - nicht
werter umzusetzen und den Ausbau der nahverkehrsrelevanten
Eisenbahninfrastruktur unter
Berücksichtigung des derzeitigen Bedarfs neu zu bewerten und zu
vereinbaren.