3929/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.07.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundin-
nen und Freunde betreffend sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern
sowie Gender Mainstreaming Nr. 4056/J wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Ministerratsvortrag betreffend
“Geschlechtergerechter Sprachgebrauch" (be-
schlossen im Mai 2001) wurde von mir
eingebracht, weil es mir als Frauenminister
ein Anliegen ist, dass in einer Gesellschaft, die sich zu Gleichstellung von
Frauen
und Männern bekennt, auch beide Geschlechter sprachlich zum Ausdruck
kommen.
Dabei handelt es sich natürlich um einen Bewusstseinsbildungsprozess der
in Gang
gesetzt wurde. Zum Beispiel bei den Stellenausschreibungen wird die sprachliche
Gleichbehandlung nahezu lückenlos umgesetzt. Weiters darf ich auf die
homepage
www.bmsg.gv.at (frauen-gleichbehandlung) verweisen,
wo der Text des MR-
Vortrages publik gemacht wurde.
Das BMSG ist in Bezug auf konkrete Tätigkeiten zur
Umsetzung der Gender
Mainstreaming-Strategie
federführend.
Die ressortübergreifende lMAG Gender Mainstreaming hat
bereits ihre Arbeit aufge-
nommen.
In meinem Ressort habe ich darüber hinaus eine interne
Arbeitsgruppe eingerichtet,
die entsprechende Projekte initiieren, Techniken und Methoden zur Analyse
erarbei-
ten, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen des Ressorts schulen und
unterstützen
soll.
Ein besonderes Projekt wird
ein Leitfaden sein, der für geplante Projekte bei der
Umsetzung von Gender Mainstreaming anleiten und unterstützen soll. Ich
verweise
dazu auf meine Antwort zu den Fragen 5 und 6.
Zu den Fragen 3 und 4:
Wie bereits zu 1 und 2
ausgeführt, handelt es sich bei der sprachlichen Gleichbe-
handlung um einen Prozess und um eine ständige Weiterentwicklung.
Jener Verweis in vielen Gesetzen “Personenbezogene Bezeichnungen gelten
für
Frauen und Männer" war der Beginn der Bewusstseinsänderung.
Bei Gesetzestexten müssen die Forderungen nach sprachlicher
Gleichbehandlung
einerseits und nach klaren, verständlichen und lesbaren Texten
andererseits in
Übereinstimmung gebracht werden. Diese Herausforderung ist auch für
die Legistln-
nen ein Prozess und eine ständige Weiterentwicklung.
Bei “neuen"
Gesetzen werde ich verstärkt darauf achten, dass sprachliche Diskrimi-
nierung vermieden wird.
Zu den Fragen 5 und 6:
Unter Gender Mainstreaming
von Gesetzen und Verordnungen sind Projekte der
Normerlassung zu verstehen, für welche es gilt einen verbindlichen
Leitfaden auszu-
arbeiten.
Zur Zeit befindet sich dieser
Leitfaden am Beginn des Ausschreibungsverfahrens. Es
ist geplant die entsprechende Studie noch im Sommer 2002 in der Wiener Zeitung
auszuschreiben. Mit der Erstellung des Leitfadens wird nach Zuschlagserteilung
vermutlich gegen Jahresende begonnen werden, sodass die diesbezüglichen
Ar-
beitsbehelfe den einzelnen Ressorts voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte
2003 zur
Verfügung stehen werden.
Zur Frage 7:
Ich verwehre mich gegen die
Behauptung, dass die Ministerratsbeschlüsse nicht
umgesetzt werden, verweise auf die bereits punktuell aufgezählten
Aktivitäten und
weise nochmals darauf hin, dass es sich um Prozesse und Strategien handelt,
deren
Wirkung mit dem zeitlichen Verlauf steigt und die über
Akzeptanzgewinn zur Durch-
setzung gelangen.