3929/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.07.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundin-
nen und Freunde betreffend sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern
sowie Gender Mainstreaming Nr. 4056/J wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Ministerratsvortrag betreffend “Geschlechtergerechter Sprachgebrauch" (be-
schlossen im Mai 2001) wurde von mir eingebracht, weil es mir als Frauenminister
ein Anliegen ist, dass in einer Gesellschaft, die sich zu Gleichstellung von Frauen
und Männern bekennt, auch beide Geschlechter sprachlich zum Ausdruck kommen.
Dabei handelt es sich natürlich um einen Bewusstseinsbildungsprozess der in Gang
gesetzt wurde. Zum Beispiel bei den Stellenausschreibungen wird die sprachliche
Gleichbehandlung nahezu lückenlos umgesetzt. Weiters darf ich auf die homepage
www.bmsg.gv.at (frauen-gleichbehandlung) verweisen, wo der Text des MR-
Vortrages publik gemacht wurde.

Das BMSG ist in Bezug auf konkrete Tätigkeiten zur Umsetzung der Gender
Mainstreaming-Strategie federführend.

Die ressortübergreifende lMAG Gender Mainstreaming hat bereits ihre Arbeit aufge-
nommen.

In meinem Ressort habe ich darüber hinaus eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet,
die entsprechende Projekte initiieren, Techniken und Methoden zur Analyse erarbei-
ten, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen des Ressorts schulen und unterstützen
soll.


Ein besonderes Projekt wird ein Leitfaden sein, der für geplante Projekte bei der
Umsetzung von Gender Mainstreaming anleiten und unterstützen soll. Ich verweise
dazu auf meine Antwort zu den Fragen 5 und 6.

Zu den Fragen 3 und 4:

Wie bereits zu 1 und 2 ausgeführt, handelt es sich bei der sprachlichen Gleichbe-
handlung um einen Prozess und um eine ständige Weiterentwicklung.
Jener Verweis in vielen Gesetzen “Personenbezogene Bezeichnungen gelten für
Frauen und Männer" war der Beginn der Bewusstseinsänderung.
Bei Gesetzestexten müssen die Forderungen nach sprachlicher Gleichbehandlung
einerseits und nach klaren, verständlichen und lesbaren Texten andererseits in
Übereinstimmung gebracht werden. Diese Herausforderung ist auch für die Legistln-
nen ein Prozess und eine ständige Weiterentwicklung.

Bei “neuen" Gesetzen werde ich verstärkt darauf achten, dass sprachliche Diskrimi-
nierung vermieden wird.

Zu den Fragen 5 und 6:

Unter Gender Mainstreaming von Gesetzen und Verordnungen sind Projekte der
Normerlassung zu verstehen, für welche es gilt einen verbindlichen Leitfaden auszu-
arbeiten.

Zur Zeit befindet sich dieser Leitfaden am Beginn des Ausschreibungsverfahrens. Es
ist geplant die entsprechende Studie noch im Sommer 2002 in der Wiener Zeitung
auszuschreiben. Mit der Erstellung des Leitfadens wird nach Zuschlagserteilung
vermutlich gegen Jahresende begonnen werden, sodass die diesbezüglichen Ar-
beitsbehelfe den einzelnen Ressorts voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2003 zur
Verfügung stehen werden.

Zur Frage 7:

Ich verwehre mich gegen die Behauptung, dass die Ministerratsbeschlüsse nicht
umgesetzt werden, verweise auf die bereits punktuell aufgezählten Aktivitäten und
weise nochmals darauf hin, dass es sich um Prozesse und Strategien handelt, deren


Wirkung mit dem zeitlichen Verlauf steigt und die über Akzeptanzgewinn zur Durch-
setzung gelangen.