3925/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.07.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3939/J-NR/2002 betreffend verpflichtende
Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher, die die Abgeordneten
Auer und KollegInnen am 23. Mai 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Ist Ihnen die oben genannte menschliche und finanzielle Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

Antwort:

Fahrzeugbrände und die dadurch verursachten Folgen stellen unbestritten ein Problem dar, das
jedoch nicht auf einfache Art und Weise gelöst werden kann. So sind die Brandursachen höchst
unterschiedlich und die Bekämpfung eines aufgetretenen Brandes erfordert fachmännisches Vor-
gehen. Laien, auch wenn diese kurz im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen worden sind, wer-
den in aller Regel mit der Bekämpfung eines Brandes überfordert sein. Der Brand eines Reifens
wird z.B. in aller Regel nicht mit einem im Fahrzeug mitgefühlten Handfeuerlöscher bekämpfbar
sein.

Fragen 2 und 3:

Welche Initiativen setzen Sie, um die überproportional schweren Unfairfolgen bei Fahrzeugbränden in
Zukunft zu minimieren?

Sehen Sie die Möglichkeit, bei Neuwagen die Ausstattung mit einem Handfeuerlöscher im Fahr-
zeug gesetzlich vorzuschreiben?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Eine verpflichtende Ausrüstung aller Neuwagen mit Handfeuerlöschern ist insofern problematisch,
als diese Ausrüstung nicht im Umfang der EU-Betriebserlaubnis enthalten ist. Fahrzeuge müssen
daher auch ohne einen solchen Feuerlöscher zugelassen werden.


Allenfalls könnte das Mitführen eines Handfeuerlöschers als Verhaltensnorm vorgeschrieben wer-
den, ähnlich dem Verbandzeug oder dem Pannendreieck. Dies würde aber bedeuten, dass die
Feuerlöscher auch regelmäßig gewartet werden müssten und somit neue Verpflichtungen für
Fahrzeuglenker erwachsen, die im Falle des Nichtmitführens oder im Falle der nichtentsprechen-
den Wartung durch die Exekutive auch kontrolliert und gegebenenfalls gestraft werden müssten.

Außerdem bringt die Mitführung eines Handfeuerlöschers nur dann etwas, wenn der Lenker im
Umgang mit dem Feuerlöscher auch geschult ist.

Frage 4:

Sehen Sie die Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers, eine Lösch-
ausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung durchzuführen?
Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Eine verpflichtende Schulung hinsichtlich der sachgemäßen Bedienung eines Handfeuerlöschers
im Rahmen der Fahrschulausbildung halte ich nicht für sinnvoll. Einerseits gibt es unterschiedliche
Ausführungen von Feuerlöschern, so dass sich die Schulung auf alle diese unterschiedlichen Ty-
pen beziehen müsste, andererseits wird gerade versucht, die Fahrschulausbildung zu reduzieren
um verschiedene Lehrinhalte zu streichen. Zusätzliche neue Ausbildungsinhalte vorzuschreiben
würde wiederum zu einer Ausdehnung der Fahrschulausbildung und zu zusätzlichen Kosten für
den Führerscheinwerber führen.