3928/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.07.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4040/J der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen wie

folgt:

Frage 1:

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß § 41 des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes alle 2 Jahre mit dem Stichtag 1. Juli (letzter Stichtag
1. Juli 2001 für den Frauenförderungsplan 2002, nächster Stichtag 1. Juli 2003) die
Personalstände und -daten zu erheben und auf dieser Grundlage die verbindlichen
Vorgaben des Frauenförderungsplanes (FFP) zu erstellen sind.

Bedingt durch die Umstrukturierungen im Ressort ist jedoch ein Festhalten am vor-
gegebenen Zeitrahmen wenig sinnvoll und ich habe daher mit der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Genera-
tionen eine Anpassung des FFP auf Grundlage der Daten vom 1. Juli 2002 be-
schlossen. Die Neuauflage des FFP wurde mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt und
wird in Kürze veröffentlicht.

Frage 2:

Die Arbeitsgruppe hat den FFP um die Maßnahmen “Audit Familie und Beruf" und
“Mentoringprogramm" erweitert und die verbindlichen Vorgaben auf Grundlage des
aktuellen Personalstandes errechnet.

Frage 3 und 4:

Nein.