3928/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.07.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
4040/J der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen wie
folgt:
Frage 1:
Grundsätzlich möchte ich darauf
hinweisen, dass gemäß § 41 des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes alle 2 Jahre mit dem Stichtag 1. Juli (letzter
Stichtag
1. Juli 2001 für den Frauenförderungsplan 2002, nächster
Stichtag 1. Juli 2003) die
Personalstände und -daten zu erheben und auf dieser Grundlage die
verbindlichen
Vorgaben des Frauenförderungsplanes (FFP) zu erstellen sind.
Bedingt durch die
Umstrukturierungen im Ressort ist jedoch ein Festhalten am vor-
gegebenen Zeitrahmen wenig sinnvoll und ich habe daher mit der Arbeitsgruppe
für
Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Genera-
tionen eine Anpassung des FFP
auf Grundlage der Daten vom 1. Juli 2002 be-
schlossen. Die Neuauflage des FFP wurde mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt
und
wird in Kürze
veröffentlicht.
Frage 2:
Die Arbeitsgruppe hat den FFP um die
Maßnahmen “Audit Familie und Beruf" und
“Mentoringprogramm" erweitert und die verbindlichen Vorgaben auf
Grundlage des
aktuellen Personalstandes
errechnet.
Frage 3 und 4:
Nein.